Rafael: Herausgabe von Arbeitsergebnissen

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Ich zitiere daher §69a(1) wo "Computerprogramm" legaldefiniert wird.

"Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials."

Entwurfsmaterial ist dabei Juristendeutsch für Quelltext.

Aber nochmal zu deinem Fall: Ich für meinen Teil glaube nicht, dass dein Arbeitgeber sich auf euer Arbeitsverhältnis berufen kann, um die Quelltexte zu bekommen.
Du hast selbstständig gehandelt und auch noch in deiner Freizeit. Von konkludentem Handeln kann man hier, denke ich, also nicht ausgehen, da für die Abgabe einer solchen Willenserklärung relativ strenge Vorschriften herrschen. Ein Arbeitsvertrag wird in aller Regel ohnehin sehr streng ausgelegt. Eine mündliche Erweiterung sehe ich daher so oder so als sehr fragwürdig an. Wenn sie "konkludent" erfolgte, schon dreimal. Wenn du nach Feierabend ab und zu die Fenster wischen würdest, weil es sonst keiner macht, könnte sich dein Arbeitgeber auch nicht darauf berufen, dass du für die Gebäudereinigung zuständig bist.

Da §69b(1) besagt "Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen" sehe ich keine der beiden Alternativen erfüllt. Du hast die Software auf keinen Fall unter Anweisung geschaffen (sondern selbstständig und zu Hause) und auch nicht im Rahmen deiner Aufgaben (im Arbeitsvertrag festgehalten, ausdrücklich in deinem Zuständigkeitsbereich).

Urheber der Programme bist du also, vermute ich, in jedem Fall. Es ergibt sich lediglich die Frage der Nutzungsrechte, die ich nicht einschätzen kann.

Außerdem: Was würde dich schützen, falls du die Quelltexte nicht mehr besitzt? Du hast zu keiner Zeit vereinbart diese aufzubewahren oder sonst etwas. Da die Anfertigung kostenfrei erfolgte glaube ich nicht, dass der Gesetzgeber dir einen solchen rechtlichen Nachteil anrechnen würde. Und folgt man den Prinzipien der Gesetzgebung müsstest du für diesem Fall eigentlich Schadensersatz leisten, dann in Höhe des Neuanschaffungswert. Dass dies der Fall ist glaube ich eigentlich nicht.

Ich bin aber auch, wie schon erwähnt, kein Fachmann für Rechtsfragen, ich studiere lediglich ein wenig Handelsrecht im Nebenfach, also frage bitte deinen Anwalt, den du ohnehin schon hast. Dieser hat sicher auch Kollegen mit denen er sich Rückschliesen kann. Und wenn dein Arbeitgeber so drauf ist, wie du ihn hier schilderst, ist das auch keinesfalls untertrieben.

Viele Grüße.