Bernhard B.: Herausgabe von Arbeitsergebnissen

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Hallo Tom,

ich danke Dir für Deine Antwort - und auch den anderen.
Unterdessen sehe ich das auch so, wie Du es erläutert hast.
Beim letzten Abschnitt muss ich aber noch grübeln:

Der Code steht ihm aber nach meinen bescheidenen Erfahrungen zu. Ihr habt durch ständiges konkludentes Handeln den Arbeitsvertrag (geringfügig) ausgedehnt.

Wikipedia sagt zum konkludentes Handeln:"Die Begriffe Konkludentes Handeln, auch Schlüssiges Verhalten oder Konkludente Handlung (lat. concludere, einen Schluss ziehen) bezeichnen in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte Willenserklärung schließen lässt, ohne dass diese Erklärung in der Handlung ausdrücklich erfolgt ist."
Ist ja so OK, aber wird der bestehende Arbeitsvertrag (in dem nicht andeutungsweise etwas über zu erstellende Programme steht) tatsächlich ausgedehnt? Entscheidet im Rechtsstreit nicht der Arbeitsvertrag - so wie es "geschrieben steht"? Ist es nicht dem Arbeitgeber sein Problem, den Arbeitsvertrag entsprechend anzupassen? Mein Arbeitsvertrag ist 10 Jahre alt und wurde nicht geändert. Der Richter wird sich im Rechtsstreit auf den Arbeitsvertrag beziehen - und nicht "einen Schluss ziehen", dass der vorliegende Arbeitsvertrag quasi automatisch ergänzt wird. Oder?
Mein Nachfolger - ein "echter Programmierer" steht schon in den Startlöchern und klopft sich vor Freude auf die Schenkel. Ist das gerecht, oder besser: IST DAS RECHT?

Bernhard B.