Verlinkung unerwünscht
Tanja
- recht
0 Timon4 Sven Rautenberg0 Tom0 frankx0 Tom
0 wucher wichtel
Hallo,
habe ein Forum zu einem bekannten Gerät.
Noch jemand hat ein Forum und einer seiner Moderator ist ein Fuchs und hat ein tolles Programm gebastelt. Nun habe ich unter Angabe der Quelle die Informationen die auf einer dessen Seiten beschrieben werden als step-by-step Anleitung bei mir auch noch veröffentlicht und neben einem Link zur Quell-Homepage, wo die Infos her sind (Konkurrenzforum) auch den Link zum Download angegeben.
Gerade schreibt der mir, dass er es nicht wünscht, dass ich das verlinke. Genaugenommen passt es ihm nicht, dass ich auch meinen Usern das Wissen weitergebe, wozu nunmal auch der Link gehört.
Jetzt würde es mich doch mal interessieren, ob der mir das so einfach untersagen kann...
Gibt es eine rechtliche Grundlage für sowas bzw. was habe ich zu be/achten?
Danke.
Hallo,
Gibt es eine rechtliche Grundlage für sowas bzw. was habe ich zu be/achten?
Habe ich mal wo gelesen(auf einer Seite über e-Recht): Grundsätzlich ist das Verlinken auf Webseiten solange gestattet, bis der Betreiber eindeutig sagt, dass er nicht möchte, dass auf seine Seite verlinkt wird. Hat er etwas dagegen, muss der Link so schnell wie möglich entfernt werden, ansonsten kann er einen verklagen.
Timon @ http://www.wahnsinn.de.tl
Moin!
Habe ich mal wo gelesen(auf einer Seite über e-Recht): Grundsätzlich ist das Verlinken auf Webseiten solange gestattet, bis der Betreiber eindeutig sagt, dass er nicht möchte, dass auf seine Seite verlinkt wird. Hat er etwas dagegen, muss der Link so schnell wie möglich entfernt werden, ansonsten kann er einen verklagen.
Da liegst du falsch.
Den Link zu entfernen, weil man nett ist, ist natürlich nicht verboten - die Verlinkung zu verbieten ist aber nicht möglich.
Ausnahme ist natürlich, wenn strafrechtlich relevantes Material verlinkt wurde. Dann wird aber nicht der Betreiber des Linkziels den Link verbieten wollen, sondern andere.
- Sven Rautenberg
ein kleiner nachtrag: lies doch mal das: http://www.e-recht24.de/artikel/linkhaftung/22.html
Timon @ http://www.wahnsinn.de.tl
Moin!
Jetzt würde es mich doch mal interessieren, ob der mir das so einfach untersagen kann...
Gibt es eine rechtliche Grundlage für sowas bzw. was habe ich zu be/achten?
Verlinkungen kann er nicht untersagen. Siehe das "Urteil Paperboy", das höchstrichterlich entschieden hat, dass auch Deeplinks zulässig sind.
Hinsichtlich der Anleitung, die auf deinen Seiten ist, mußt du natürlich aufpassen, dass eine 1:1-Kopie von dortigem Content, insbesondere von Anleitungen, möglicherweise Urheberrechte verletzt. Allerdings erfordert das immer eine gewisse Schöpfungshöhe - und wenn du die Programmanleitung einfach nur nacherzählst, sollte das zu keinen großen Problemen führen.
- Sven Rautenberg
Hello,
Verlinkungen kann er nicht untersagen. Siehe das "Urteil Paperboy", das höchstrichterlich entschieden hat, dass auch Deeplinks zulässig sind.
Wie ist das bei Verlinkung von dänischen Webseiten?
Soweit mir bekannt ist, ist dort die gesetzliche Regelung genau anders heru,
Oder ist das schon wieder "Schnee von gestern"?
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hellihello Tom,
Wie ist das bei Verlinkung von dänischen Webseiten?
Soweit mir bekannt ist, ist dort die gesetzliche Regelung genau anders heru,
Oder ist das schon wieder "Schnee von gestern"?
Das heißt, ich darf die nicht zitieren und wenn ich zitiere dann nicht die Quelle (URL) angeben?
Dank und Gruß,
frankx
Hello,
Soweit mir bekannt ist, ist dort die gesetzliche Regelung genau anders heru,
Oder ist das schon wieder "Schnee von gestern"?Das heißt, ich darf die nicht zitieren und wenn ich zitiere dann nicht die Quelle (URL) angeben?
Das weiß ich leider auch nicht.
Ich bin ja kein Däne.
Die Gesetzeänderung in Dänemark ging aber damals durch alle IHKn usw, und das war nicht an einem 1. April!
Die Geschichte begann irgendwann 2002 mit einem Gerichtsbeschluss und hat sich ziemlich lange hingezogen. Angeblich soll dann irgenwann ein Gesetz dabei entstanden sein...
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hallo!
Verlinkungen kann er nicht untersagen. Siehe das "Urteil Paperboy", das höchstrichterlich entschieden hat, dass auch Deeplinks zulässig sind.
Wie ist das bei Verlinkung von dänischen Webseiten?
Soweit mir bekannt ist, ist dort die gesetzliche Regelung genau anders heru,
Oder ist das schon wieder "Schnee von gestern"?
Wenn ich aber aus Deutschland komme, dann interessiert mich dänische Rechtssprechung nicht, oder? Für mich gilt doch die Deutsche!? Oder bin ich da falsch informiert? Wenn der Betreiber der Seite aus Deutschland kommt, dann kann er doch nicht in Argentinien verklagt werden, weil der Betreiber gegen argentinisches Recht verstoßen hat, oder?
ciao, ww