Hallo!
Verlinkungen kann er nicht untersagen. Siehe das "Urteil Paperboy", das höchstrichterlich entschieden hat, dass auch Deeplinks zulässig sind.
Wie ist das bei Verlinkung von dänischen Webseiten?
Soweit mir bekannt ist, ist dort die gesetzliche Regelung genau anders heru,
Oder ist das schon wieder "Schnee von gestern"?
Wenn ich aber aus Deutschland komme, dann interessiert mich dänische Rechtssprechung nicht, oder? Für mich gilt doch die Deutsche!? Oder bin ich da falsch informiert? Wenn der Betreiber der Seite aus Deutschland kommt, dann kann er doch nicht in Argentinien verklagt werden, weil der Betreiber gegen argentinisches Recht verstoßen hat, oder?
ciao, ww
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