Hallo Tom,
Gewisse Rechte. nämlich die an der ordnungsgemäß erworbenen Kopie ihres Werkes, treten sie an Dich ab. Du darfst mit der Kopie machen, was Du willst, Dir den Hintern abwischen, Deine Wände damit tapezieren, Dein Bier darauf abstellen usw. Du darfst sie nur nicht vervielfältigen.
das ist ja genau der Punkt. "Ordnungsgemäss erworben"
Wenn ich laut AGB auch "PRIVAT" nichts drucken oder speichern darf, ohne ausdrückliche Genehmigung des Inhhabers, ja wo ist das dann noch ordnungsgemäss erworben?
Mal ein Test:
private und gewerbliche Vervielfältigung, Änderung, Verbreitung oder Speicherung
Das ist ein Verweis eben auch privat nichts zu speichern oder zu kopieren.
Jetzt ist das lustige daran, dass dieses ein Google-Ergebnis ist und auch oft die CACHE-Version zur Verfügung steht.
Das bedeutet hier wird nicht nur für Selbstzwecke, was ja schon verboten wäre, gespeichert, nein es wird sogar veröffentlicht.
Klar, dass Google sich nicht die Erlaubnis bei all den Seitenbetreibern und diese sich vielleicht auch gar nicht beschweren würden, aber sie könnten es wenn sie denn wollten, oder liege ich falsch?
Aber natürlich interessiert mich am meissten der Passus "Privat" in solchen AGB, das kann doch nur nur zweifelsohne bedeuten:
- Du komt hier rein, aber du nimmst nix mit
- Du hast nichts auszudrucken
- Du hast nichts zu Speichern
- Finde ich auf deinem PC eine absichtlich gespeicherte Version oder
Teile meiner Seite, verklage ich dich bis zum jüngsten Tag, wenn ich will.
Wenn ich, wie viele hier meinen, doch drucken und speichern darf, dann ist das Wort "Privat" doch in solchen AGBs völlig nutzlos und rechtsunwirksam.
Hans