Gernot Back: GEMA: Was ist eine Hintergrundmusik?

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Hallo Utz,

Nimmt man jedoch z.B. ein mp3 einer Einspielung von Band XY, dann reicht die Entrichtung der GEMA-Gebühren nicht aus. Dann kommt nämlich zum Tragen, dass die ausführenden Künstler auch rechte auf ihre Leistung haben. Sie - bzw. deren Vertreter - müssen die Verwendung genehmigen, und sie müssen vergütet werden. Die entsprechende Verwertungsgesellschaft ist die GVL.

Das heißt jede Kneipe, jede Kirmesbude, die Musik aus der Retorte abspielen, müssen neben GEMA- auch GVL-Gebühren zahlen, fein säuberlich aufgeschlüsselt danach, welche Musik sie da im einzelnen spielen und ob GEMA und GVL im einzelnen zuständig sind? Davon habe ich noch nie gehört und das macht auch kein Kneipenwirt und kein Schausteller!

Gruß Gernot