Orlando: Österreichisches Pendant zur BITV

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Weiß jemand, wie es in Österreich um die Bestimmungen bestellt ist?

Lediglich Behörden-Websites sind davon betroffen:

E-Governmentgesetz § 1 (3):

»Bei der Umsetzung der Ziele dieses Bundesgesetzes ist Vorsorge dafür zu treffen,
  dass behördliche Internetauftritte, die Informationen anbieten oder Verfahren
  elektronisch unterstützen, spätestens bis 1. Jänner 2008 so gestaltet sind, dass
  internationale Standards über die Web-Zugänglichkeit auch hinsichtlich des
  barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen eingehalten werden.«

Behindertengleichstellungsgesetz § 6 (5):

»Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische
  Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete
  Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen
  Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich
  und nutzbar sind.«

Roland

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