Hallo,
Die Alternative wäre ein moralischer Zwang zur unbeschränkbaren
Zurverfügungstellung für jeden, der bei Google auftauchen möchte.
Ich kann deine Argumentation nicht nachvollziehen. Google durchsucht nur allgemein erreichbare Inhalte, wenn man also bei Google gefunden werden will, ist es offensichtlich, dass man seine Inhalte auch allgemein erreichbar macht.
In dem Thread geht es aber um Angebote, die Google absichtlich (!) vortäuschen allgemein erreichbar zu sein, dies aber nicht sind. Das ist in meinen Augen Betrug, selbst wenn ein Jurist das anders sehen würde.
Wobei ich mir nicht einmal sicher bin, dass das auch juristisch einwandfrei ist. Mir ist zwar keine bisherige entscheidung bekannt, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass z.B. das diese Praxis als unlauterer Wettbewerb gewertet werden könnte.
Schöne Grüße,
Johannes