Muster-AGB für Webdesign
Thomas
- recht
Schönen Guten Abend!
Vielleicht hatte schon jemand das gleiche Problem: Ich suche Muster-AGBs für mein kleines Gewerbe im Bereich Homepageerstellung. Wenn möglich natürlich kostenlos, aber gerne auch bereit dafür zu zahlen.
Viele Grüße,
Thomas
Hallo Thomas,
ein "kleines Gewerbe im Bereich der Homepage-Erstellung" kann vieles sein: Grafik, Beratung, Code, Hosting, SEO, ...
Das macht es schwierig hierzu etwas konkretes zu sagen.
Nehmen wir also mal an, dass keine Hardware vermietet wird (Hosting), dann ist Internetdesign meist eine Dienstleistung, die zwischen dem Erbringer (Dir) und einem Empfänger (glücklicher, reicher Kunde) vereinbart wird. Hier herrscht Vertragsfreiheit (im Rahmen des BGB) und de facto die Gesetze des Dschungels und der Missverständnisse.
Weil diese Antwort wenig erhellend ist, würde ich Dich für eine weitere Recherche mal an die Rechtsabteilung von Dr. Web verweisen. Diese befindet sich im kostenpflichtigen Plus-Bereich (79,- Euro/Jahr) und ich finde, dass es die Kohle (auch für andere Inhalte) wert ist.
Bonne Chance,
Claus
Weil diese Antwort wenig erhellend ist, würde ich Dich für eine weitere Recherche mal an die Rechtsabteilung von Dr. Web verweisen. Diese befindet sich im kostenpflichtigen Plus-Bereich (79,- Euro/Jahr) und ich finde, dass es die Kohle (auch für andere Inhalte) wert ist.
Zuvor würde ich mir von Profis ein kostenloses Angebot über ein
maßgeschneidertes AGB einholen!
Huhu,
da haben wir ja tatsächlich eine kleine Diskussion in Gang gebracht - schön...
würde ich mir von Profis ein kostenloses Angebot über ein
maßgeschneidertes AGB einholen!
Ja und dann? Dann hat man ein kostenloses Angebot (Wie schön! Ich gebe Angebote ja grundsätzlich nur gegen Cash ab...) Und dann kann man sich AGB´s schnitzen lassen, deren Sinn letztlich umstritten ist, und deren Erstellungskosten wahrscheinlich deutlich über dem Betrag für das WebPlus-Angebot liegt.
Ich will keinesfalls mit aller Macht dieses Angebot hypen, aber ich kenne den Content und er macht vieles so klar, dass man mit dem eigentlichen Kunden besser klar kommt, anstatt sich irgendwo mit einer fixen AGB abzusichern, die im Zweifelsfall zwar greifen mag, aber auch und gerade in diesem Fall jede Menge Rechtsstreit bedeutet. Was sich vermeiden lässt, wenn man die Fallen kennt.
Ist natürlich nur meine Meinung, aber ich bin Sachen Webdesign mit klaren Abmachungen besser gefahren, als mit Vertragstexten. Insbesondere mit gesplitteten Rechnungen: 50% vorab, dann je nach Umfang in einem oder mehreren Schritten bis zur vollen Summe (Letztlich geht es ja immer um Cash).
Naja. Es gibt auch schönere Themen...
Grüße,
Claus
würde ich mir von Profis ein kostenloses Angebot über ein
maßgeschneidertes AGB einholen!Ja und dann? Dann hat man ein kostenloses Angebot (Wie schön! Ich gebe Angebote ja grundsätzlich nur gegen Cash ab...) Und dann kann man sich AGB´s schnitzen lassen, deren Sinn letztlich umstritten ist, und deren Erstellungskosten wahrscheinlich deutlich über dem Betrag für das WebPlus-Angebot liegt.
Gegen ein kostenloses Angebot von einem Rechtsanwalt ist doch nichts
einzuwenden.
Wenn man ein individuelles AGB vom Rechtsanwalt hat, dann ist es ja
eben nicht mehr umstritten.
Die Erstellungskosten werden wahrscheinlich nah am Betrag für das
WebPLus-Angebot liegen.
Immer wieder muß ich fest stellen, daß ich in Rechtsfragen keine Ahnung habe, genauso habe ich keine Ahnung wie man eine Brücke
auf Festigkeit berechnet oder wie man ein Flugzeug konstruiert.
Dafür gibt es Spezialisten, die nicht umsonst ein langes Studium
an einer Universität absolvieren und erfolgreich bestehen müssen.
Meine Erfahrung mit den Online-Rechtsanwälten ist sehr gut.
Kompetent, preiswert und incl. persönlicher Betreuung.
Moin zusammen,
...dann ist Internetdesign meist eine Dienstleistung,
STOP! Eine Dienstleistleistung im Sinne eines Dienstvertrages ist nur gegeben, wenn
kein "Werk" - also z.b. Screendesign oder eine fertig gecodete Page abgeliefert
werden sollen, sondern es sich um beratenden, unterstützende oder mitwirkende
Leistungen handelt.
Alles andere fällt unter den Werkvertrag, ggf. auch unter das Kaufrecht...
Sauber zu trennen ist das i.d.R. eh nicht, da es in der Praxis oft Mischformen sind.
Wichtig bei solchen Sachen: Urheberrecht mit allem was dazu gehört.
FAZIT:
Auf k e i n e n Fall vorgefertigte AGBs verwenden oder diese selbst ändern. Grad
für den Bereich IT gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen zwischen Juristen
und keine eindeutige Rechtssprechung unter welches Recht - Werk-, Dienst- od. Kaufrecht
solche Leistungen Fallen.
Individuelle Beratung durch einen Fachjuristen ist daher angesagt, der ggf. auch bei der
Ausarbeitung eigener AGBs bzw. eigner, auf das eigene Leistungsprofil zugeschnittener
Musterverträge helfen kann und das Urheberrecht gleich mit einfließen lässt.
Auch wenn ich mich wiederhole, aber aus eigener Erfahrung: bitte keine Selbstmedikationsversuche ;o)
Grüße, dicon
Schau mal hier: vertragstexte.de
Gruß,
Manu
Hi Thomas!
Wie wäre es mit Ebay-Style:
Die von mir erstellten Webpages werden von mir privat verkauft; das letzte Mal, als ich Sie getestet habe, haben sie funktioniert - da ich aber nicht sicher bin, verkaufe ich sie als DEFEKT.
Im folgenden schließe ich jegliche Haftung, Gewähr- und Garantieleistung aus.
Kaufen Sie meine Webpages nur, wenn Sie mit den oben genannten Bedingungen einverstanden sind - einen Zahlungseingang erwarte ich binnen 3 Werktagen nach Abschluß.
*GGGG*,
Richard
Morgen Thomas,
Muster AGB's sind meist kostenpflichtig. Einfach kopieren geht auch nicht - da geistiges Eigentum. Was kann man dann noch machen? Selber schreiben! Hierbei kann man ruhig im www "spionieren" und sich ideen holen. Gegen geltendes Recht darf man natürlich nicht verstossen. Eine gute Seite als Hilfestellung ist diese:
Zu beachten (Ganz wichtig!):
In Deutschland gibt es sogenannte selbsternannte Abmahnvereine. Deren "einziger Lebensunterhalt" darinbesteht, nicht gültige AGB's zu finden und zur Kasse zu bitten. In Deutschland reicht das Auffinden einer invaliden AGB und die Forderung nach Strafgeld aus. Es gibt keine Verwarnung, sonder man wird gleich zur Kasse gebeten. Ein, verglichen mit anderem europähischen Recht, absolut lächerlicher Zustand.
(dort gibt es eine schriftliche Verwarnung und den Hinweiss dies und jenes zu ändern - und gut ist)
Bedenklich stimmt auch, das immer mehr Rechtsanwälte diese lukrative Einnahmequelle entdeckt haben.
Lange Rede kurzer Sinn:
Man siehst also "wiedermal", wer in Deutschland unter dieser Vorschriftenlavine eine Firma aufmachen will, steht bereits mit einem Bein in der Abzockerfalle...
Viele Grüsse und gutes gelingen
gary