Österreichisches Pendant zur BITV
Paul
- barrierefreiheit
2 Orlando
Weiß jemand, wie es in Österreich um die Bestimmungen bestellt ist?
Git es da etwas vergleichbares?
Was macht die Schweiz in dieser Hinsicht?
Gruß nach AUT und in die CH
Weiß jemand, wie es in Österreich um die Bestimmungen bestellt ist?
Lediglich Behörden-Websites sind davon betroffen:
»Bei der Umsetzung der Ziele dieses Bundesgesetzes ist Vorsorge dafür zu treffen,
dass behördliche Internetauftritte, die Informationen anbieten oder Verfahren
elektronisch unterstützen, spätestens bis 1. Jänner 2008 so gestaltet sind, dass
internationale Standards über die Web-Zugänglichkeit auch hinsichtlich des
barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen eingehalten werden.«
Behindertengleichstellungsgesetz § 6 (5):
»Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische
Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete
Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen
Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich
und nutzbar sind.«
Roland