Hallo Bernhard!
Übrigens: Ich lege keinerlei Wert auf irgendwelche extra Vergütungen.
Das würde die Sache aber zunächst einmal einfacher machen. Bei aller rechtlichen Unklarheit (es geht primär um Arbeitsrecht, nicht um Urheberrecht), dürfte klar sein, dass dir eine angemessene Vergütung zusteht. Ich würde deshalb den Arbeitgeber auffordern, ein entsprechendes Angebot schriftlich und begründet zu unterbreiten, damit wäre er im Zugzwang.
Mir geht es tatsächlich nur darum, dem Arbeitgeber nicht die Quelltexte zu schenken, damit er diese nicht (an meinen Nachfolger, ein "echter" Programmierer) weiterreicht.
Schenken nicht, aber verkaufen? Oder überhaupt nicht übergeben? *Räusper-und-am-Kopf-kratz* ... es soll Programmierer geben, die solchen Code gar nicht aufgeschrieben, sondern nur im Kopf haben, ihn verlegt oder weggeschmissen haben.
Übrigens, das Problem gilt auch noch für php-Scripte, die auf einem Webserver eine umfangreiche Datenbank bedienen. Die php-Scripte sieht man ja als externer Nutzer des Servers nicht, wohl aber als Administrator. Die Scripte habe ich mit entsprechender Software verschlüsselt, der Mensch kann sie nicht lesen, der Server aber ohne Einschränkung.
Dieser Punkt ist heikel. Der Arbeitgeber könnte dies als böswillige Störung des Betriebsablaufs auslegen.
Habe schon einen Anwalt, befürchte jedoch, dass ich einen Experten für IT-Recht brauche.
Du brauchst eher einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dein Arbeitgeber könnte nämlich behaupten, du hättest die entsprechenden Unterlagen rechtswidrig entwendet oder unterschlagen.
Hast ja Recht, die armen Programme tun einem leid. Aber mein (ehemaliger) Arbeitgeber ist ein Schweinehund - Entschuldigung!
Hauptsache, du bist ein ganz Lieber. Zusammen seid ihr dann guter Durchschnitt. ;-) Verärgerung ist sicher verständlich, nur ist sie ein schlechter Ratgeber.
Beste Grüsse
Richard