Hallo,
Du bist nicht verheiratet, oder? Beischlaf gehört nicht zum Eheversprechen.
Du irrst dich in mehreren Punkten.
- Das Eheversprechen, d.h. Verlöbnis oder Verlobung ist nicht Eheschließung und es nicht einzuhalten hat überhaupt keine rechtliche Relevanz (mehr), genauer: keine nachteilige Konsequenzen:
BGB § 1297:
(1) Aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden.
(2) Das Versprechen einer Strafe für den Fall, dass die Eingehung der Ehe unterbleibt, ist nichtig.
§1353:
"(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechtes darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist."
Beachte: "als Missbrauch seines Rechtes".
Aber generell: die Ehe ist bereits bestens durch das BGB geregelt und wer will kann ja auch einen expliziten Ehevertrag abschließen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG011102377
Sogar im Kirchrecht (RK) hat das Eheversprechen keinen verbindlichen Status:
"Can. 1062 § 2. Aufgrund eines Eheversprechens kann nicht auf Eheschließung, wohl aber auf Wiedergutmachung etwa entstandener Schäden geklagt werden."
Aber wenn wir schon dabei sind: im Kirchenrecht (RK) ist das Beischlaf sogar ein essenzieller bestandteil der Ehe.
"Can. 1061 — § 1. Eine gültige Ehe zwischen Getauften wird als lediglich gültige Ehe bezeichnet, wenn sie nicht vollzogen worden ist; als gültige und vollzogene Ehe, wenn die Ehegatten auf menschliche Weise miteinander einen ehelichen Akt vollzogen haben, ..."
Zum Ehekonsens:
Can. 1096 — § 1. Damit der Ehekonsens geleistet werden kann, ist erforderlich, daß die Eheschließenden zumindest nicht in Unkenntnis darüber sind, daß die Ehe eine zwischen einem Mann und einer Frau auf Dauer angelegte Gemeinschaft ist, darauf hingeordnet, durch geschlechtliches Zusammenwirken Nachkommenschaft zu zeugen.
§ 2. Diese Unkenntnis wird nach der Pubertät nicht vermutet.
http://www.vatican.va/archive/DEU0036/_INDEX.HTM
viel Spaß bei der Lektüre.
Grüße
Thomas