Hallo
Und wenn zwischenzeitlich einer kommt von den zwei bis drei Firmen, die selber Anspruch erheben könnten?
Hatte die/eure (nunmehr nicht existente) Firma denn "Anspruch" auf den Namen? Wenn ja, wie soll das jetzt, auch wenn es die Firma nichtmehr gibt, eine Abmahnung rechtfertigen (Zumal dies wohl unpassend ist und die Anmeldung eines Anspruchs auf den Namen die rechte Strategie wäre)? Falls nein, hätte irgendwer bestimmt schon viel früher Anspruch auf den Domainnamen erhoben.
Können die mich da nicht kostenpflichtig abmahnen?
Schließlich gibt es unsere Firma nicht mehr...
Wie wäre es denn mit der Konsultation eines Anwalts?
Tschö, Auge
--
Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
(Victor Hugo)
<dingdong /><dingdong /><toc /><toc /><toc /><shout>Florence!</shout>
Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.1
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