"Eine Kopie für Selbstzwecke ist erlaubt, diese darf nicht weitergegeben werden und darf auch nicht durch aushebeln eines Kopierschutzes erfolgen" <- korregiert mich bitte, wenn ich irre.
Bitte, es heißt "korrigiert". ;-)
... sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
Quelle § 53 UrHG, der übrigens "Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch" heißt.