Tom: Urheberrecht Quelltext

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Hello,

mal angenommen, du meintest Arbeitnehmer

Ja meinte ich.

Wenn er freiwillige Mehrarbeit leistet, ist diese trotzdem für die Firma geleistet.

Nur wenn das auf Weisung des Arbeitgebers geschah. Und dann sollte die Vergütung vorher geklärt sein.

Wenn sie auf Weisung geschah, ist sie nicht mehr freiwillig.

Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de

Tom

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