Utz: GEMA: Was ist eine Hintergrundmusik?

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Hallo Mathias,

Hat man mit der GEMA-Lizenz überhaupt die volle Erlaubnis oder bestimmen die Plattenfirmen nicht exklusiv den Vertrieb?

Die GEMA nimmt die Rechte der Urheber wahr, nicht der ausführenden Künstler. Urheber sind Komponisten, Textdichter, Bearbeiter. Nimmt man eine Komposition und spielt sie für die Webseite selber ein, dann reicht die Entrichtung der GEMA-Gebühren aus (hier ist zu beachten, dass in manchen E-Musik-Fällen die Genehmigung der Urheber bzw. deren Erben einzuholen ist).

Nimmt man jedoch z.B. ein mp3 einer Einspielung von Band XY, dann reicht die Entrichtung der GEMA-Gebühren nicht aus. Dann kommt nämlich zum Tragen, dass die ausführenden Künstler auch rechte auf ihre Leistung haben. Sie - bzw. deren Vertreter - müssen die Verwendung genehmigen, und sie müssen vergütet werden. Die entsprechende Verwertungsgesellschaft ist die GVL.

Grüße,
Utz

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Mitglied im Ring Deutscher Mäkler