Paul: Muster für Vertrag, wenn es um Auftrag geht

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Hallo Michi, hallo Wilhelm,

Dein Suchwort lautet "Werksvertrag"

Ob es nicht besser ist, einen Dienstvertrag zu machen?
Voraussetzung ist dann nur die regelmäßige Bezahlung, damit das "Werk" nicht nacher weg ist und die Bezahlung fehlt...

Aber da ist ind DE immer noch das Urheberrecht davor!

Die Rechte an einem Werk können nur dann übertragen werden, wenn angemessene (oder tarifliche) Bezahlung tatsächlich stattgefunden hat.

Der Vorteil an einem Dienstvertrag gegenüber einem Werkvertrag ist dann aber, dass i.d.R. keine Regressansprüche entstehen können. Wenn der geschuldete Dienst nicht geliestet wird, fällt das in der Praxis üblicherweise unter "Unternehmerrisiko" - auch wenn es rechtlich anders möglich wäre. Den Lohn für die bemängelte Arbeitsleistung wird man dann freilich kaum noch vollständig verlangen können...

Wenn man aber nun in genügend viele Arbeits-/Abrechnungsabschnitte unterteilt, bleibt das Risiko für beide Seiten überschaubar.

Liebe Grüße

Paul