Paul: Domain verkaufen

Hallo,

wir haben da ein Domain, die wir selber seit einiger Zeit nicht mehr nutzen. Deshalb wollen wir deie verkaufen.

Allerdings habe ich über SEDO und wie die alle heißen inzwischen auch die Angst, dass wir die Domain gar nicht verkaufen können, sondern nachher sogar noch eine Abmahnung bekommen.

Es gibt Firmen, die durchaus glaubhaft machen könnten, dass sie ein Anrecht auf den Namen hätten, zumal wir ihn ja nicht mehr aktiv im deutschen Rechtsraum benutzen, In der Schweiz gibt es noch eine (ehemalige) Schwesterfirma des Namens, die aber nicht in Deutschland tätig ist.

Soll ich das Verkaufsangebot wagen, ode habe ich sowieso keine Chance?

Danke im Voraus

Paul

  1. Lieber Paul,

    Soll ich das Verkaufsangebot wagen, ode habe ich sowieso keine Chance?

    Du hast auf jeden Fall eine Chance! Nutze sie! Selbst wenn Deine Domäne Hubertus-Alb***.de heißt, hast Du sie einmal verkauft, kann sich Dein Käufer mit Atze Schr****'s Anwälten rumärgern.

    --roro

    1. Hallo --roro

      Soll ich das Verkaufsangebot wagen, ode habe ich sowieso keine Chance?

      Du hast auf jeden Fall eine Chance! Nutze sie! Selbst wenn Deine Domäne Hubertus-Alb***.de heißt, hast Du sie einmal verkauft, kann sich Dein Käufer mit Atze Schr****'s Anwälten rumärgern.

      Meinst Du damit, dass ich das ruhig versuchen kann?
      Und wenn zwischenzeitlich einer kommt von den zwei bis drei Firmen, die selber Anspruch erheben könnten?

      Können die mich da nicht kostenpflichtig abmahnen?
      Schließlich gibt es unsere Firma nicht mehr...

      Danke, der Paul

      1. Hallo

        Und wenn zwischenzeitlich einer kommt von den zwei bis drei Firmen, die selber Anspruch erheben könnten?

        Hatte die/eure (nunmehr nicht existente) Firma denn "Anspruch" auf den Namen? Wenn ja, wie soll das jetzt, auch wenn es die Firma nichtmehr gibt, eine Abmahnung rechtfertigen (Zumal dies wohl unpassend ist und die Anmeldung eines Anspruchs auf den Namen die rechte Strategie wäre)? Falls nein, hätte irgendwer bestimmt schon viel früher Anspruch auf den Domainnamen erhoben.

        Können die mich da nicht kostenpflichtig abmahnen?
        Schließlich gibt es unsere Firma nicht mehr...

        Wie wäre es denn mit der Konsultation eines Anwalts?

        Tschö, Auge

        --
        Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
        (Victor Hugo)
        <dingdong /><dingdong /><toc /><toc /><toc /><shout>Florence!</shout>
        Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.1
        1. Hallo

          Und wenn zwischenzeitlich einer kommt von den zwei bis drei Firmen, die selber Anspruch erheben könnten?

          Könnten die das nicht auch jetzt schon theoretisch die ganze Zeit tun? Was ändert das Verkaufsangebot an der Sache?

          Hatte die/eure (nunmehr nicht existente) Firma denn "Anspruch" auf den Namen? Wenn ja, wie soll das jetzt, auch wenn es die Firma nichtmehr gibt, eine Abmahnung rechtfertigen (Zumal dies wohl unpassend ist und die Anmeldung eines Anspruchs auf den Namen die rechte Strategie wäre)? Falls nein, hätte irgendwer bestimmt schon viel früher Anspruch auf den Domainnamen erhoben.

          Und die Abmahnung muß ja auch irgendein Verhalten zur Grundlage haben. Wenn eine Firma aufgeloest wird, die bisher legalerweise eine Domain genutzt hat und diese jetzt veraeussert... begruendet das ja nicht automatisch eine Abmahnung von irgendwem.

          Und wenn es eh schon verschiedene Firmen gibt, die diese Domain bzw. den Namen unter verschiedenen TLDs nutzen!?!

          Können die mich da nicht kostenpflichtig abmahnen?
          Schließlich gibt es unsere Firma nicht mehr...

          Wie wäre es denn mit der Konsultation eines Anwalts?

          Koennte durchaus ratsam sein, wenn die Sachlage komplexer ist.

          Was ist denn die Alternative zu einem Verkauf? Eine Kündigung der Domain?

          Und warum sollte jemand abmahnen, wenn er die Domain auch käuflich erwerben kann? (Mal unterstellt, die Domain soll jetzt nicht für einen Millionenbetrag über den Tisch gehen...)

          Nick

          --
          --------------------------------------------------
          http://www.xilp.eu
          XILP Internet Links People
          Dein persoenliches privates Netzwerk
          aus Freunden, Verwandten, Bekannten und Kollegen.
          --------------------------------------------------
          1. Hallo,

            Könnten die das nicht auch jetzt schon theoretisch die ganze Zeit tun? Was ändert das Verkaufsangebot an der Sache?

            Nein, das war bisher nach dem üblichen Rechtsbrauch zum Glück nicht möglich. Wir haben die Domain doch selber benutzt.

            Hatte die/eure (nunmehr nicht existente) Firma denn "Anspruch" auf den Namen? Wenn ja, wie soll das jetzt, auch wenn es die Firma nichtmehr gibt, eine Abmahnung rechtfertigen

            Der Namensträger ist untergegangen und der rechtliche Inhaber bin ich nun persönlich. Ich heiße doch nicht so wie die Firma.

            (Zumal dies wohl unpassend ist und die Anmeldung eines Anspruchs auf den Namen die rechte Strategie wäre)? Falls nein, hätte irgendwer bestimmt schon viel früher Anspruch auf den Domainnamen erhoben.

            Das haben die auch. Aber wir hatten einfach die älteren Rechte.

            Und die Abmahnung muß ja auch irgendein Verhalten zur Grundlage haben.

            Eben, dass der ehemals zweitrangige Anspruch nun zum erstrangigen wird.

            Wenn eine Firma aufgeloest wird, die bisher legalerweise eine Domain genutzt hat und diese jetzt veraeussert... begruendet das ja nicht automatisch eine Abmahnung von irgendwem.

            ?

            Wie wäre es denn mit der Konsultation eines Anwalts?

            Hast Du 400 Euro für mich?

            Danke, der Paul

            1. Hallo

              Wie wäre es denn mit der Konsultation eines Anwalts?

              Hast Du 400 Euro für mich?

              Nö. Aber bitte bedenke:

              Wir allesamt können hier _ausschließlich_Meinungen_ kundtun, die dir nicht wirklich was bringen. Genau deshalb ist ein Anwalt der richtige Ansprechpartner.

              Tschö, Auge

              --
              Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
              (Victor Hugo)
              <dingdong /><dingdong /><toc /><toc /><toc /><shout>Florence!</shout>
              Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.1
              1. Hallo,

                Nö. Aber bitte bedenke:

                Wir allesamt können hier _ausschließlich_Meinungen_ kundtun, die dir nicht wirklich was bringen. Genau deshalb ist ein Anwalt der richtige Ansprechpartner.

                ICh gehe also nun davon aus, dass noch keiner der Leser dieses Threads jemals eine Domain verkauft hat und deshalb Ärger hatte.

                Ich hätte mehr Erfahrungen hier erwartet.

                Danke, der Paul

                1. Hallo,

                  Nö. Aber bitte bedenke:

                  Wir allesamt können hier _ausschließlich_Meinungen_ kundtun, die dir nicht wirklich was bringen. Genau deshalb ist ein Anwalt der richtige Ansprechpartner.

                  ICh gehe also nun davon aus, dass noch keiner der Leser dieses Threads jemals eine Domain verkauft hat und deshalb Ärger hatte.

                  Warum?
                  Weil keiner die Details Deines konkreten Falles kennt?

                  Ich hätte mehr Erfahrungen hier erwartet.

                  Zu Deiner Domain und Deinem Fall? Ich habe aktuell den Eindruck, daß die bisherigen Informationen eher so die Spitze des Eisberges darstellen... :-)

                  Und, wie Auge schon treffend feststellte: Juristische Beratung kann hier keiner liefern. Übrigens selbst ein eventuell mitlesender Jurist nicht, alldieweil ganz offenbar die Fakten gar nicht vollständig bekannt sind... :-)

                  Nick

                  --
                  --------------------------------------------------
                  http://www.xilp.eu
                  XILP Internet Links People
                  Dein persoenliches privates Netzwerk
                  aus Freunden, Verwandten, Bekannten und Kollegen.
                  --------------------------------------------------
            2. [...]

              (Zumal dies wohl unpassend ist und die Anmeldung eines Anspruchs auf den Namen die rechte Strategie wäre)? Falls nein, hätte irgendwer bestimmt schon viel früher Anspruch auf den Domainnamen erhoben.

              Das haben die auch. Aber wir hatten einfach die älteren Rechte.

              Ah, hier kommen die Details der Anfrage... :-)

              Und die Abmahnung muß ja auch irgendein Verhalten zur Grundlage haben.

              Eben, dass der ehemals zweitrangige Anspruch nun zum erstrangigen wird.

              Wie Du nun schilderst, liegt der Fall etwas komplexer und es gab - was mir bisher entgangen ist - im Vorwege ja offenbar schon juristische Diskussionen über diese Domain.

              [...]

              Wie wäre es denn mit der Konsultation eines Anwalts?

              Hast Du 400 Euro für mich?

              Nein... :-)

              Du für mich...?

              Da die Sachlage aber komplexer ist, wirst Du entweder Risiko fahren müssen oder einen kundigen Anwalt konsultieren.

              Nebenbei: Du könntest auch direkt den anderen Kandidaten anfragen, ob dieser Interesse hätte, die Domain für einen Obolus zu übernehmen.

              Und wenn Du jetzt sagst, mit dem liegt Ihr schon im Rechtsstreit... dann bitte (Iteration) "Konsultation eines Anwalts"... :-)

              Nick

              --
              --------------------------------------------------
              http://www.xilp.eu
              XILP Internet Links People
              Dein persoenliches privates Netzwerk
              aus Freunden, Verwandten, Bekannten und Kollegen.
              --------------------------------------------------
        2. Hallo Auge,

          Wie wäre es denn mit der Konsultation eines Anwalts?

          Ich hatte so ungefähr 400 Euronen für die Domain als Preis gedacht.
          Das reicht dann vielleicht so ungefähr für den Anwalt?

          Danke, der Paul

  2. Sollte die Domain tatsächlich markenrechtlich geschützt sein darf auf ihr kein Inhalt angeboten werden. Verkaufen kannst du sie aber trotzdem! Du kannst ja verschweigen, dass man die Adresse nicht nutzen darf.
    Aber sie ist evtl. insofer interessant, als dass man sie dem Markeninhaber verkaufen könnte. Du könntest ihn erpressen: "Entweder sie kaufen die Domain jetzt für nur 20.000 Euro, oder wenn sie noch berühmter sind für das doppelte."

  3. Ahoi Paul,

    verkaufe sie doch einfach an die 2 oder 3 Firmen die theoretisch anspruch haben, wer mehr bietet bekommt sie, ende. und wenn einer rechtlich gesehen mehr anspruch darauf hätte dann müssen die 2 sich untereinander kloppen. Ich glaube nicht das DU durch den verkauf probleme bekommen könntest. Da die Domain ja legal erworben wurde.

    MfG

    --
    Alle Angaben wie immer ohne Gewähr
    1. Hallo

      verkaufe sie doch einfach an die 2 oder 3 Firmen die theoretisch anspruch haben, ...

      Was ist denn das für ein hahnebüchener Blödsinn? Wie soll er eine Sache, die er nur _einmal_ besitzt, zwei- oder dreimal verkaufen?

      wer mehr bietet bekommt sie, ende.

      Aha, eine Auktion.

      Tschö, Auge

      --
      Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
      (Victor Hugo)
      <dingdong /><dingdong /><toc /><toc /><toc /><shout>Florence!</shout>
      Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.1
      1. Hi,

        Was ist denn das für ein hahnebüchener Blödsinn?

        Hanebüchener Unsinn ist es, "hanebüchen" mit einem Hahn zu vermischen. ;-)

        cu,
        Andreas

        --
        Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
        O o ostern ...
        Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
        1. Hallo

          Was ist denn das für ein hahnebüchener Blödsinn?

          Hanebüchener Unsinn ist es, "hanebüchen" mit einem Hahn zu vermischen. ;-)

          Tja, offensichtlich schon. :-)

          Tschö, Auge

          --
          Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
          (Victor Hugo)
          <dingdong /><dingdong /><toc /><toc /><toc /><shout>Florence!</shout>
          Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.1