Hey,
Du bist nicht verheiratet, oder? Beischlaf gehört nicht zum Eheversprechen.
Warum sollte dann das Ausüben des Beischlafes mit einem Nichtehepartner vertragsbruch sein, wenn Beischlaf gar nicht vertragsbestandteil ist?
Das ist der kirchliche Teil der Logik.
Gruß
Reiner