Das ist auch nur wie ich die Rechtslage als Halblaie einschätze. Von der Art und Weise wie die Verhandlung letztendlich zu führen ist möchte ich dabei nicht spekulieren und bleibt sowieso Sache des Anwalts. Allerdings ist auch ein verständiger Richter noch immer dem Gesetz verpflichtet und nicht seinem guten Herz. Und ersteres kann mitunter grausam sein, vor allem für diejenigen, die zögern oder soetwas nicht gleich ernst nehmen.
Eine gütliche Einigung ist dem aber sowieso vorzuziehen, aber es Hilft seine Position zu kennen, um dem Arbeitgeber klar zu machen, dass er bei Leibe nicht in der besten Positon steht. Hinter der Drohung vermute ich schon eine insgeheime Angst vor der Alternative zur Offenlegung und ein schnelles Mundtotmachenwollen, was mich persönlich anwiedert...
Also nur nicht ins Boxhorn jagen lassen.