Kalle_B: Wem gehört "meine" Software?

Hallöle,

ich brauche mal Klarheit zu einer Frage, bevor sie evtl. zu einem juristischen Problem wird.

Seit 2004 erstelle ich Software zum Thema "Terminmanagement".

Nutzer war ein Fachverlag A, der die Planung und Ausführung einer Messe an zwei Freiberufler delegiert hat. Die stellen jährlich ein Team zusammen, um die Messe durchzuführen.

Verlag A wurde 2006 an Verlag B verkauft, das Konzept und die Mitarbeiter blieben.

Meine Auftraggeber waren 2003 diese Freiberufler. Bis 2006 habe ich monatlich zwei Rechnungen erstellt. Rechnung A an die Freiberufler für Programmentwicklung, Rechnung B an den Verlag für Datenverwaltung.

In 2007 haben meine Auftraggeber angeordnet, dass ich sämtliche Aktivitäten, also auch Programmerweiterungen, mit dem Verlag abrechne, der das auch zahlt.

Frage:
Wer ist jetzt der Eigentümer der Software? Der Verlag (der jetzt zahlt), die Freiberufler (die bis 2006 gezahlt haben) oder ich?

Lieben Gruß, Kalle

  1. Bis 2006 habe ich monatlich zwei Rechnungen erstellt. Rechnung A an die Freiberufler für Programmentwicklung, Rechnung B an den Verlag für Datenverwaltung.

    Frage:
    Wer ist jetzt der Eigentümer der Software? Der Verlag (der jetzt zahlt), die Freiberufler (die bis 2006 gezahlt haben) oder ich?

    Du, denn wenn du monatlich Rechnungen erstellst, hast du offenbar deine Software nur vermietet. Aber ganz genau steht das ja sicher in dem Vertrag, auf dessen Grundlage du die Rechnungen erstellst :->

    1. Frage:
      Wer ist jetzt der Eigentümer der Software? Der Verlag (der jetzt zahlt), die Freiberufler (die bis 2006 gezahlt haben) oder ich?

      Du, denn wenn du monatlich Rechnungen erstellst, hast du offenbar deine Software nur vermietet. Aber ganz genau steht das ja sicher in dem Vertrag, auf dessen Grundlage du die Rechnungen erstellst :->

      Mündlich war 2003 vereinbart, dass die Software den Freiberuflern gehört. Das war für mich okay, denn sie haben die Ideen geliefert und ich habe meine Zeit abgerechnet.

      Wenn ich als Gärtner einen Baum pflanze und Material und Arbeitszeit berechne, gehört mir der Baum ja auch nicht.

      Vor ein paar Wochen wurde ich "zurückgepfiffen", als ich das Konzept als Referenz auf meiner Homepage vorstellte. Die Idee an sich sei geschützt, die Veröffentlichung schon unzulässig.

      1. Du, denn wenn du monatlich Rechnungen erstellst, hast du offenbar deine Software nur vermietet. Aber ganz genau steht das ja sicher in dem Vertrag, auf dessen Grundlage du die Rechnungen erstellst :->

        Mündlich war 2003 vereinbart, dass die Software den Freiberuflern gehört.

        Aha, dann gehört sie also nach wie vor den Freiberuflern, es sei denn, diese haben sie dem Verlag übereignet. So oder so, wer die Rechnungen zahlt, muss nicht automatisch auch Eigentümer sein. Die Gelatine-Lippen von Chiara Ohoven gehören ja auch ihr, obwohl Papa sie bezahlt hat.

        Wenn ich als Gärtner einen Baum pflanze und Material und Arbeitszeit berechne, gehört mir der Baum ja auch nicht.

        Der Vergleich hat etwas für sich, auch wenn ich meine, da irgendwo ein gut geschnitztes Holzbein zu hören, vermutlich aus der Ecke, die besagt, dass Bäume üblicherweise nicht vermietet werden und eigentlich von alleine wachsen, während Software schon eher vermietet wird und definitiv nicht von alleine wächst.

      2. Hello,

        Mündlich war 2003 vereinbart, dass die Software den Freiberuflern gehört. Das war für mich okay, denn sie haben die Ideen geliefert und ich habe meine Zeit abgerechnet.

        Dann warst Du also ggf. sogar Angestellter der "Freiberufler" und hast es gar nicht gemerkt? Dann kannst Du natürlich die Sozialabgaben und die Versicherungen nachfordern, musst aber ggf. selber mit einer Anklage / einem Busßgeldbescheid wegen "Scheinselbständigkeit" rechnen.

        Das ist für die andere Seite aber noch teurer, man sollte also auf jeden Fall miteinander sprechen, wie es denn wirklich[tm] war, bevor man öffentlich wird.

        Harzliche Grüße vom Berg
        http://www.annerschbarrich.de

        Tom

        --
        Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
        Nur selber lernen macht schlau

      3. Die Idee an sich sei geschützt, die Veröffentlichung schon unzulässig.

        LOL - das hätten einige wohl gerne.

        Vermute mal, dass nur ein mündlicher Vertrag existiert, dessen Bedingungen vergessen worden sind. Sollte das der Fall sein besteht die Möglichkeit der gegenseitigen Erpressung. Wäre lustig, wenn Du die SW mitnehmen könntest. Fühlt sich der "Vertragspartner" stärker kann er Dich natürlich auch ein wenig quälen bzw. "zurückpfeifen".

  2. Ich grüsse den Cosmos,

    Wer ist jetzt der Eigentümer der Software? Der Verlag (der jetzt zahlt), die Freiberufler (die bis 2006 gezahlt haben) oder ich?

    Entscheidend ist, wer die Software in Auftrag gegeben hat. Wenn also der Verlag die Freiberufler beauftragt hat, eine Software für den Verlag zu entwickeln, liegt das Eigentumsrecht beim Verlag. Wenn die Freiberufler ihre Software dem Verlag zur Verfügung stellen, aber dir den Aufrag für die Entwicklung geben, sind die Eigentümer.

    Ist also nicht so einfach zu beantworten, da es viele Variablen gibt, die das Ergebniss verändern können. Quasi ne Gleichung mit mehrere Unbekannten ;)

    Möge das "Self" mit euch sein

    --
    Neulich dachte ich mir, einmal S/M ausprobieren wäre eine tolle Erfahrung. Also hab ich Windows gebootet ...
    ie:{ br:> fl:| va:| ls:& fo:{ rl:( n4:{ de:] ss:) ch:? js:| mo:) sh:( zu:)
    1. Hello,

      Wer ist jetzt der Eigentümer der Software? Der Verlag (der jetzt zahlt), die Freiberufler (die bis 2006 gezahlt haben) oder ich?

      Entscheidend ist, wer die Software in Auftrag gegeben hat.

      Nein. Entscheidend ist, ob entweder "tarifgerecht" (Angestellter) oder angemessen (Freier Entwickler(Firma) bezahlt worden ist. Das Urheberrecht lässt hier eigentlich nicht viel Spielraum

      Wenn nicht gezahlt wurde, bleiben _ALLE_ Rechte beim Entwickler. Voraussetzung ist immer die Abgrenzbarkeit der Entwicklung, also die sogenannte "Schöpfungshöhe".

      Wen allerdings wesentliche Ideen zur Entwicklung vom Auftraggeber kamen, kann auch eine Urhebergemeinschaft vorliegen. Dann hat jedes Mitglied der Gemeinschaft ein Recht darauf, die Verwertung zu erwirken. Der jeweils andere muss dann allerdings (in Geld) daran beteiligt werden.

      Harzliche Grüße vom Berg
      http://www.annerschbarrich.de

      Tom

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      1. Ich grüsse den Cosmos,

        Wenn nicht gezahlt wurde, bleiben _ALLE_ Rechte beim Entwickler.

        Das ist hier aber nicht relevant, da geschrieben wurde, das Bezahlt ist.
        Ansonsten ist das ein Sonderfall, da es hierbei um eine Leistung geht, deren Gegenleistung nicht erbrccht wurde und somit ein Vertrag nicht eingehalten. Sowas endet in der Regel vor Gericht und hat mit dem OP nichts zu tun.

        Möge das "Self" mit euch sein

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        1. Hello,

          Wenn nicht gezahlt wurde, bleiben _ALLE_ Rechte beim Entwickler.

          Das ist hier aber nicht relevant, da geschrieben wurde, das Bezahlt ist.
          Ansonsten ist das ein Sonderfall, da es hierbei um eine Leistung geht, deren Gegenleistung nicht erbrccht wurde und somit ein Vertrag nicht eingehalten. Sowas endet in der Regel vor Gericht und hat mit dem OP nichts zu tun.

          Könnte sein, dass Du etwas übersehen hast.
          Hier überschneiden sich Schuldrecht und Urheberrecht.

          Man kann hier einen Vertrag machen, der wird aber nichtig, wenn nicht, nicht angemessen oder nicht "tarifgereicht" gezahlt wurde. Wenn der OP also nur Abschläge erhalten hat als Urheber eines Werkes dann reichen die nur für einen bestimmten Nutzungszweck, kaum aber für den Abtritt aller Rechte aus dem Urheberrecht.

          Harzliche Grüße vom Berg
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          Tom

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  3. Hallo Kalle!

    Das ist ganz einfach: die Software gehört dem, der sich über drei Gerichtsinstanzen den besseren Anwalt leisten kann und auch noch das Glück hat, jedesmal auf ihm geneigte Richter zu stossen.

    ich brauche mal Klarheit zu einer Frage, bevor sie evtl. zu einem juristischen Problem wird.

    Deine Situation kommt mir ziemlich bekannt vor und ich habe den Eindruck, dass du dir ein juristisches Problem schaffen willst.

    Meine Auftraggeber waren 2003 diese Freiberufler. Bis 2006 habe ich monatlich zwei Rechnungen erstellt. Rechnung A an die Freiberufler für Programmentwicklung, Rechnung B an den Verlag für Datenverwaltung.

    Hast du eine Dienstleistung erbracht oder ein Werk geliefert? Worauf sollten sich denn allfällige Eigentumsrechte überhaupt beziehen? Im Verhältnis zu den Freiberuflern hast du doch gar nie Eigentumsrechte beansprucht! Warum solltest du das jetzt plötzlich gegenüber dem Verlag können?

    In 2007 haben meine Auftraggeber angeordnet, dass ich sämtliche Aktivitäten, also auch Programmerweiterungen, mit dem Verlag abrechne, der das auch zahlt.

    Damit ist ein neues Vertragsverhältnis entstanden. Falls du stillschweigend zugestimmt hast, ist doch alles in bester Ordnung. Du wirst ja für deine Leistung offenbar bezahlt.

    Frage:
    Wer ist jetzt der Eigentümer der Software? Der Verlag (der jetzt zahlt), die Freiberufler (die bis 2006 gezahlt haben) oder ich?

    Du warst weder vorher noch jetzt Eigentümer. Das Verhältnis zwischen den Freiberuflern und dem Verlag betrifft dich doch überhaupt nicht.

    Kann es sein, dass es dir eigentlich um etwas ganz anderes geht? Im anderen Posting spricht du davon, es sei dir untersagt worden, dies als Referenzprojekt zu präsentieren. Nun, wenn die eigentliche Idee nicht auf deinem Mist gewachsen ist, gehört sich das ja auch nicht. Seriöserweise schmückt man sich nicht mit fremden Federn. ;-)

    Ich kann mir vorstellen, dass dir der Umgang mit dem mächtigeren Verlag weniger angenehm erscheint als zuvor mit den Freiberuflern. Ich kann dir aus meiner Jahrzehnte langen Erfahrung mit derlei Geschäften nur raten: arrangiere dich mit dem Verlag, leg dich auf keinen Fall mit ihm an.

    Beste Grüsse
    Richard

    1. Hello,

      Das ist ganz einfach: die Software gehört dem, der sich über drei Gerichtsinstanzen den besseren Anwalt leisten kann und auch noch das Glück hat, jedesmal auf ihm geneigte Richter zu stossen.

      Da es sich um "Internet-Technologie" handelt, hat Kalle alle Möglichkeiten, mit ein paar Handgriffen im CSS die "Software" volkommen anders erscheinen zu lassen. Die andere Seite leider auch, wenn sie denn wissen, wie und wo sie am effektivsten schrauben können...

      Harzliche Grüße vom Berg
      http://www.annerschbarrich.de

      Tom

      --
      Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
      Nur selber lernen macht schlau

      1. Hallo Tom!

        Da es sich um "Internet-Technologie" handelt, hat Kalle alle Möglichkeiten, mit ein paar Handgriffen im CSS die "Software" volkommen anders erscheinen zu lassen. Die andere Seite leider auch, wenn sie denn wissen, wie und wo sie am effektivsten schrauben können...

        Du meinst das nachgebaute Messer mit Bundesadler statt mit Schweizerkreuz? ;-)

        Mir scheint es eher um den Schutz der Idee zu gehen. Wenn mit einem effektiven Terminmanagement geschäftlicher Erfolg erzielt wird, legt der Auftraggeber nicht unbedingt Wert darauf, dass der Programmierer die Lösung den Mitbewerbern anbietet. Zumal der Programmierer nur die gelieferten fremden Ideen umgesetzt hat.

        Harzliche Grüße vom Berg

        Also ... diese typisch deutsche Idee, jede Erdunebenheit als Berg zu bezeichnen, werde ich nicht kopieren! ;-)

        Beste Grüsse
        Richard

        1. Hallo Richard!

          Also ... diese typisch deutsche Idee, jede Erdunebenheit als Berg zu bezeichnen, werde ich nicht kopieren! ;-)

          Apropos Berg (Mountain), eine Anekdote...

          Jeder Weinkenner kennt den Médoc-Wein "Mouton Rothschild"  wenn nicht, ist er kein Weinkenner ;)

          Auf frz. heißt "mouton" Schaf, das würde dann Schaf Rothschild heißen. Klingt etwas seltsam, ist es auch. Denn eigentlich kam der Zweig der Rothschild-Familie, die sich hier im Médoc niedergelassen hatte, aus England. Sie hatten einen Hügel gekauft (was sage ich Hügel, wo es eigentlich nur ein Erdhaufen ist, aber bester Erde für den Wein) und hatten ihn voller Stolz Mountain Rothschild genannt. Tja und die Ureinwohner, war gar nicht so lange her, dass der 100jährige Krieg mit eben diesen seltsamen Cousins, die Tee immer pünktlich um 4 Uhr nachmittags trinken, vorbei war, diese Ureinwohner konnten oder mochten dieses "Mountain" nicht aussprechen - und daraus ist dann eben Mouton geworden... :)

          Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
          Patrick

          --

          _ - jenseits vom delirium - _
          <hatehtehpehdoppelpunktslashslashwehwehwehpunktatomicminuseggspunktcomslash>
          Nichts ist unmöglich? Doch!
          1. Hallo Patrick!

            Apropos Berg (Mountain), eine Anekdote...
            Jeder Weinkenner kennt den Médoc-Wein "Mouton Rothschild"  wenn nicht, ist er kein Weinkenner ;)

            na ja ... dann halt vielleicht ein Holunderweinkenner ;-)

            Auf frz. heißt "mouton" Schaf, das würde dann Schaf Rothschild heißen. Klingt etwas seltsam, ist es auch.

            Das sehen aber die Rothschilds nicht unbedingt so.

            Denn eigentlich kam der Zweig der Rothschild-Familie, die sich hier im Médoc niedergelassen hatte, aus England. Sie hatten einen Hügel gekauft (was sage ich Hügel, wo es eigentlich nur ein Erdhaufen ist, aber bester Erde für den Wein) und hatten ihn voller Stolz Mountain Rothschild genannt. Tja und die Ureinwohner, war gar nicht so lange her, dass der 100jährige Krieg mit eben diesen seltsamen Cousins, die Tee immer pünktlich um 4 Uhr nachmittags trinken, vorbei war, diese Ureinwohner konnten oder mochten dieses "Mountain" nicht aussprechen - und daraus ist dann eben Mouton geworden... :)

            Also ich kenne die Geschichte mit dem Hügel etwas anders, nicht für das Château Mouton-Rothschild, sondern für das Château Lafite-Rothschild, dem ich den Vorzug gebe. "Lafite" soll vom gascognischen "la hite" abgeleitet sein, was "kleiner Berg" oder "Hügel" bedeutet. Das Château Mouton-Rothschild hingegen hat ein Logo, das einen Widderkopf (mouton) darstellt. Allerdings wird auch da gesagt, eigentlich sei die Bezeichnung von "Mothon" abgeleitet, was "Hügel" oder "Erhebung" bedeute, ich weiss aber nicht in welcher Sprache.

            Nun ja ... ich trinke gerade einen leckeren Cabernet Sauvignon aus den Pays d'Oc. Kosten tut der genau so viel wie der Château Lafite-Rothschild, nur die Menge ist grösser. ;-)

            Beste Grüsse
            Richard

            1. Hallo Richard!

              na ja ... dann halt vielleicht ein Holunderweinkenner ;-)

              Ich traue Christoph auf dem Gebiet weitaus mehr Wissen zu, als meinereiner :)

              Auf frz. heißt "mouton" Schaf, das würde dann Schaf Rothschild heißen. Klingt etwas seltsam, ist es auch.

              Das sehen aber die Rothschilds nicht unbedingt so.

              Nun ja, die Geschichte mit "Mountain Rothschild" hat uns der ehemalige Kellermeister (einer, wie er im Buche steht, so mit roter Weinnase und so), erzählt. Mein Onkel, der bei der "Brigade des Fraudes" tätig war - das ist eine Abteilung des Zolls für betrügerischen Handels, er war mit beteiligt an der Entdeckung des Weinskandals der späten 80er Jahren - hatte uns eine Einladung organisiert, denn jeder kann zwar das Rothschild-Anwesen besuchen, den Wein probieren dürften nur "geladene" Gäste. Meiner Mutter war sogar aufgefallen, dass der Kellermeister mit der Weinprobe sogar gewartet hatte, bis eine Besucherin aus irgendeiner Reisegruppe, die wohl gerochen hatte, dass da was Interessantes passieren würde, wieder verschwunden war, bevor er uns die Schätze zum Kosten gab.

              Also ich kenne die Geschichte mit dem Hügel etwas anders, nicht für das Château Mouton-Rothschild, sondern für das Château Lafite-Rothschild, dem ich den Vorzug gebe.

              Ich weiß nicht mehr, in wie fern sie verwandt sind. Klar, Rothschilds sind sie alle, aber so weit ich gehört habe, haben sie nicht allzu viel gemeinsam (kann mich aber irren).

              "Lafite" soll vom gascognischen "la hite" abgeleitet sein, was "kleiner Berg" oder "Hügel" bedeutet

              Ich kann leider kein "Patois" (örtlicher Dialekt)... außer "hil de pute" und einige, weitere böse (TM) Wörter dieser Art, die jeder spanisch sprechende auf Anhieb auch versteht :)

              Das Château Mouton-Rothschild hingegen hat ein Logo, das einen Widderkopf (mouton) darstellt.

              Zweifelsohne, allerdings widerlegt es die Legende mit "Mountain Rothschild" nicht, da das Logo auch viel später entstanden sein dürfte als die Rothschild-Siedlung :)

              Allerdings wird auch da gesagt, eigentlich sei die Bezeichnung von "Mothon" abgeleitet, was "Hügel" oder "Erhebung" bedeute, ich weiss aber nicht in welcher Sprache.

              Da kann ich mangels "Patois"-Kenntnissen leider weder bejahen noch widdersprechen (LOL).

              Nun ja ... ich trinke gerade einen leckeren Cabernet Sauvignon aus den Pays d'Oc. Kosten tut der genau so viel wie der Château Lafite-Rothschild, nur die Menge ist grösser. ;-)

              Man muss auch nicht jeden Tag einen Margaux trinken. Weine gibt es viele, auch aus Chile (reimt sich sogar!)

              Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
              Patrick

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              1. Hallo Patrick!

                na ja ... dann halt vielleicht ein Holunderweinkenner ;-)
                Ich traue Christoph auf dem Gebiet weitaus mehr Wissen zu, als meinereiner :)

                Ich bin selbst Produzent, sogar mit eigenen Lagebezeichnungen. Ist eine spannende Sache, aber mein Leibgetränk ist es trotzdem nicht.

                Nun ja, die Geschichte mit "Mountain Rothschild" hat uns der ehemalige Kellermeister (einer, wie er im Buche steht, so mit roter Weinnase und so), erzählt.

                Bei einem so herrlichen Anlass ist es eigentlich unwichtig, ob die Geschichte stimmt oder nur gut erfunden ist.

                Also ich kenne die Geschichte mit dem Hügel etwas anders, nicht für das Château Mouton-Rothschild, sondern für das Château Lafite-Rothschild, dem ich den Vorzug gebe.
                Ich weiß nicht mehr, in wie fern sie verwandt sind. Klar, Rothschilds sind sie alle, aber so weit ich gehört habe, haben sie nicht allzu viel gemeinsam (kann mich aber irren).

                Mouton gehört dem englischen Stamm der Rothschilds, Lafite dem französischen. Die beiden Châteaux gehörten aber auch mal zusammen, sie liegen ja direkt nebeneinander.

                Das Château Mouton-Rothschild hingegen hat ein Logo, das einen Widderkopf (mouton) darstellt.
                Zweifelsohne, allerdings widerlegt es die Legende mit "Mountain Rothschild" nicht, da das Logo auch viel später entstanden sein dürfte als die Rothschild-Siedlung :)

                Diese Châteaux existierten aber unter diesen Namen lange bevor sie in den Besitz der Rothschilds gelangten. Lafite jedenfalls ist bereits im 13. Jahrhundert unter diesem Namen erwähnt. Ich denke, dass auch der Widderkopf seit langer Zeit zum Chateau gehört. Warum sollten die Rothschilds ein Schaf abbilden, wenn sie doch einen Berg meinen?

                Nun ja ... ich trinke gerade einen leckeren Cabernet Sauvignon aus den Pays d'Oc. Kosten tut der genau so viel wie der Château Lafite-Rothschild, nur die Menge ist grösser. ;-)
                Man muss auch nicht jeden Tag einen Margaux trinken.

                Ja, das ist eine schwierige Entscheidung, die zum Glück durch den Preis erleichtert wird. ;-) Aus der Gegend kommen schon edle Tropfen. Irgendwie stimmt aber das Preis/Leistungs-Verhältnis nicht mehr.

                Beste Grüsse
                Richard

                1. Hallo Richard!

                  Ja, das ist eine schwierige Entscheidung, die zum Glück durch den Preis erleichtert wird. ;-) Aus der Gegend kommen schon edle Tropfen. Irgendwie stimmt aber das Preis/Leistungs-Verhältnis nicht mehr.

                  Ich musste allerdings durch zwei Reisen (eher: Durchreisen) in der Burgund (einer herrlichen Gegend mit einem faszinierenden Licht) feststellen, dass ein guter Pommard oder Gevrey-Chambertin leider auch nicht "geschenkt" wird, und beschränkte daher meinen Einkauf auf je zwei Flaschen. Mit dem gleichen Geld hätte ich 4 mal das unten abgebildete Spaßmobil mit dem stinkenden Gesöff befüllen können, dass es braucht und somit 2000 km fahren können.

                  Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
                  Patrick

                  --

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                2. Tach.

                  Zweifelsohne, allerdings widerlegt es die Legende mit "Mountain Rothschild" nicht, da das Logo auch viel später entstanden sein dürfte als die Rothschild-Siedlung :)

                  »»

                  Diese Châteaux existierten aber unter diesen Namen lange bevor sie in den Besitz der Rothschilds gelangten. Lafite jedenfalls ist bereits im 13. Jahrhundert unter diesem Namen erwähnt. Ich denke, dass auch der Widderkopf seit langer Zeit zum Chateau gehört. Warum sollten die Rothschilds ein Schaf abbilden, wenn sie doch einen Berg meinen?

                  Vielleicht handelte es sich ja um eine ähnliche Geschichte wie bei der Kleinschen Flasche ...

                  --
                  Once is a mistake, twice is jazz.
        2. Hello,

          Harzliche Grüße vom Berg

          Also ... diese typisch deutsche Idee, jede Erdunebenheit als Berg zu bezeichnen, werde ich nicht kopieren! ;-)

          Wenn Du erst selber ein paarmal hintereinander raufgerannt bist, reichen Dir 600m über NN auch schon, um aus der Puste zu kommen.

          BTW: "Brocken-Benno" läuft am 22. Mai das 5000ste Mal auf den Brocken. Der Benno macht das seitdem der Brocken wieder frei ist, jeden Tag einmal, manchmal sogar öfter (mit Gästen).

          Wir wollten als Gegenpol von Westen aus an diesem Tag 1x mit 5000 Leuten hochlaufen. Aber ich befürchte, dass wir die nicht zusammenbekommen.

          Harzliche Grüße vom Berg
          http://www.annerschbarrich.de

          Tom

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  4. Prinzipiell: Am Urheberrecht lässt sich nicht rütteln. Das bleibt bei dir, lediglich das alleinige und vollständige Nutzungsrecht kannst du einräumen.

    Die Eigentumsfrage kannst aber, vermute ich nur du beantworten, da es sich um eine rechtliche Finesse handelt.
    Was genau habt ihr vereinbart und wofür berechnest du monatliche Leistungen? Dass es sich um einen Mietvertrag handelt hast du ja bereits ausgeschlossen.

    Waren deine Aufgaben Pflegeaufgaben? War die Übergabe der Software an deine Pflegeaufgaben gebunden? Wirst du in Raten bezahlt und hast einen Eigentumsvorbehalt vereinbart? Was genau sind die Bedingungen aus eurem Arbeitsverhältnis?

    Prinzipiell gilt auch, ein Vertrag ist nach dessen Erfüllung nicht mehr abänderbar. Alle "Erweiterungen" gelten als neues Schuldverhältnis. Wenn also deine Software an die Freiberufler verkauft wurden (Interessant wäre: Gemeinschaftlich? An eine Gesellschaft, der die beiden angehören?) dann ist sie auch deren "Eigentum" (rechtlich nicht ganz korrekt - siehe oben) sofern sie ihre vollständigen Nutzungsrechte nicht in anderer Weise weitergegeben bzw. verwässert haben.

    Grüße.