Rafael: Wem gehört "meine" Software?

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Prinzipiell: Am Urheberrecht lässt sich nicht rütteln. Das bleibt bei dir, lediglich das alleinige und vollständige Nutzungsrecht kannst du einräumen.

Die Eigentumsfrage kannst aber, vermute ich nur du beantworten, da es sich um eine rechtliche Finesse handelt.
Was genau habt ihr vereinbart und wofür berechnest du monatliche Leistungen? Dass es sich um einen Mietvertrag handelt hast du ja bereits ausgeschlossen.

Waren deine Aufgaben Pflegeaufgaben? War die Übergabe der Software an deine Pflegeaufgaben gebunden? Wirst du in Raten bezahlt und hast einen Eigentumsvorbehalt vereinbart? Was genau sind die Bedingungen aus eurem Arbeitsverhältnis?

Prinzipiell gilt auch, ein Vertrag ist nach dessen Erfüllung nicht mehr abänderbar. Alle "Erweiterungen" gelten als neues Schuldverhältnis. Wenn also deine Software an die Freiberufler verkauft wurden (Interessant wäre: Gemeinschaftlich? An eine Gesellschaft, der die beiden angehören?) dann ist sie auch deren "Eigentum" (rechtlich nicht ganz korrekt - siehe oben) sofern sie ihre vollständigen Nutzungsrechte nicht in anderer Weise weitergegeben bzw. verwässert haben.

Grüße.