Moin!
es geht um eine Domain, die den gleichen Namen wie eine Schule trägt. Nun wurde diese Domain aber ziemlich zügig nach der Nennung des Namens der Schule von einer Privatperson registriert, welche uns (der Schule) anbietet, auf unseren eigenen Webspace zu verweisen. Es ist ziemlich klar, dass diese Seite nur aus diesem einen Grund von der Privatperson registriert oder besser "weggeschnappt" wurde.
Hat die Schule eine eigene Domain, die man vernünftig nutzen kann? Wenn ja, dann besteht ja eigentlich keinerlei Druckmittel seitens des Domaingrabbers.
Haben wir rechtlich irgendwelche Möglichkeiten, die Domain wieder in unseren Besitz zu kriegen, wenn die Verhandlungen mit der entsprechenden Person nicht erfolgreich sind? Schließlich hat der Seitenname überhaupt nichts mit der Person zu tun, ist aber exakt der gleiche Name wieder der Name der Schule.
Wieso "wieder"? Ich hatte verstanden, dass es hier um ein "erstmals" geht.
Wenn die Schule ein Recht auf die fragliche Domain geltend machen kann - dazu sollte sie Rechtsrat eines fachlich passend orientierten Anwalts einholen - dann spricht nichts dagegen, dieses Recht auch durchzusetzen, und nicht erst langwierig zu verhandeln. Allenfalls kann man diesen möglichen Rechtsstreit als eigenes Druckmittel in der Hinterhand behalten, um das Prozedere abzukürzen - Rechtsstreitigkeiten kosten ja vor allem Zeit.
Wenn die Schule kein Recht auf die Domain haben sollte (dürfte bei einer Domain wie "otto-normalverbraucher-schule.de" aber eher unwahrscheinlich sein, wenn die Privatperson nicht Otto Normalverbraucher heißt), dann wäre sie sowieso auf ein erfolgreiches Verhandlungsergebnis angewiesen, und die Taktik "erst verhandeln, dann klaneg" wäre sowieso die falsche Reihenfolge.
Die Schule muß alle ihre Verhandlungsoptionen kennen, um ein optimales Ergebnis herauszuholen. Dazu gehört, auch den Fall des Scheiterns der Verhandlungen zu betrachten, und die in so einem Fall bestehenden Möglichkeiten inklusive Erfolgsaussichten.
- Sven Rautenberg
"Love your nation - respect the others."