Hi,
Bei diesem (und anderen) Urteilen, bei denen der kulturelle Hintergrund der Täter als "mildernder Umstand" angerechnet wurde, muss man sich schon fragen, ob die rechtsstaatlich-ethische Desorientierung dieser bemitleidenswerten Richterin nicht das Resultat des jahr(zehnt)elangen Multi-Kulti-Bla-Blas (insbesondere aus Richtung rot-grün) ist.
Umgekehrt wird vielleicht eher ein Schuh draus.
Die Richterin war ja nicht gegen eine Scheidung. Sie war auch nicht gegen ein "Umgangsverbot". Sie war "nur" gegen eine "Schnell-Scheidung". Gemäß dem Motto: Was willst Du dusselige Kuh eigentlich? Heiratest so einen dahergelaufenen Muslim, denen man selbst hierzulande (zumindest in einschlägigen Kreisen) nachsagt, daß sie gerne auch mal ihre Frau verprügeln (war früher mal in einschlägigen Kreisen ja auch unter hiesigen Einheimischen nicht das Ehrenrührigste), stellst fest, daß dein Mann das auch macht, machst jahrelang nichts dagegen, und willst jetzt die Scheidung im Schnellverfahren. Scheidung kriegst Du, Umgangsverbot auch, aber "im Westen nichts neues".
Also ob so eine Einstellung was mit "rot-grünem Multi-Kulti-Bla-Bla" zu tun hat, sei mal dahingestellt ...
... zumal wenn ich bedenke, daß gerade rot-grün die Rechte der Frau gegenüber gewälttätigen Ehemännern massiv gestärkt hat.
Tatsache ist und bleibt aber doch offensichtlich, dass die Definition einer europäischen Leitkultur dringender denn je scheint, und Toleranz für widersinnige Ansichten und Respekt für archaische und überkommene Bräuche in einer aufgeklärten Gesellschaft keinen Platz haben, die weiterhin eine aufgeklärte, moderne, pluralistische, freie und demokratische Gesellschaft bleiben will.
Das gewissenhafte Informieren über die konkreten Umstände, sowie abwägendes Nachdenken (und Äußern), sind anscheinend nicht Teil dieser postulierten "europäischen Leitkultur" ... >:->
... na ja, wenigstens ist jetzt "Knut" nicht mehr der Aufreger des Monats ... >>:->
Gruß, Cybaer
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