Hallo,
meine private Meinung:
Die Schule hat ein Namensrecht und kann vom derzeitigen Domaininhaber Unterlassung der Registrierung verlangen. Also:
-1. Dispute- Eintrag machen
-2. über RA abmahnen.
Es besteht ein Kostenrisiko: Mit großer Wahrscheinlichkeit wird die Schule ggf. vor Gericht siegen, aber wenn vom Prozessgegner nichts zu holen ist, bleibt sie auf Ihren RA- Kosten und Gerichtskosten sitzen.
Blaudi
Hallo,
es geht um eine Domain, die den gleichen Namen wie eine Schule trägt. Nun wurde diese Domain aber ziemlich zügig nach der Nennung des Namens der Schule von einer Privatperson registriert, welche uns (der Schule) anbietet, auf unseren eigenen Webspace zu verweisen. Es ist ziemlich klar, dass diese Seite nur aus diesem einen Grund von der Privatperson registriert oder besser "weggeschnappt" wurde.
Haben wir rechtlich irgendwelche Möglichkeiten, die Domain wieder in unseren Besitz zu kriegen, wenn die Verhandlungen mit der entsprechenden Person nicht erfolgreich sind? Schließlich hat der Seitenname überhaupt nichts mit der Person zu tun, ist aber exakt der gleiche Name wieder der Name der Schule.Ich hoffe ihr mir mit ein bisschen Rat zur Seite stehen.