Ärger mit ebay (Fortsetzung)
Christoph Schnauß
- sonstiges
hallo Forum,
ich hatte vor einiger Zeit ein Problem mit ebay diskutiert. Es ging darum, daß ein mir völlig unbekannter Typ sich meines Namens bedient hat und ebay ganz einfach nicht einsehen kann, daß ich eben _nicht_ "topseller_sascha" bin. ebay hat sich in den letzten Monaten trotz massiver Beschwerden meinerseits überhaupt nicht gerührt (sie haben mir allerdings angeraten, sie nicht allzusehr zu beschimpfen, weil ich mit der Wortweahl denn doch etwas drastisch wurde).
Jetzt gibt es eine Fortsetzung: eine Schweizer Inkassofirma verlangt von mir rund 150 Euro. Das bezieht sich offenbar auf einen Betrug, den der Typ in meinem Namen begangen hat. Ich habe natürlich sofort zurückgeschrieben und der Inkassofirma sehr deutlich erklärt, daß ich ein "Betrogener" bin und keinesfalls dafür, daß mein Name mißbraucht wurde, auch noch irgendwas zahlen werde - aber es ist erstmal eine gerichtliche Zahlungsaufforderung. Ich soll für eine Straftat zahlen, die ein anderer in meinem Namen begangen hat.
Wie geht man mit solchen völlig idiotischen Dingen um?
Grüße aus Berlin
Christoph S.
Hi!
aber es ist erstmal eine gerichtliche Zahlungsaufforderung.
Von einem deutschen Gericht?
Du hast was von schweizer Inkassofirma geschrieben.
Wenn das Schweiz (und damit dann nicht mal EU) ist, weiß ich nicht, wie das aussieht.
Aber in Deutschland ist es so, daß du diesen richterlichen Mahnbescheid zugestellt bekommst.
Dann hast du 14 Tage Zeit um dagegen Widerspruch einzulegen.
Das solltest du natürlich unbedingt tun. Wenn du das nicht tust, kann das Geld dann von dir wirklich eingefordert werden. Aber das weiß du ja sicherlich auch selbst...
Also: Sofort Widerspruch einlegen. Das geht auch völlig ohne Angabe von Gründen.
Du schreibst einfach nur, daß du das ablehnst, weil es nicht gerechtfertigt ist.
Diesen richterlichen Mahnbescheid kann eigentlich jeder ganz einfach beantragen. Das Gericht stellt das Ding dann zu.
Sollte es versäumt werden, dagegen innerhalb der Frist Widerspruch einzulegen, dann sieht es natürlich schlecht aus...
Naja und nachdem du dann Widerspruch eingelegt hast, wirst du natürlich nach einiger Zeit wieder von diesem Inkassounternehmen zu hören bekommen.
Ich hatte mal ein ähnliches Problem.
Ich will dir ja keine Angst machen, aber bei mir wurde das wirklich eine nervige Sache.
Eigentlich dachte ich dann irgendwann, daß endlich alles gegessen sei.
Dann wollte ich einen neuen Handyvertrag machen und bekam den nicht.
Ich hatte nämlich einen negativen Schufa-Eintrag, von dem ich nichts wußte.
Da hab ich mich vielleicht gefreut. ;-)
Und obwohl eigentlich schon alles geklärt war, hat es dann nochmal drei Monate gedauert, bis ich den Schufa-Eintrag endlich wieder losgeworden bin.
Wenn sich die Sache bei dir nicht telefonisch oder schriftlich aus der Welt räumen läßt, dann solltest du dir vielleicht einen Anwalt suchen.
Das ist natürlich auch wieder eine dumme Sache, weil du den Anwalt dann ja erst einmal selbst bezahlen mußt.
(Erstberatung bei einem Anwalt wirst du aber vermutlich kostenlos bekommen.)
Bevor du einen Anwalt einschaltest, würde ich es erst einmal über die Verbraucherzentrale versuchen. Eventuell können die dir auch helfen.
In jedem Fall drücke ich dir Daumen, daß du das schnell geregelt bekommst.
Schöner Gruß,
rob
Hallo,
ich kann Dir da auch keine konkrete Antwort geben; allerdings kostet die Verbraucherzentrale meist auch etwas.
Je nach Art des Kontaktes bin ich der Meinung, und man hat es meist ja ganz gerne schriftlich und das kostet dann halt mehr.
Hast Du schon einmal bei ebay in den Foren geschaut? Wäre jetzt so meine Idee, ob es da einen Fall gibt, der mit deinem zu vergleichen ist?
Scheiße, so etwas.
Gruß, Ich
Hallo CHristoph!
Ich habe ein ähnliches Problem. Ich habe die E-Mailadresse vorname @ deuscher Provider de und bekomme dahin allerlei SPAM, aber auch regelmässig Anmeldungen zu Pornodiensten oder Bestellungen in unzureichend mittels Opt In gesicherten Shops, da viele "einfachere" Internetnutzer, die eigene E-Mailadresse nicht zu kennen scheinen. Auf Anraten eines Anwaltes hin ignoriere ich die dann regelmässig dort aufschlagenden Mahnbescheide (auch von Anwälten) per E-Mail und antworte schon lange nicht mehr.
Das ist natürlich etwas anderes als eine persönlich zugestellte Mahnung, aber im Endeffekt müssen die Mahnenden Dir die Straftat nachweisen, was dann nicht möglich ist. Etwas irritiert bin ich, wie der Käufer die an Deine Adresse gesendeten Artikel abfangen konnte. (Irgend eine Lieferadesse muss denen doch vorliegen?) Oder E-Mail-Adresse über die der e.g. Softwaredownload statt fand.
Wie gesagt, ich war auch einmal bei der Polizei um Strafanzeige zu stellen, der Polizist gab mir dann seine Durchwahl und ich habe die den penetrantesten Mahnern gesendet, damit diese sich dort ausheulen. Der hat sie dann angewiesen sich über die Providerdaten die Nutzerdaten zu suchen. Ich habe da einen ganz hartnäckigen Anmelder der meine E-Mail-Adresse nutzt und mittlerweile mehrere tausend Euro Schaden verursacht hat.
Schönen Gruß
Afra
Moin!
Auf Anraten eines Anwaltes hin ignoriere ich die dann regelmässig dort aufschlagenden Mahnbescheide (auch von Anwälten) per E-Mail und antworte schon lange nicht mehr.
Halt! Diese Formulierung ist gefährlich. Wenn einem MAHNBESCHEID nicht widersprochen wird, dann wird aus dem ganz schnell und ohne weitere Möglichkeit des Abwendens ein Titel und aus dem gepfändet werden kann.
Ein Anwalt oder Inkassobüro kann einen solchen MAHNBESCHEID aber nicht erlassen, sondern nur beantragen. Zugestellt wird er durch den Gerichtsvollzieher, der allerdings auch die Post beauftragen kann. Ein MAHNBESCHEID kommt also nicht per Email.
Du meinst also lediglich "Mahnungen", auf welche Du nicht reagierst.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
Hallo fastix!
Du meinst also lediglich "Mahnungen", auf welche Du nicht reagierst.
Jetzt bist Du aber päpstlicher als der Papst ;)
Ich hatte in meinem Satz ja ausdrücklich auf die E-Mails hingewiesen, und die sind nie rechtskräftig. (Zumindest derzeit)
Schönen Gruß
Afra
Moin!
Jetzt bist Du aber päpstlicher als der Papst ;)
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
Sup!
Ich nehme mal an, Du hast Anzeige gegen diesen Identitätsdieb erstattet? Wie auch immer, ich würde zum Anwalt gehen und den eBay, dem Typen, der Schweizer Firma und ggf. der Schufa verklickern lassen, was geht.
Ist natürlich ärgerlich, dass Du Kosten hast, aber wenn man den Identitätsdieb ermitteln könnte, könntest Du wiederum gegen den eine zivilrechtliche Schadenersatzforderung geltend machen, nehme ich an; wahrscheinlich hat der Typ kein Geld, aber dafür hat er dann auch Ärger an der Backe. Kannst ja auch das Moskau Inkasso Team schicken ;-)
Gruesse,
Bio
Moin!
Jetzt gibt es eine Fortsetzung: eine Schweizer Inkassofirma verlangt von mir rund 150 Euro. Das bezieht sich offenbar auf einen Betrug, den der Typ in meinem Namen begangen hat. Ich habe natürlich sofort zurückgeschrieben und der Inkassofirma sehr deutlich erklärt, daß ich ein "Betrogener" bin und keinesfalls dafür, daß mein Name mißbraucht wurde, auch noch irgendwas zahlen werde - aber es ist erstmal eine gerichtliche Zahlungsaufforderung.
Die Sache ist sehr simpel zu handeln: Alle Dinge, die von irgendwelchen Inkassofirmen kommen, beantwortest du einmalig mit der Erklärung, dass deine Identität bei EBay ohne dein Wissen von einem Dritten zu Betrügereien verwendet wurde - das ist schon mehr, als du eigentlich tun müßtest (wenn nur irgendeine zusammenhanglose Zahlungsaufforderung/Mahnung käme, könnte man die auch direkt ignorieren).
Alles, was offiziellerweise von irgendeinem Gericht kommt, beantwortest du im Rahmen des Formblattes mit "Widerspruch".
Mahnbescheide kriegt man als scheinbarer Gläubiger "einfach so", man füllt ein Formular aus, zahlt die Gebühr, und das Gericht stellt zu. Wenn der Schuldner nicht widerspricht, kann der Gläubiger direkt Geldeintreibung anschließen.
Bei einem Widerspruch hingegen wird die Sache damit zu Ende sein, wenn der Gläubiger nicht die nächste Stufe besteigt und vor Gericht Klage erhebt (diese Möglichkeit hätte er auch schon direkt gehabt, das Mahnverfahren ist nicht verpflichtend, es kürzt nur diejenigen Fälle ab, bei denen der Schuldner im Prinzip als zahlungswillig vermutet wird - und verlängert sinnlos die Fälle, wo der Schuldner zahlungsunwillig ist).
Bei der Klageerhebung muß dann erstmals begründet werden, warum der Gläubiger meint, der Schuldner würde das Geld zahlen müssen. Und der Schuldner hat mit Klagezustellung dann Gelegenheit, dieser Begründung ausführlich zu widersprechen.
Wie gesagt: Alle privaten Briefe von Inkassofirmen sind reines Vorgeplänkel. Alles, was darin geschrieben wird über mögliche Konsequenzen, ist möglicherweise weit übertrieben (bis auf die Aussage, dass ein Mahn- oder Gerichtsverfahren logischerweise die Gesamtkosten erhöht - aber eben nur für den, der am Ende verliert und zahlen muß). Solche Briefe zu schicken ist für Inkassofirmen tägliches Brot - und bei manchen Schuldnern vermutlich auch effektiv, wenn man die lange genug mit Briefen nervt und sie dann zahlen. Man vermeidet dann das Gerichtsverfahren, in dem man tatsächlich Beweise vorlegen müßte.
- Sven Rautenberg
Moin!
ich hatte vor einiger Zeit ein Problem mit ebay diskutiert. Es ging darum, daß ein mir völlig unbekannter Typ sich meines Namens bedient hat und ebay ganz einfach nicht einsehen kann, daß ich eben _nicht_ "topseller_sascha" bin.
Soweit ich weiß, darf eine natürliche Person nur einen eBay-Account besitzen. Von daher scheint es doch sinnvoll, rein zur Prävention einen Account anzulegen – man muss ihn ja nicht nutzen und kann die Werbemails nach /dev/null umleiten. Wenn man selbst eine eBay-Identität hat, sollte sie nicht noch ein zweites Mal existieren können, Identitätsdiebstahl theoretisch ausgeschlossen.
ebay hat sich in den letzten Monaten trotz massiver Beschwerden meinerseits überhaupt nicht gerührt […].
Das scheint ein gängiges Prinzip von eBay zu sein: Weil bereits der Gedanke an ein bisschen Sicherheit teuer erscheint, verzichtet man einfach darauf. Wenn doch etwas passiert, wird ausgesessen und abgewiegelt, in der Hoffnung, dass es sich um einen Einzelfall handelt, der nicht groß die Runde macht. Wie bereits in deiner Diskussion vom November 2006 geschildert, wäre es bereits mit sehr wenig Aufwand möglich, Identitätsdiebstähle praktisch auszuschließen.
Wie geht man mit solchen völlig idiotischen Dingen um?
Erst einmal Ruhe bewahren, schön im Verfassen von Widersprüchen üben und vielleicht eBay anzeigen. Evtl. könntest du dich auch ans c't magazin wenden, die haben ein sehr „spezielles Verhältnis“ zu eBay.
Auf jeden Fall sollte man Plattformen, die sich so wenig um ihre Kunden scheren, besser meiden. Umsatzrückgänge gepaart mit entsprechender Berichterstattung sind leider die einzige Sprache, die gewisse Manager verstehen.
Trotzdem ein schönes Wochenende,
Robert
Moin!
Soweit ich weiß, darf eine natürliche Person nur einen eBay-Account besitzen.
Vielleicht steht es tatsächlich noch irgendwo in irgendeiner Bedingung drin, aber die Realität sieht anders aus. Insbesondere Händler haben mindestens zwei Accounts, einen zum Verkaufen, und einen für den eigenen Einkauf. Sieht halt professioneller aus, wenn das Bewertungsprofil des Verkaufs nicht von Einkäufen gestört wird - man erfährt dadurch ja doch immer irgendetwas.
Von daher scheint es doch sinnvoll, rein zur Prävention einen Account anzulegen – man muss ihn ja nicht nutzen und kann die Werbemails nach /dev/null umleiten. Wenn man selbst eine eBay-Identität hat, sollte sie nicht noch ein zweites Mal existieren können, Identitätsdiebstahl theoretisch ausgeschlossen.
Wenn man das tut, kann man ja aber nicht mehr behaupten, man hätte mit eBay absolut überhaupt nichts zu tun. Ich halte die Taktik für riskant. Es kann ja außerdem nicht sein, dass sich die gesamte Bevölkerung jetzt bei eBay registriert, nur damit keiner Identitäten stehlen kann.
- Sven Rautenberg
Moin!
Soweit ich weiß, darf eine natürliche Person nur einen eBay-Account besitzen.
Vielleicht steht es tatsächlich noch irgendwo in irgendeiner Bedingung drin, aber die Realität sieht anders aus. Insbesondere Händler haben mindestens zwei Accounts, einen zum Verkaufen, und einen für den eigenen Einkauf.
Alleine damit ist doch schon quasi der Beweis angetreten, dass Identitätsdiebstahl sowie die eigenen Regeln eBay höchstens periphär tangieren.
Sieht halt professioneller aus, wenn das Bewertungsprofil des Verkaufs nicht von Einkäufen gestört wird - man erfährt dadurch ja doch immer irgendetwas.
Die öffentlich einsehbaren Bewertungsprofile mit den aufgeführten Ein- und Verkäufen sind unter dem Datenschutzaspekt hochgradig gefährlich, da sie für Statistiker einiges über die dahinter stehende Person verraten.
Von daher scheint es doch sinnvoll, rein zur Prävention einen Account anzulegen – man muss ihn ja nicht nutzen und kann die Werbemails nach /dev/null umleiten. […]
Wenn man das tut, kann man ja aber nicht mehr behaupten, man hätte mit eBay absolut überhaupt nichts zu tun. Ich halte die Taktik für riskant.
Trotzdem kann ein Betrüger nicht unauffällig Waren an die Originaladresse senden, sondern muss eine abweichende Lieferadresse verwenden. Aber mein Vorschlag war eh nur eine Theorie, die sich als untauglich herausgestellt hat.
Es kann ja außerdem nicht sein, dass sich die gesamte Bevölkerung jetzt bei eBay registriert, nur damit keiner Identitäten stehlen kann.
Das wäre lustig: 100% Marktanteil in der Bevölkerung und trotzdem nutzt keiner die Plattform ;-) Das Problem liegt eindeutig bei eBay, die sich offensichtlich kaum um die Sicherheit ihrer Plattform und noch viel weniger ihrer Kunden scheren – und das, obwohl Abhilfe so einfach und billig wäre.
Schönes Wochenende,
Robert
Hallo,
Soweit ich weiß, darf eine natürliche Person nur einen eBay-Account besitzen.
das ist aber nicht so. Mehrere Accounts zu haben, ist nach den ebay-Geschäftsbedingungen (§2 Punkt 10) zulässig. Verboten ist nur, unter einem anderen Account auf eigene Angebote zu bieten.
Von daher scheint es doch sinnvoll, rein zur Prävention einen Account anzulegen – man muss ihn ja nicht nutzen und kann die Werbemails nach /dev/null umleiten. Wenn man selbst eine eBay-Identität hat, sollte sie nicht noch ein zweites Mal existieren können, Identitätsdiebstahl theoretisch ausgeschlossen.
Interessanter Gedanke, aber er scheitert an der Grund-Annahme.
ebay hat sich in den letzten Monaten trotz massiver Beschwerden meinerseits überhaupt nicht gerührt […].
Das ist *leider* normal. Die ziehen zwar eisern ihre Maschinerie durch: Abwicklung von Auktionen, ggf. Zahlungserinnerungen, Mahnungen, sogar der Streit unter ebay-Teilnehmern kann und soll online per Schablone ausgetragen werden. Aber bei alldem: Null Kundenkontakt.
Das scheint ein gängiges Prinzip von eBay zu sein: Weil bereits der Gedanke an ein bisschen Sicherheit teuer erscheint, verzichtet man einfach darauf.
Und wirft dafür an anderer Stelle unter dem Vorwand der Sicherheit den Mitgliedern Knüppel zwischen die Beine und erschwert dadurch mehr und mehr den regulären Ablauf.
Wie geht man mit solchen völlig idiotischen Dingen um?
Erst einmal Ruhe bewahren, schön im Verfassen von Widersprüchen üben und vielleicht eBay anzeigen.
Oops. Mutig!
Evtl. könntest du dich auch ans c't magazin wenden, die haben ein sehr „spezielles Verhältnis“ zu eBay.
Ah, das klingt immerhin interessant.
Auf jeden Fall sollte man Plattformen, die sich so wenig um ihre Kunden scheren, besser meiden. Umsatzrückgänge gepaart mit entsprechender Berichterstattung sind leider die einzige Sprache, die gewisse Manager verstehen.
Ich gebe dir im Prinzip Recht. Aber der Moloch ist mittlerweile so groß, dass denen ein paar Tausend abspenstige Mitglieder am **** vorbeigehen.
So long,
Martin
Hallo
Evtl. könntest du dich auch ans c't magazin wenden, die haben ein sehr „spezielles Verhältnis“ zu eBay.
Besonders, da dort und im Heft schon gleichliegende Fälle (Identitätsklau) dokumentiert wurden.
"Ebay, die n-te ... uuuund Action!"
Tschö, Auge
Solange in Deutschland noch die Unschuldsvermutung gilt müsstest du gar nichts machen. Spätestens wenn das Inkassounternehmen die richterliche Pfändung anstrebt müssten sie diesen eindeutig Umstand beweisen. Dir sollte also nichts passieren.
Trotzdem würde ich am Ball bleiben, um Problemen vorzubeugen. Fürchten würde ich mich dank unserer sehr gesicherten Rechtsordnung aber nicht.
Moin!
Jetzt gibt es eine Fortsetzung: eine Schweizer Inkassofirma verlangt von mir rund 150 Euro.
[...]
aber es ist erstmal eine gerichtliche Zahlungsaufforderung.
Bitte stelle klar, was es denn nun ist: Schreiben der Inkassofirma oder "gerichtliche Zahlungsaufforderung".
Meines bescheidenen Wissens kann ganz allgemein in Zahlungsangelegenheiten nur vor dem Gericht verklagt werden, in dessen Bezirk der Wohnsitz des Beklagten liegt.
Ist es aber ein MAHNBESCHEID des Gerichtes, dann steht eigentlich drin, was zu tun ist: widersprechen. Das kann man noch ohne Anwalt machen. Beweispflichtig im Prozess ist der die Zahlung verlangende.
Mein konkreter, mit dem Rechtsberatungsgesetz übereinstimmender Rechtsrat: Wenn Du unsicher bist, dann geh zum Anwalt.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
Mein konkreter, mit dem Rechtsberatungsgesetz übereinstimmender Rechtsrat: Wenn Du unsicher bist, dann geh zum Anwalt.
Du hast ja Erfahrung, ich aber auch. Mein Tipp:
Einfach anrufen und den Sachverhalt klären, bleibt der Steller der Forderung trotz Aufklärung bockig, die Kommunikation abbrechen, Nachrichten ignorieren und dann dem Mahnbescheid des Amtsgerichts (der nie kommen wird) widersprechen.
Hallo Christoph!
Jetzt gibt es eine Fortsetzung: eine Schweizer Inkassofirma verlangt von mir rund 150 Euro. [...] - aber es ist erstmal eine gerichtliche Zahlungsaufforderung.
Kann es definitiv nicht sein. Erstens würde diese auf CHF lauten, Euro ist in der Schweiz kein Zahlungsmittel. Zweitens müsste eine Zustellung vom Gericht direkt und nicht über eine Inkassofirma erfolgen. Drittens wäre eine Zustellung nur an in der Schweiz wohnhafte Personen möglich. Viertens würde sie erst als zugestellt gelten, wenn du den Empfang per Unterschrift bestätigt hast.
Ich soll für eine Straftat zahlen, die ein anderer in meinem Namen begangen hat.
Ach ... wirklich eine Straftat? Das ist günstig für dich, Strafen können in Haft umgewandelt werden, da kommst du wo möglich zu einem Urlab in der Schweiz. Freu dich, der Knast ist hier schon fast wie Vollpension im Luxushotel. ;-)
Wie geht man mit solchen völlig idiotischen Dingen um?
Der weiteren Entwicklung gelassen entgegen sehen, würden die Juristen wohl sagen. Ich gehe mal davon aus, dass eine Person in der Schweiz zu Schaden gekommen ist und nun eine Inkassofirma beauftragt hat. Belangt werden kannst du allerding nur an deinem Wohnsitz in Berlin. Falls dies tatsächlich geschehen sollte, musst du dann natürlich Einspruch einlegen und es ruhig auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen.
Beste Grüsse
Richard
Ich soll für eine Straftat zahlen, die ein anderer in meinem Namen begangen hat.
Ach ... wirklich eine Straftat? Das ist günstig für dich, Strafen können in Haft umgewandelt werden, da kommst du wo möglich zu einem Urlab in der Schweiz. Freu dich, der Knast ist hier schon fast wie Vollpension im Luxushotel. ;-)
Das war jetzt aber bemerkenswert politisch inkorrekt von Dir.
"Luxushotel", ja den Jungs gehts schon ganz gut im Knast, wenns dann noch Brüder sind...
;)
Wie geht man mit solchen völlig idiotischen Dingen um?
Möglichst gelassen, sich nicht aufregen und auch möglichst wenig kommunizieren.
Mir ist vor einigen Jahren auch so eine vglb. Scheisse passiert, ich hatte auf einmal die Bullerei im Haus wegen des Verdachts auf Fahrerflucht, ich hatte einen Unfall beobachtet (was stimmt, ich wollte schauen, ob Hilfe benötigt wird - 100 andere Autofahrer werden aohl auch geschaut haben, aber eine Zeugenaussage wäre mir nicht möglich gewesen, der Unfall ist hinter passiert, ich habe nur auf den geschehen Unfall geschaut) und ein Idiot [1] hat sich meine Nummer notiert und mich bei der Polizei denuntiert.
Was ich gelernt habe ist:
[1] Möglicherweise hat der Idiot gedacht, ich wäre involviert gewesen, das kam bei der Verhandlung nicht raus
[2] die Gerechtigkeit sicherstellen sollen