Nun, aber wenn die "Hintergründe" einer Tat vom Richter zu berücksichtigen sind, es geht ja um die Strafzumessung, dann hat man automatisch eine Individualisierung der Rechtssprechung.
Also nichts mit "gleiches Recht für Alle"?
Diese Gefahr besteht, ist aber - wie die allg. Empörung nach dem Skandalurteil der Richterin (die mittlerweile bereut und so darf man die Sache als einfachen Fehler betrachten, wenn man denn will) gezeigt hat - erkannt. D.h. es wird ein angemessenes Zurückfahren der Wichtung von "Hintergründen" bei der Strafzumessung von Kapitalverbrechen geben.