Du darfst die Seite aber nur temporär speichern, eben zum sofortigen angucken...
Woraus soll sich das ergeben? Der § 44 schränkt nichts ein, er erlaubt nur etwas zusätzlich. Eine Privatkopie von Webseiten oder von Webseiten im Cache ist im Rahmen des § 53 immer zulässig außer man hat sich zu etwas anderem verpflichtet.