Michi: Muster für Vertrag, wenn es um Auftrag geht

Hallo,

wo findet man ein kostenlos zugängliches Muster für einen Auftragsvertrag, kennt jemand eine URL dazu?

Möchte als Programmierer ob der diesmal etwas höheren Summe einen kleinen Vertrag machen, aber auch nicht zu bürokratisch und nun bin ich mir nicht ganz sicher, ob es da noch so kleine, aber entscheidende Klauseln gibt, die doch mit reinsollten, neben vereinbartem Preis, evtl. noch dem Zeitraum, in dem alles fertig werden soll und den definierten Anforderungen.

MfG Michi

  1. Mahlzeit;

    wo findet man ein kostenlos zugängliches Muster für einen Auftragsvertrag, kennt jemand eine URL dazu?

    Guck mal bitte, vielleicht ist das was dabei:
    http://www.google.de/search?hl=de&q=honorarvertrag&meta=

    roro

    --
    Web2.0
  2. habe d'ehre Michi

    wo findet man ein kostenlos zugängliches Muster für einen Auftragsvertrag, kennt jemand eine URL dazu?

    Dein Suchwort lautet "Werksvertrag"

    z.B. http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/index.html
    http://www.wirtschaft-lahndill.de/recht/musvert.php

    man liest sich
    Wilhelm

    1. Hallo Michi, hallo Wilhelm,

      Dein Suchwort lautet "Werksvertrag"

      Ob es nicht besser ist, einen Dienstvertrag zu machen?
      Voraussetzung ist dann nur die regelmäßige Bezahlung, damit das "Werk" nicht nacher weg ist und die Bezahlung fehlt...

      Aber da ist ind DE immer noch das Urheberrecht davor!

      Die Rechte an einem Werk können nur dann übertragen werden, wenn angemessene (oder tarifliche) Bezahlung tatsächlich stattgefunden hat.

      Der Vorteil an einem Dienstvertrag gegenüber einem Werkvertrag ist dann aber, dass i.d.R. keine Regressansprüche entstehen können. Wenn der geschuldete Dienst nicht geliestet wird, fällt das in der Praxis üblicherweise unter "Unternehmerrisiko" - auch wenn es rechtlich anders möglich wäre. Den Lohn für die bemängelte Arbeitsleistung wird man dann freilich kaum noch vollständig verlangen können...

      Wenn man aber nun in genügend viele Arbeits-/Abrechnungsabschnitte unterteilt, bleibt das Risiko für beide Seiten überschaubar.

      Liebe Grüße

      Paul

      1. habe d'ehre Paul

        Der Vorteil an einem Dienstvertrag gegenüber einem Werkvertrag ist dann aber, dass i.d.R. keine Regressansprüche entstehen können.

        • Auftraggeber schreibt eine Anforderung aus

        • Auftragnehmer verpflichtet sich diese Anforderung zu erfüllen

        Ob Du jetzt vertraglich die Rechte komplett überträgst oder nur ein Nutzungsrecht einräumst ist hier völlig irrelevant. (In der Regel wird der Auftraggeber auf die Übertragung aller Rechte bestehen.)

        • Auftragnehmer kann nicht liefern

        Jetzt zeige mir einen Auftraggeber, der dann mit der Schulter zuckt und zum nächsten marschiert. Auch die Einbindung von internen Ressourcen und Zeitverzögerungen generieren Kosten. Dafür wird er Dich zur Kasse bitten.

        Ein Dienstvertrag wird in der Regel dann gescchlossen, wenn ich für eine befristete Zeit in einem Unternehmen arbeite.

        man liest sich
        Wilhelm

        1. Hallo Wilhelm,

          Ein Dienstvertrag wird in der Regel dann gescchlossen, wenn ich für eine befristete Zeit in einem Unternehmen arbeite.

          Auch "für ein Unternehmen", auch für mehrere gleichzeitig möglich...
          Du bist und bleibst dann auch durchaus selbstständig.

          Du schuldest dem Vertragspartner den Dienst, also die Bereitstellung Deiner Fähigkeiten, nicht aber ein komplettes Werk. Deine Fähigkeiten _helfen_ vielleicht nur, ein Werk fertigzustellen.

          Wenn Du nun aber einen "wesentlichen Anteil" am entstehen des Werkes hast, gilt wiederum das Urheberrecht. Es handelt sich dann im ersten Moment ummeine Urhebergemeinschaft. Nur, wenn Du angemessen oder tariflich entlohnt worden bist, gehen Deine übertragbaren Rechte auf den Auftraggeber über.

          Liebe Grüße

          Paul

  3. Du machst Dir ja frühzeitig Gedanken! Das habe ich schon alles erledigt bevor ich mir meinen ersten Computer gekauft habe.

    ;-)