Paul: Österreichisches Pendant zur BITV

Weiß jemand, wie es in Österreich um die Bestimmungen bestellt ist?
Git es da etwas vergleichbares?
Was macht die Schweiz in dieser Hinsicht?

Gruß nach AUT und in die CH

  1. Weiß jemand, wie es in Österreich um die Bestimmungen bestellt ist?

    Lediglich Behörden-Websites sind davon betroffen:

    E-Governmentgesetz § 1 (3):

    »Bei der Umsetzung der Ziele dieses Bundesgesetzes ist Vorsorge dafür zu treffen,
      dass behördliche Internetauftritte, die Informationen anbieten oder Verfahren
      elektronisch unterstützen, spätestens bis 1. Jänner 2008 so gestaltet sind, dass
      internationale Standards über die Web-Zugänglichkeit auch hinsichtlich des
      barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen eingehalten werden.«

    Behindertengleichstellungsgesetz § 6 (5):

    »Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische
      Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete
      Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen
      Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich
      und nutzbar sind.«

    Roland

    --
    -)