Richard Rüfenacht: Ärger mit ebay (Fortsetzung)

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Hallo Christoph!

Jetzt gibt es eine Fortsetzung: eine Schweizer Inkassofirma verlangt von mir rund 150 Euro. [...] - aber es ist erstmal eine gerichtliche Zahlungsaufforderung.

Kann es definitiv nicht sein. Erstens würde diese auf CHF lauten, Euro ist in der Schweiz kein Zahlungsmittel. Zweitens müsste eine Zustellung vom Gericht direkt und nicht über eine Inkassofirma erfolgen. Drittens wäre eine Zustellung nur an in der Schweiz wohnhafte Personen möglich. Viertens würde sie erst als zugestellt gelten, wenn du den Empfang per Unterschrift bestätigt hast.

Ich soll für eine Straftat zahlen, die ein anderer in meinem Namen begangen hat.

Ach ... wirklich eine Straftat? Das ist günstig für dich, Strafen können in Haft umgewandelt werden, da kommst du wo möglich zu einem Urlab in der Schweiz. Freu dich, der Knast ist hier schon fast wie Vollpension im Luxushotel. ;-)

Wie geht man mit solchen völlig idiotischen Dingen um?

Der weiteren Entwicklung gelassen entgegen sehen, würden die Juristen wohl sagen. Ich gehe mal davon aus, dass eine Person in der Schweiz zu Schaden gekommen ist und nun eine Inkassofirma beauftragt hat. Belangt werden kannst du allerding nur an deinem Wohnsitz in Berlin. Falls dies tatsächlich geschehen sollte, musst du dann natürlich Einspruch einlegen und es ruhig auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen.

Beste Grüsse
Richard