Hello,
Eine Kopie für private Zwecken, für den _reinen, persönlichen_ Gebrauch kann Dir niemand verbieten. Denn schließlich werden Internetseiten ja auf Deinem Rechner gespeichert, in so fern hast Du, ob Du es willst oder nicht, bereits eine Kopie der Daten auf Deinem Rechner.
Mit dieser Formulierung kann ich so nicht mehr einverstanden sein.
Die Rechtsprechnungzum Urheberrecht unterscheidet hier zwischen technisch bedingten temporären Kopien (Anmerkung: Cache) und permanten Kopien, egal auf welchen Datenträgern.
Das Recht, die Entscheidung zu treffen, ob ein Werk öffentlich zugänglich bleibt, verbleibt beim Urheber, auch wenn er es öffentlich zugänglich macht. Ausnahme: er tritt dieses Recht ab.
Ein harzliches Glückauf
Tom vom Berg
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Nur selber lernen macht schlau
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