Hello,
Falsch. Dort wo das Urheberrecht auf technisch bedingten temporären Kopien eingeht (§ 44a), geht es um Kopien bei einem Dritten die zur Übermittlung nötig sind. Der Cache des eigenen PC zählt dazu nicht. Selbst wenn, wäre es nicht verboten davon eine Kopie anzufertigen, wenn der Cache keine rechtswidrige Vorlage darstellt, was der Fall sein wird. Oder siehst Du so eine Einschränkung im § 53 , § 44a oder sonst wo im UrHG?
Lies doch nochmal den §44 durch, bevor Du 'falsch' schreibst.
...
2. eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine
eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.
Das ist beim Anschauen von Internetseiten der Fall.
Die sind ja schließlich zu diesem Zwecke im Internet veröffentlicht worden.
Du darfst die Seite aber nur temporär speichern, eben zum sofortigen angucken...
Wenn der Seiteninhaber darüberhainaus etwas anderes lizensiert, dann darfst du auch das Andere...
Ein harzliches Glückauf
Tom vom Berg
Nur selber lernen macht schlau