Hallo,
Jeder Arbeitgeber ist i.d.R. verpflichtet, seine volle Leistungsfähigkeit in den Dienst der Firma zu stellen.
mal angenommen, du meintest Arbeitnehmer, nicht Arbeitgeber: Ja, das scheinen viele Arbeitgeber zu glauben. Aber das wäre ja die Rückkehr zur Sklaverei. Nein, in der Regel gibt es einen Arbeitsvertrag, in dem vereinbart ist, dass der Arbeitnehmer z.B. 40 Stunden je Woche seine Arbeitskraft der Firma zur Verfügung stellt (Regelarbeitszeit). Was er über diesen Zeitrahmen hinaus anstellt, geht den Arbeitgeber einen feuchten Dreck an[1] - es sei denn, es handelt sich um Überstunden im Rahmen des Arbeitsvertrags, die dann auf die eine oder andere Weise separat vergütet werden.
Das wäre ja noch schöner, wenn ich meine ganze Leistungsfähigkeit der Firma widmen sollte!
Wenn er freiwillige Mehrarbeit leistet, ist diese trotzdem für die Firma geleistet.
Nur wenn das auf Weisung des Arbeitgebers geschah. Und dann sollte die Vergütung vorher geklärt sein.
Ich streite mich da gerade mit meinem Arbeitgeber: Im März wurde ich auf eine Auswärts-Schulung geschickt, war an dem Tag von etwa 7 Uhr morgens bis 18 Uhr abends unterwegs. Die Firma will mir für diesen Tag aber nur pauschal 8 Stunden (Regelarbeitszeit) vergüten, obwohl Überstunden sonst als Gleitzeit gutgeschrieben werden.
Begründung: Die Schulung käme ja auch mir selbst zugute, so dass ich die zusätzlichen drei Stunden meiner Freizeit dafür zu "opfern" hätte.
So ein Bullshit. Damit unterstellen die mir doch, dass ich eine Nebentätigkeit habe, die mit meiner Arbeit in der Firma verwandt ist (sonst kommt die Schulung ja eben _nicht_ mir selbst zugute), und genau das ist mir doch laut Arbeitsvertrag nicht gestattet!
So long,
Martin
[1] Okay, einige Firmen haben noch Klauseln im Vertrag, dass der Angestellte keinen Nebenjob ausüben darf, der mit den Firmeninteressen in Konkurrenz stehen könnte, bzw. möchten über Nebenjobs generell informiert werden.
Wer morgens zerknittert aufsteht, hat den ganzen Tag Gelegenheit, sich zu entfalten.