Moin!
Jetzt gibt es eine Fortsetzung: eine Schweizer Inkassofirma verlangt von mir rund 150 Euro.
[...]
aber es ist erstmal eine gerichtliche Zahlungsaufforderung.
Bitte stelle klar, was es denn nun ist: Schreiben der Inkassofirma oder "gerichtliche Zahlungsaufforderung".
Meines bescheidenen Wissens kann ganz allgemein in Zahlungsangelegenheiten nur vor dem Gericht verklagt werden, in dessen Bezirk der Wohnsitz des Beklagten liegt.
Ist es aber ein MAHNBESCHEID des Gerichtes, dann steht eigentlich drin, was zu tun ist: widersprechen. Das kann man noch ohne Anwalt machen. Beweispflichtig im Prozess ist der die Zahlung verlangende.
Mein konkreter, mit dem Rechtsberatungsgesetz übereinstimmender Rechtsrat: Wenn Du unsicher bist, dann geh zum Anwalt.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
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