Gernot Back: GEMA: Was ist eine Hintergrundmusik?

Hallo an alle,

ich hatte gerade ein etwas irritierendes Gespräch mit der GEMA.

Ich möchte auf meiner Domain overandover.de dem Nutzer gerne die Auswahl einer Hintergundmusik überlassen die ich klassisch, über eine Kombination aus BGSOUND- und EMBED-Element einbinde. Der Nutzer soll die Musik selbst starten und stoppen können und, wenn er eines Gedudels überdrüssig ist, soll er auch zwischen den insgesamt 26 zur Auswahl stehenden Loops von insgesamt weniger als 5 Minuten Länge umschalten können.

Nun dachte ich eigentlich, dass hierauf der folgende Tarif anwendbar sein müsse:

http://www.gema.de/media/de/online/gema_tarif_vr-w_1.pdf

Vor sechs Wochen hatte ich bereits einen diesbezüglichen Lizenzantrag gestellt, seither aber leider nichts von der GEMA gehört. Heute habe ich da schließlich mal angerufen, um mich nach dem Bearbeitungsstand zu erkundigen.

Ein Schreiben von mir will man nie erhalten haben und nach nochmaliger telefonischer Schilderung meines Vorhabens meint man nun, dass wenn der Nutzer selbst die Auswahl der Musik habe, es dann ja keine Hintergrundmusik sei, sondern ein "Download", der mit 26 Cent pro Stück zu Buche schlagen würde, anstatt mit pauschal 25 Euro pro Jahr. Die 26 Cent pro Download würden dann auf Vertrauensbasis nach Meldung des Webseitenbetreibers berechnet.

Ja spinnen die denn bei der GEMA? Ob ich eine Hintergrundmusik nun per eigener Entscheidung downloade oder unfreiwillig einfach serviert bekomme, ist doch gehupft wie gesprungen! Im Cache habe ich sie ohnehin und kann sie mir auch von dort aus dauerhaft abspeichern.

Eine etwas merkwürdige Differenzierung der GEMA zwischen "abspielen/anzeigen" einerseits und "download" andererseits kommt ja bereits auf deren Seite mit den ganzen Vertagsarten im PDF-Format zum Ausdruck:

http://www.gema.de/musiknutzer/herstellen/internet/websites.shtml

Wie würdet Ihr euch an meiner Stelle verhalten, soll ich nach Ablauf eines Jahres vielleicht der Einfachheit halber insgesamt 96 Klicks auf die auf meiner Seite dargebotenen Loops melden, was in ungefähr den für insgesamt 10 Minuten Hintergrundmusik pauschal zu Buche schlagenden 25 EURO pro Jahr entspräche?

Gruß Gernot

  1. Moin Gernot!

    Wie würdet Ihr euch an meiner Stelle verhalten, [...] ?

    Das hilft Dir jetzt vielleicht nicht viel weiter, aber ich würde es einfach sein lassen! Wenn ich Musik hören möchte, habe ich auf meinem Rechner eine größere Auswahl an MP3s nach meinem Geschmack parat.

    Hugo

    1. Hallo Hugo,

      Das hilft Dir jetzt vielleicht nicht viel weiter, aber ich würde es einfach sein lassen! Wenn ich Musik hören möchte, habe ich auf meinem Rechner eine größere Auswahl an MP3s nach meinem Geschmack parat.

      Das ist nicht die Frage, es geht darum, meinen Musikgeschmack mit dem deinen auf Kompatibilität abzuprüfen, spätere Heirat nicht ausgeschlossen.

      ;-)

      Gruß Gernot

  2. In der Tat recht merkwürdige Definitionen. Schon mal drüber nachgedacht, GEMA-freie Musik anzubieten (z.b. solche unter Creative Commons Lizenz)? Die Auswahl ist ja auch dort recht beträchtlich.

    Cheers
    Cervantes

    1. Hallo Cervantes,

      In der Tat recht merkwürdige Definitionen. Schon mal drüber nachgedacht, GEMA-freie Musik anzubieten (z.b. solche unter Creative Commons Lizenz)? Die Auswahl ist ja auch dort recht beträchtlich.

      Das ist aber nicht die Musik, auf die ich stehe! - Vielleicht doch, ich kenne sie ja noch nicht einmal, aber da ich im späten 70er bis frühen 90er Mainstream stehen geblieben bin, habe ich arge Zweifel, ob ich mich da noch jemals reinhören werde.

      Gruß Gernot

      1. Das ist aber nicht die Musik, auf die ich stehe! - Vielleicht doch, ich kenne sie ja noch nicht einmal, aber da ich im späten 70er bis frühen 90er Mainstream stehen geblieben bin, habe ich arge Zweifel, ob ich mich da noch jemals reinhören werde.

        Das Du bei diesem alten Kram hängengeblieben bist, macht doch nichts. Deine User haben sich inzwischen sicher weiterentwickelt. ;-)

        1. Hallo Cervantes,

          Das Du bei diesem alten Kram hängengeblieben bist, macht doch nichts. Deine User haben sich inzwischen sicher weiterentwickelt. ;-)

          Alles, was ich so heutzutage im Radipo höre, ist eh ein Aufguss von damals, und das, was ich präsentieren möchte, ist teilweise auch schon ein Aufguss:

          Beispiel: "Venus" von Bananarama (jetzt bekannt aus der Gillette-Ladyshave-Werbung, 'Original' von Shocking Blue, 1970).

          http://en.wikipedia.org/wiki/Venus_(song)

          Gruß Gernot

          1. Hi,

            hat zwar jetzt nichts mit dem Thema zutun, aber ich find dieses Lied klasse:)

            Grüße,
            Engin
             GYRO

            1. Hallo INTCASE,

              hat zwar jetzt nichts mit dem Thema zutun, aber ich find dieses Lied klasse:)

              ... d'autant plus que c'est une "nouveauté"!

              Gruß Gernot

              1. Hi Gernot,

                ... d'autant plus que c'est une "nouveauté"!

                wie hat man "um so mehr als es eine „Neuheit“ ist!" zu verstehen?

                Grüße,
                Engin
                 GYRO

                1. Hallo INTCASE,

                  ... d'autant plus que c'est une "nouveauté"!

                  wie hat man "um so mehr als es eine „Neuheit“ ist!" zu verstehen?

                  Naja, meine These ist ja: "Hat man alles schon mal gehört", auch in diesem Falle.

                  Gruß Gernot

                  1. Hi Gernot,

                    Naja, meine These ist ja: "Hat man alles schon mal gehört", auch in diesem Falle.

                    ich bin ja _noch_ nicht so alt, aber kommt Zeit kommt Alter:) Aber das war auch als Anregung gedacht, du könntest doch deine Lieder bei einer Musik- Video- Plattform hochladen, eine favo- Liste erstellen und auf deiner Seite verlinken. Dann müssten ja die Jungs von z.b. youtube sich mit Urheber Recht rumschlagen und du hättest trotzdem was du wolltest.
                    Nur so´n Gedanke.

                    Grüße,
                    Engin
                     GYRO

                    1. Hallo INTCASE,

                      Dann müssten ja die Jungs von z.b. youtube sich mit Urheber Recht rumschlagen und du hättest trotzdem was du wolltest.

                      Keine echte Alternative, ich will ja damit strunzen, wie "rund" meine Loops laufen. Das geht nur im WAV-Format und per direkter Einbindung über BGSOUND-Element bzw. Quicktime. Über Marc's Flash-Vorschlag mit MP3 müsste ich noch mal nachdenken, dazu aber vor allem mal mein Flash-Autorenprogramm aktualisieren. In Bezug auf die GEMA würde mir das aber auch nicht weiterhelfen, oder kann man auch Flash-Videos auf YouTube hochladen? Ich habe ja keine Ahnung, bin Neuem gegenüber nicht mehr so aufgeschlossen, ich alter Sack!

                      Gruß Gernot

                      1. Hi Gernot,

                        oder kann man auch Flash-Videos auf YouTube hochladen? Ich habe ja keine Ahnung, bin Neuem gegenüber nicht mehr so aufgeschlossen, ich alter Sack!

                        Also, ich selbst hab da auch nicht so die Ahnung, bin wohl auch schon´n alter Sack:), aber ich mein, da müsstest du alles hochgeladen kriegen. Muss ja nicht unbedingt youtube sein, da hängt es mal des öfteren, gibt ja mittlerweile solche seiten zu hauf. Sind das denn von dir selbst gemachte Loops oder nur zurecht geschnitten?

                        Grüße,
                        Engin
                         GYRO

                        1. Hallo INTCASE,

                          Sind das denn von dir selbst gemachte Loops oder nur zurecht geschnitten?

                          ... zurechtgeschnitten, sonst käme ich wohl kaum auf die Idee, sie bei der GEMA lizensieren zu lassen.

                          Gruß Gernot

                          1. Hi,

                            ... zurechtgeschnitten, sonst käme ich wohl kaum auf die Idee, sie bei der GEMA lizensieren zu lassen.

                            ich hab da irgendwie im hinterkopf, das wenn ein Sample nicht länger als drei sekunden ist, das man es auch ohne Lizens benutzen kann?! Hab ich mal von so´nem Hip Hopper aufgeschnappt, weil die Jungs ja auch nur am samplen und zurecht schneiden sind. Aber so genau weiss ich das auch nicht.

                            Grüße,
                            Engin
                             GYRO

                            1. Hallo INTCASE,

                              ich hab da irgendwie im hinterkopf, das wenn ein Sample nicht länger als drei sekunden ist, das man es auch ohne Lizens benutzen kann?! Hab ich mal von so´nem Hip Hopper aufgeschnappt, weil die Jungs ja auch nur am samplen und zurecht schneiden sind. Aber so genau weiss ich das auch nicht.

                              Also der kürzeste meiner Loops ist 3,697 Sekunden lang und der geht einem, wenn du mich fragst, spätestens nach fünf Durchläufen schon auf den Wecker.

                              Das mit den "drei Sekunden" halte ich aber auch für ein Gerücht. Entscheidend ist, nach allem was ich weiß, die Wiedererkennbarkeit, und die will ich ja gerade haben, weshalb es auch "kürzer als drei Sekunden" bei mir nicht gibt; ich vertrete ja weder "High Energy" noch "Techno".

                              Gruß Gernot

                              1. Hi Gernot,

                                also, das einzige was ich dir raten könnte, wäre die Geschichte mit youtube, zieh die Lieder auf 5 Minuten, ich denke mal, da wird eh kein Mensch danach fragen, ob du die sachen jetzt sauber geloopt hast, oder ob das ein fertiges Lied ist. Vielleicht ein Paar wenige, die fragen könnten, aber ob sich der aufwand dafür lohnt?

                                Oder du rufst nochmal bei der Gema an und versucht jemanden an die Leitung zu bekommen, der dir wirklich helfen kann. Denn diese Download Geschichte, was sie dir aufbrummen wollen ist ja ein bisschen unlogisch, das Lied soll ja im Hintergrund laufen und nicht als Download angebot bereitgestellt werden.

                                Ich zahl ja auch die Gema gebühren für meinen Laden einmalig, weil hier Musik läuft, und nicht für jeden Kunden, der Musik hört, nur weil er sich die Melodie merkt.  :)

                                Grüße,
                                Engin
                                 GYRO

          2. Hallo Cervantes,

            Das Du bei diesem alten Kram hängengeblieben bist, macht doch nichts. Deine User haben sich inzwischen sicher weiterentwickelt. ;-)

            Alles, was ich so heutzutage im Radipo höre, ist eh ein Aufguss von damals, und das, was ich präsentieren möchte, ist teilweise auch schon ein Aufguss:

            Naja, diese GEMA-freie Musik wirst Du im Radio auch eher selten hören. Da wirste Dich schon eingehender mit beschäftigen müssen. Als Einstieg sei http://www.phlow.net empfohlen, oder gleich der Netlabel-Catalogue: http://www.phlow.de/netlabels/index.php/Main_Page.

            Hier gehts um die sog. Netlabel-Szene. Da ist nicht alles kostenlos, aber vieles. Gerne eben via Creative Commons. Schwerpunkt bei dieser idealistischen Einsiedelei bilden naturgemäß elektronisch geprägte Klänge.

            Da es in Deinem Fall ja "nur" um Hintergrundmusik geht, ist das vielleicht ne gescheite Alternative.

            Cheers
            Cervantes

  3. Hallo,

    Dass die GEMA in solchen Fällen dein Geld eigentlich gar nicht will, weil ihr Angebot unattraktiv ist, hätte ich mir auch vorher gedacht.

    Ich würde die Songs, Hintergrundmusik hin oder her, wahrscheinlich als Videos von YouTube einbinden. Sicher, das ist nicht die Brave-Staatsbürger-Methode. Strenggenommen sind die meisten Inhalte auf YouTube »illegal«. Das sagt aber mehr über die ›Leges‹ als über YouTube aus.

    26 Cent pro »Download« sind einfach lächerlich. Was mir noch in den Kopf kommt: Hat man mit der GEMA-Lizenz überhaupt die volle Erlaubnis oder bestimmen die Plattenfirmen nicht exklusiv den Vertrieb? Siehe z.B. http://www.heise.de/ct/05/05/156/: »die Rechte der Künstler und Tonträgerfirmen muss [ein Download-Anbieter] hingegen für jeden einzelnen Titel bei den Tonträgerfirmen abklären.« Schließlich würde als kostenfreier »Download« gewertet, auch wenn du dafür zahlst - andere Webautoren wurden wegen sowas von den Labels abgemahnt. Ich glaube, da hat niemand nach der GEMA-Lizenz gefragt, die GEMA vertritt anscheinend nicht die Rechte der Labels.

    Mathias

    1. Hallo Mathias,

      Hat man mit der GEMA-Lizenz überhaupt die volle Erlaubnis oder bestimmen die Plattenfirmen nicht exklusiv den Vertrieb?

      Die GEMA nimmt die Rechte der Urheber wahr, nicht der ausführenden Künstler. Urheber sind Komponisten, Textdichter, Bearbeiter. Nimmt man eine Komposition und spielt sie für die Webseite selber ein, dann reicht die Entrichtung der GEMA-Gebühren aus (hier ist zu beachten, dass in manchen E-Musik-Fällen die Genehmigung der Urheber bzw. deren Erben einzuholen ist).

      Nimmt man jedoch z.B. ein mp3 einer Einspielung von Band XY, dann reicht die Entrichtung der GEMA-Gebühren nicht aus. Dann kommt nämlich zum Tragen, dass die ausführenden Künstler auch rechte auf ihre Leistung haben. Sie - bzw. deren Vertreter - müssen die Verwendung genehmigen, und sie müssen vergütet werden. Die entsprechende Verwertungsgesellschaft ist die GVL.

      Grüße,
      Utz

      --
      Mitglied im Ring Deutscher Mäkler
      1. Hallo Utz,

        Nimmt man jedoch z.B. ein mp3 einer Einspielung von Band XY, dann reicht die Entrichtung der GEMA-Gebühren nicht aus. Dann kommt nämlich zum Tragen, dass die ausführenden Künstler auch rechte auf ihre Leistung haben. Sie - bzw. deren Vertreter - müssen die Verwendung genehmigen, und sie müssen vergütet werden. Die entsprechende Verwertungsgesellschaft ist die GVL.

        Das heißt jede Kneipe, jede Kirmesbude, die Musik aus der Retorte abspielen, müssen neben GEMA- auch GVL-Gebühren zahlen, fein säuberlich aufgeschlüsselt danach, welche Musik sie da im einzelnen spielen und ob GEMA und GVL im einzelnen zuständig sind? Davon habe ich noch nie gehört und das macht auch kein Kneipenwirt und kein Schausteller!

        Gruß Gernot

        1. Tach,

          Das heißt jede Kneipe, jede Kirmesbude, die Musik aus der Retorte abspielen, müssen neben GEMA- auch GVL-Gebühren zahlen, fein säuberlich aufgeschlüsselt danach, welche Musik sie da im einzelnen spielen und ob GEMA und GVL im einzelnen zuständig sind? Davon habe ich noch nie gehört und das macht auch kein Kneipenwirt und kein Schausteller!

          "Für den Bereich Hörfunk sind Lizenzanfragen an Frau Kurz zu richten. Für den Bereich Fernsehen wenden Sie sich bitte an Frau Patsch. Für den Bereich Internetradio sowie für Lizenzanfragen für die Vervielfältigung für Sammlungen des Schul- und Unterrichtsgebrauchs ist Herr Abraham zuständig. Für alle nicht gewerblichen Angelegenheiten richten Sie Ihre Anfragen bitte an Frau Patsch.

          Lizenzierungen für die öffentliche Wiedergabe (Diskotheken, Gaststätten, Ladenlokale, öffentliche Veranstaltungen) erfolgen für die GVL im Wege des Inkassos durch die GEMA. Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige GEMA-Bezirksdirektion." - Quelle

          mfg
          Woodfighter

          1. Hallo Jens,

            Für alle nicht gewerblichen Angelegenheiten richten Sie Ihre Anfragen bitte an Frau Patsch.

            Lizenzierungen für die öffentliche Wiedergabe (Diskotheken, Gaststätten, Ladenlokale, öffentliche Veranstaltungen) erfolgen für die GVL im Wege des Inkassos durch die GEMA. Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige GEMA-Bezirksdirektion." - Quelle

            Für mich ist jetzt immer noch nicht klar, ob nun Frau Patsch für mich zuständig ist, oder ob die Gebühren an die GVL im Wege des Inkassos mit dem Obulus von 25 EURO pro Jahr abgegolten sind.

            Als ich den Antrag Anfang Februar zum ersten Mal bei der GEMA gestellt habe (der dort angeblich nie eingegangen ist), habe ich auch noch dieses Online-PDF-Formular dazu ausgefüllt, das zwar immer noch auf der Domain der GEMA abrufbar, dort aber mittlerweile auf keiner anderen Seite mehr verlinkt oder über Suchfunktionen auffindbar ist.

            Auf der ersten Seite des Formulars ist es gar nicht möglich anzugeben, ob man das Herstellungsrecht (auch das Recht zur Benutzung) abgeklärt hat, wenn man gleichzeitig eindeutig sagt, dass es sich um keine gewerbliche Webseite, auch um keine Webseite einer nicht-gewerblichen Institution, sondern um eine private Webseite handelt.

            Die Frage scheint in diesem Fall also gar nicht anwendbar (gewesen) zu sein. Vielleicht ist das ja aber auch genau der Punkt, weshalb man das Formular mittlerweile nicht mehr verlinkt.

            Gruß Gernot

            1. Tach,

              Für mich ist jetzt immer noch nicht klar, ob nun Frau Patsch für mich zuständig ist, oder ob die Gebühren an die GVL im Wege des Inkassos mit dem Obulus von 25 EURO pro Jahr abgegolten sind.

              da die GVL offensichtlich Internet nicht zu den öffentlichen Aufführungen zählt, sondern getrennt behandelt, wird nur GEMA hier wohl nicht reichen.

              mfg
              Woodfighter

              1. Hallo Jens,

                da die GVL offensichtlich Internet nicht zu den öffentlichen Aufführungen zählt, sondern getrennt behandelt, wird nur GEMA hier wohl nicht reichen.

                Das würde ich so nicht lesen, die Aufzählung der Arten öffentlicher Aufführungen in Klammern ist sicherlich nur beispielhaft und nicht vollständig.

                Ich gehe jetzt einfach davon aus, dass mich die GEMA im Rahmen meines Lizenzantrages schon noch darüber unterrichten wird, was ich sonst noch an Genehmigungen benötige. Verbandelt genug scheinen die beiden Institutionen GEMA und GVL ja ohnehin zu sein. Und wenn sie die Hürden zu hoch aufbauen, dann verzichte ich eben dankend und lasse es das Forum mit Multiplikatoreneffekt wissen.

                Gruß Gernot

                1. Hallo Gernot,

                  Das würde ich so nicht lesen, die Aufzählung der Arten öffentlicher Aufführungen in Klammern ist sicherlich nur beispielhaft und nicht vollständig.

                  Wenn diese Liste unvollständig gemeint wäre, dann stünde da z.B. oder etc. oder etwas ähnliches. Tut es aber nicht. Ich glaube auch die Logik dahinter zu verstehen: die in der Liste genannten öffentlichen Aufführungen sind tatsächlich schiere Hintergrundbeschallung von Konserve. Bei einer Internetseite dagegen *kann* es durchaus über Hintergrundbeschallung hinausgehen, die Musik in die CI integriert werden - prinzipiell kann es dazu kommen, dass eine Musikuntermalung mit einem Produkt verknüpft wird, ganz ähnlich wie bei Werbespots. Und da denke ich schon, dass die ausführenden Künstler oder deren Vertreter ein Mitspracherecht haben sollten, ob das eingesetzt werden darf oder nicht.

                  Zur Verdeutlichung ein erfundenes Beispiel: Stell Dir vor, die CDU käme im Wahlkampf auf die Idee, eine Wahlkampfwerbeseite für Frau Merkel mit "Angie" von den Stones zu untermalen. Wir wissen aus der Vergangenheit, dass die Stones nicht für Frau Merkel werben möchten. Würde Deine Sichtweise zutreffen, dann müssten die Webseitenbetreiber lediglich GEMA-Gebühren abführen und dürften das Stück einsetzen.

                  An diesem Beispiel ist übrigens nicht erfunden, dass die Stones den Einsatz des Stücks von Konserve bei Wahlkampfveranstaltungen verhinden wollten, was letztlich nicht ging - ich vermute, wegen der von Dir zitierten Regelung: Pauschalgenehmigung zum Abspielen in öffentlichen Veranstaltungen bei Entrichtung von GEMA-Gebühren.

                  Jetzt ist Dein Fall mit großer Wahrscheinlichkeit völlig anders gelagert und diesbezüglich komplett unkritisch. Das obige erfundene Beispiel ist aber ein - wie ich finde nachvollziehbarer - Grund dafür, warum es hier keine kombinierten Pauschalgenehmigungen gibt. Auch wenn es - wie in Deinem Fall - eine eigentlich unnötige Hürde darstellt.

                  Ich gehe jetzt einfach davon aus, dass mich die GEMA im Rahmen meines Lizenzantrages schon noch darüber unterrichten wird, was ich sonst noch an Genehmigungen benötige.

                  Ich kann nur raten: tu es nicht so leichtfertig. Letztlich sind GEMA und GVL zwar verbandelt, aber doch was unterschiedliches. Ich weiß aus einem konkreten Fall, dass eine Klage die Folge sein kann, wenn man ein Stück einsetzt, ohne die Genehmigung der ausführenden Künstler eingeholt zu haben - obwohl GEMA-Gebühren bezahlt wurden.

                  Grüße,
                  Utz

                  --
                  Mitglied im Ring Deutscher Mäkler
                  1. Hallo Utz,

                    Jetzt ist Dein Fall mit großer Wahrscheinlichkeit völlig anders gelagert und diesbezüglich komplett unkritisch.

                    Richtig, denn ich melde ja ausdrücklich eine _private_ Webseite an, keine gewerbliche und auch nicht die einer nicht-gewerblichen Institution, wie etwa die einer Partei.

                    Gruß Gernot

  4. Hi there,

    Wie würdet Ihr euch an meiner Stelle verhalten, soll ich nach Ablauf eines Jahres vielleicht der Einfachheit halber insgesamt 96 Klicks auf die auf meiner Seite dargebotenen Loops melden, was in ungefähr den für insgesamt 10 Minuten Hintergrundmusik pauschal zu Buche schlagenden 25 EURO pro Jahr entspräche?

    Zum einen: Wenn Du Downloads anbietest, geht das die GEMA eher weniger an, denn dann kommen die Rechte der Labels an der Musik zum Tragen. Die kassiert natürlich auch mit, das ist aber mit den 26ct/Song bei weitem der geringere Part. Wenn es sich denn tatsächlich um einen Download handelt, dann drückst Du pro Nummer zusätzlich eine Menge Kohle an die Musikindustrie ab.

    Handelt es sich um Download? Durch die Auswahlmöglichkeit möglicherweise schon, auf der anderen Seite gab es früher einmal in Lokalen die Möglichkeit, gegen Einfwürf von einigen Münzen aus einer
    Anzahl von Nummer einen auszuwählen und abzuspielen, das war natürlich auch kein "Download" und damit Erwerb der Musik, aber das war natürlich noch lange vor der Zeit, ehe die Contentindustrie die gesetzgebenden Körperschaften der sogenannten freien Welt übernommen hatte.

    Ich würde die 25 Euro berappen und die Auswahlmöglichkeit weglassen, oder aber das Web nach GEMAfreier Musik durchsuchen und einfach nur die Stilrichtungen zur Auswahl angebeben, alles andere erscheint mir auch angesichts des zu Gewinnenden zu riskant...

    1. Hallo Klawischnigg,

      Ich würde die 25 Euro berappen und die Auswahlmöglichkeit weglassen, oder aber das Web nach GEMAfreier Musik durchsuchen und einfach nur die Stilrichtungen zur Auswahl angebeben, alles andere erscheint mir auch angesichts des zu Gewinnenden zu riskant...

      Meinst du jetzt meine Aussichten auf dem Heiratsmarkt, die mit 44 sowieso nur noch recht niedrig sind?

      https://forum.selfhtml.org/?t=149287&m=969471

      Eine Möglichkeit wäre ja, alles in ein einziges WAV-File zusammenzukopieren und dann eine Technik zu finden, die es ermöglicht, innerhalb dieses WAV-Files nur bestimmte Segmente in Loops zu spielen. Mit Quicktime oder Flash könnte das gehen.

      Gruß Gernot

      1. Hi there,

        Meinst du jetzt meine Aussichten auf dem Heiratsmarkt, die mit 44 sowieso nur noch recht niedrig sind?

        Nein, die kann ich nicht beurteilen, ich bin dem ganzen bis heute entgangen, obwohl ich drei Jahre älter bin und hab mich dafür nie interessiert, war mir glaub ich zu bieder. Ich hab die Promiskuität immer für einen gesellschaftlichen Fortschritt gehalten.

        Generell glaub ich nicht, daß "Chancen" auf Verehelichung oder ähnliche zwischenmenschliche Katastrophen vom Alter abhängen und wenn dann nur so, daß das beschworene Klügerwerden nur eine dumme Illusion ist ;)

        Eine Möglichkeit wäre ja, alles in ein einziges WAV-File zusammenzukopieren und dann eine Technik zu finden, die es ermöglicht, innerhalb dieses WAV-Files nur bestimmte Segmente in Loops zu spielen. Mit Quicktime oder Flash könnte das gehen.

        Das würde nichts ändern. (Zumindest aus der Sicht der "Rechteverwerter" und Konsorten) Überleg einmal: Da packt einer 20 CDs von Brrrtitny Spears, Tokyo Hotel und Karl Moik (ughh yuck bleah!€@'!%&) in einen einzigen File und blecht dann nur für eine Nummer - nein so funktioniert das nicht.

        Ich würd's wirklich mit GEMAfreier Musik versuchen, kann nicht sein, daß nichts für Deinen Geschmack (oder dem Deines präsumptiven Objekts Deiner Begierde) dabei ist ;)

        1. Hallo Klawischnigg,

          Eine Möglichkeit wäre ja, alles in ein einziges WAV-File zusammenzukopieren und dann eine Technik zu finden, die es ermöglicht, innerhalb dieses WAV-Files nur bestimmte Segmente in Loops zu spielen. Mit Quicktime oder Flash könnte das gehen.

          Das würde nichts ändern. (Zumindest aus der Sicht der "Rechteverwerter" und Konsorten) Überleg einmal: Da packt einer 20 CDs von Brrrtitny Spears, Tokyo Hotel und Karl Moik (ughh yuck bleah!€@'!%&) in einen einzigen File und blecht dann nur für eine Nummer - nein so funktioniert das nicht.

          Also ich liebäugele ja mit immer noch mit diesem Tarif und sehe eigentlich immer noch keinen Grund, warum man ihn mir verwehren sollte:
          http://www.gema.de/media/de/online/gema_tarif_vr-w_1.pdf

          II. Private Websites

          1. Die Vergütungen dieses Abschnitts gelten für Websites,
            die Privatpersonen in nicht-gewerblichem Zusammenhang zur
            Information und Präsentation unterhalten oder unterhalten
            lassen.

          Das sehe ich in meinem Fall als zutreffend an.

          1. Vergütung

          (1) Die Vergütung beträgt für bis zu insgesamt 10 Minuten
          der Werke des GEMARepertoires € 25,00 pro Jahr, € 6,90
          vierteljährlich sowie € 2,50 monatlich, beschränkt auf Zugriffe
          mit Musiknutzung von bis zu 2.000 Zugriffe im Jahr, bis zu 500
          Zugriffe vierteljährlich sowie 170 Zugriffe monatlich.

          Jetzt kommen wir wieder zum eigentlichen Thema: Was ist ein Zugriff?

          Zählt als Zugriff der Besuch der Webseite, auf der die Musik als Hintergrundmusik eingebunden ist oder zählt jedes Starten eines Musikstücks, das sich nicht bereits komplett im Browsercache des Besuchers befindet, als erneuter Zugriff?

          (3) Für die Berechnung der Dauer der Werke des GEMA-Repertoires
          werden die jeweilig genutzten Minuten- und Sekundenlängen der
          Werke zu einer Gesamtdauer addiert.

          Die insgesamt 10 Minuten, die ich mit dieser Lizenz präsentieren dürfte, schöpfe ich mit meinen Loops nur zu gut der Hälfte aus. Also ist auch diese Bedingung erfüllt.

          Wenn jetzt aber jemand alle meine 26 Loops anhören möchte, dann macht das im Hinblick auf Absatz 2, Satz 1 schon einen gewaltigen Unterschied, ob ich da mit einem oder 26 Zugriffen rechne. Letzteres könnte dann auch sehr schnell das jährliche Maximum von 2.000 Zugriffen sprengen, denn:

          (2) Ist die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung höher als
          2.000 im Jahr, 500 vierteljährlich sowie 170 monatlich und/oder
          werden mehr als insgesamt 10 Minuten der Werke des GEMA-Repertoires
          genutzt, finden aufgrund der intensiveren Musiknutzung die
          Vergütungen gemäß Abschnitt III. bzw. Abschnitt IV. Anwendung.

          Gruß Gernot

          1. Hi there,

            Also ich liebäugele ja mit immer noch mit diesem Tarif und sehe eigentlich immer noch keinen Grund, warum man ihn mir verwehren sollte:

            Weil eine Musikauswahl, auch zum Zwecke der Hintergrundmusik, in den Augen der GEMA eben _keine_ Hintergrundmusik ist. Ich denke einmal, daß auch ein Kaufhaus hier anders eingestuft werden würde, böte es seinen Kunden die Möglichkeit, die Art der "Musikberieselung" zu ändern.

            Vermutlich könnte man diese Interpretation ausjudizieren, alleine, ich denke, das steht nicht dafür.

            (3) Für die Berechnung der Dauer der Werke des GEMA-Repertoires
            werden die jeweilig genutzten Minuten- und Sekundenlängen der
            Werke zu einer Gesamtdauer addiert.

            Die insgesamt 10 Minuten, die ich mit dieser Lizenz präsentieren dürfte, schöpfe ich mit meinen Loops nur zu gut der Hälfte aus. Also ist auch diese Bedingung erfüllt.

            Ja, hab ich mir durchgelsen und finde eigentlich Widersrpüchliches darin, allerdings nur dann, wenn man eben die beschriebene Wahlmöglichkeit einbaut. Die meinen vermutlich, in 10 Minuten kannst Du viel unterbringen, aber es muss immer gleich oder von mir aus zufallsgesteuert ablaufen, aber nicht auf Kunden- oder Besucherwunsch. (Was aus der krausen Sicht der geschätzten Rechtevertungsfuzzies einen auch gewissen Sinn macht)

            Wenn jetzt aber jemand alle meine 26 Loops anhören möchte, dann macht das im Hinblick auf Absatz 2, Satz 1 schon einen gewaltigen Unterschied, ob ich da mit einem oder 26 Zugriffen rechne. Letzteres könnte dann auch sehr schnell das jährliche Maximum von 2.000 Zugriffen sprengen, denn:

            (2) Ist die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung höher als
            2.000 im Jahr, 500 vierteljährlich sowie 170 monatlich und/oder
            werden mehr als insgesamt 10 Minuten der Werke des GEMA-Repertoires
            genutzt, finden aufgrund der intensiveren Musiknutzung die
            Vergütungen gemäß Abschnitt III. bzw. Abschnitt IV. Anwendung.

            Klar, auch was ein Zugriff ist, müßte eigentlich vorher definiert werden. Aber ohne es zu wissen vermute ich einmal stark, die legen das zu Deinen Ungunsten aus. Klarheit kann da sicher nur ein Gespräch bringen.

            Mich wunderts trotzdem, das Du Dir das antun willst. Wieder einmal bewahrheitet es sich, der Ehrliche ist der Dumme...

  5. hi,

    Wie würdet Ihr euch an meiner Stelle verhalten, soll ich nach Ablauf eines Jahres vielleicht der Einfachheit halber insgesamt 96 Klicks auf die auf meiner Seite dargebotenen Loops melden, was in ungefähr den für insgesamt 10 Minuten Hintergrundmusik pauschal zu Buche schlagenden 25 EURO pro Jahr entspräche?

    Riskant.
    Dem Verein würde ich zutrauen, dass sie deine Seite dann 97 Mal pro Jahr abrufen, und das protokollieren - um dir dann hinterher an den Karren fahren zu können, die von dir angegebene Zahl müsse zu niedrig sein, schliesslich hätten sie selbst ja schon mindestens ein Mal mehr ...

    gruß,
    wahsaga

    --
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