Hallo,
als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer ohne Besonderheiten zahlst Du wie folgt für KV/PV/AV/RV: http://de.wikipedia.org/wiki/Beitragssatz, bei der Krankenversicherung rechnest Du die Hälfte des Beitragssatzes deiner Krankenkasse (findest Du auf der HP deiner Krankenkasse), falls es für Dich noch interessant sein sollte.
Gruß, Ich