Dein Urheberrecht bleibt dir, egal was kommt, es ist personell an dich als natürliche Person und Urheber gebunden.
Des weiteren gilt: Alles was du in deiner Freizeit gestaltest gehört auch dir, mit allen zugehörigen Nutzungsrechten. Wenn dein Arbeitgeber nun die Herausgabe von dir verlangt steht er in der Beweislast, dass er ein Anrecht auf diese Dinge hat. Wenn du als Techniker beschäftigt warst, wird ihm dieser Bewweis sehr schwer fallen.
Nun bin ich kein Profi für dieses Rechtsgebiet, aber abgeleitet aus dem Sachenrecht könnte es sein, dass dein Arbeitgeber durch eine Vermengung mit seiner Software ein Nutzungsrecht an deinen Quelltexten bekommen hat. Aber auch in jedem Fall muss er dann eine entsprechende Entschädigung bezahlen.
Wie lange sind die Quelltexte denn schon in seinem Besitz? Das könnte auch eine Rolle zwecks der Verjährung spielen.
Wenn du, wie du schilderst, ohne Auftrag gehandelt hast, ist auf jeden Fall kein Vertrag entstanden. Diesbezüglich würde es für einen Anwalt, sofern nicht aus deinem Arbeitsvertrag anderes hervorgeht, kein Problem darstellen, deinen Arbeitgeber zurecht zu weisen.
Scheue also keinenfalls den Schritt zum Anwalt, der dich darüber vollständig aufklären kann. Was für dich drinn ist allemal und das hohle dir, wenn dich dein Arbeitgeber auch noch so dreist auffordert, die Quelltexte herauszugeben, erst recht.