Sven Rautenberg: Ärger mit ebay (Fortsetzung) + Vorbeugung

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Moin!

Soweit ich weiß, darf eine natürliche Person nur einen eBay-Account besitzen.

Vielleicht steht es tatsächlich noch irgendwo in irgendeiner Bedingung drin, aber die Realität sieht anders aus. Insbesondere Händler haben mindestens zwei Accounts, einen zum Verkaufen, und einen für den eigenen Einkauf. Sieht halt professioneller aus, wenn das Bewertungsprofil des Verkaufs nicht von Einkäufen gestört wird - man erfährt dadurch ja doch immer irgendetwas.

Von daher scheint es doch sinnvoll, rein zur Prävention einen Account anzulegen – man muss ihn ja nicht nutzen und kann die Werbemails nach /dev/null umleiten. Wenn man selbst eine eBay-Identität hat, sollte sie nicht noch ein zweites Mal existieren können, Identitätsdiebstahl theoretisch ausgeschlossen.

Wenn man das tut, kann man ja aber nicht mehr behaupten, man hätte mit eBay absolut überhaupt nichts zu tun. Ich halte die Taktik für riskant. Es kann ja außerdem nicht sein, dass sich die gesamte Bevölkerung jetzt bei eBay registriert, nur damit keiner Identitäten stehlen kann.

- Sven Rautenberg

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