Hans: Was darf ich alles für private Zwecke speichern oder kopieren?

Hallo,

mich quält eine Frage.

Eine lange Zeit gab es immer wieder rechtliche Unsicherheiten zum Thema Medien(Musik-CD,Videos,DVD, etc.) kopieren. Soweit ich das überblicken kann ist die Sachlage jetzt ziemlich klar. "Eine Kopie für Selbstzwecke ist erlaubt, diese darf nicht weitergegeben werden und darf auch nicht durch aushebeln eines Kopierschutzes erfolgen" <- korregiert mich bitte, wenn ich irre.

Wie sieht das denn bei anderen Medien (Zeitungen, Internetseiten,usw.) aus?

Darf ich eine Kopie einer Zeitungsseite machen? (Für den eigenen Bedarf wohlgemerkt)Denn dort drin steht ja oft zu lesen "Nachdruck verboten"

Bei bekannten Internetseiten steht auch oft klar, dass keine private und gewerbliche Vervielfältigung, Änderung, Verbreitung oder Speicherung von Informationen oder Daten oder Teilbereiche erlaubt ist, sei es nun konventionell(Papier) oder elektonisch gespeichert.

Was bedeutet das? Ich darf nicht mehr ausdrucken, keine Texpassage zitieren, usw... Na dann hat man ja Glück wenn man wenigstens noch die Seite anschauen darf.

Wenn doch solche Sachen mal weniger grau, dafür mehr Schwarz/Weiss wären, hätte man wenigstens Klarheit.

Hans

  1. Hallo Hans!

    Eine Kopie für private Zwecken, für den _reinen, persönlichen_ Gebrauch kann Dir niemand verbieten. Denn schließlich werden Internetseiten ja auf Deinem Rechner gespeichert, in so fern hast Du, ob Du es willst oder nicht, bereits eine Kopie der Daten auf Deinem Rechner.

    Wenn Du aber andere teilhaben läßt, gerade bei Artikeln, die Du kaufst (wie es bei manchen Online-Zeitungen/Zeitschriften üblich ist), und hierfür die zwangsläufig und systembedingt auf Deinem Rechner gespeicherte Daten weitergibst, dann ist es eine andere Geschichte.

    Bei Tonträgern war es nach bisherigen Rechtsprechung nicht verboten, für den _eigenen_ Gebrauch private Kopien zu machen (wie früher Platte auf Kassette aufnehmen oder halt heute CD kopieren). Aber sie Deinen Freunden weiterzugeben ist auch da eine andere Geschichte, bei der es auf das wie und wie oft und ob ankommt...

    Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
    Patrick

    --

    _ - jenseits vom delirium - _
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    Nichts ist unmöglich? Doch!
    Heute schon gegökt?
    1. Hallo Patrick,

      Eine Kopie für private Zwecken, für den _reinen, persönlichen_ Gebrauch kann Dir niemand verbieten. Denn schließlich werden Internetseiten ja auf Deinem Rechner gespeichert, in so fern hast Du, ob Du es willst oder nicht, bereits eine Kopie der Daten auf Deinem Rechner.

      Ja das ist klar und systembedingt, aber nicht von mir provoziert.

      Auch der Rest, den du geschrieben hast ist klar. Daher ja meine Frage, denn auch wenn Du denkst das wäre erlaubt, so sprechen doch die Bestimmungen der Anbieter an ganz andere Sprache. Und nun stellt sich doch zwangsläufig das Gefühl ein, die könnten mich jedezeit verklagen oder abmahnen, wenn sie denn wollten, und wären auch noch im Recht?

      Gruss
      Hans

      1. Hello,

        Auch der Rest, den du geschrieben hast ist klar. Daher ja meine Frage, denn auch wenn Du denkst das wäre erlaubt, so sprechen doch die Bestimmungen der Anbieter an ganz andere Sprache. Und nun stellt sich doch zwangsläufig das Gefühl ein, die könnten mich jedezeit verklagen oder abmahnen, wenn sie denn wollten, und wären auch noch im Recht?

        Gewisse Rechte. nämlich die an der ordnungsgemäß erworbenen Kopie ihres Werkes, treten sie an Dich ab. Du darfst mit der Kopie machen, was Du willst, Dir den Hintern abwischen, Deine Wände damit tapezieren, Dein Bier darauf abstellen usw. Du darfst sie nur nicht vervielfältigen.

        Und außerdem zitiere ich hier mal frei unseren Cheatah: Ein Kopierschutz, den Du umgehen kannst, ist kein "wirksamer Kopierschutz", also vom Gesetz gar nicht erfasst. Dieser Rechtsauffassung mag ich mich nur anschließen unter der Fiktion, ich hätte auch unbegrenzte Mittel, sie durchzusetzen...

        Ein harzliches Glückauf

        Tom vom Berg

        --
        Nur selber lernen macht schlau
        1. Du darfst sie nur nicht vervielfältigen.

          Wobei sich so ein Verbot nur aus dem Gesetz oder einem wirksamen Vertrag ergeben kann. Für die Kopie einer besuchten frei zugänglichen Internetseite, gibt es also nur die gesetzlichen Einschränkungen.

          Und außerdem zitiere ich hier mal frei unseren Cheatah: Ein Kopierschutz, den Du umgehen kannst, ist kein "wirksamer Kopierschutz", also vom Gesetz gar nicht erfasst.

          Was nicht stimmt.

        2. Hallo Tom,

          Gewisse Rechte. nämlich die an der ordnungsgemäß erworbenen Kopie ihres Werkes, treten sie an Dich ab. Du darfst mit der Kopie machen, was Du willst, Dir den Hintern abwischen, Deine Wände damit tapezieren, Dein Bier darauf abstellen usw. Du darfst sie nur nicht vervielfältigen.

          das ist ja genau der Punkt. "Ordnungsgemäss erworben"

          Wenn ich laut AGB auch "PRIVAT" nichts drucken oder speichern darf, ohne ausdrückliche Genehmigung des Inhhabers, ja wo ist das dann noch ordnungsgemäss erworben?

          Mal ein Test:

          private und gewerbliche Vervielfältigung, Änderung, Verbreitung oder Speicherung

          Das ist ein Verweis eben auch privat nichts zu speichern oder zu kopieren.
          Jetzt ist das lustige daran, dass dieses ein Google-Ergebnis ist und auch oft die CACHE-Version zur Verfügung steht.

          Das bedeutet hier wird nicht nur für Selbstzwecke, was ja schon verboten wäre, gespeichert, nein es wird sogar veröffentlicht.

          Klar, dass Google sich nicht die Erlaubnis bei all den Seitenbetreibern und diese sich vielleicht auch gar nicht beschweren würden, aber sie könnten es wenn sie denn wollten, oder liege ich falsch?

          Aber natürlich interessiert mich am meissten der Passus "Privat" in solchen AGB, das kann doch nur nur zweifelsohne bedeuten:

          • Du komt hier rein, aber du nimmst nix mit
          • Du hast nichts auszudrucken
          • Du hast nichts zu Speichern
          • Finde ich auf deinem PC eine absichtlich gespeicherte Version oder
              Teile meiner Seite, verklage ich dich bis zum jüngsten Tag, wenn ich will.

          Wenn ich, wie viele hier meinen, doch drucken und speichern darf, dann ist das Wort "Privat" doch in solchen AGBs völlig nutzlos und rechtsunwirksam.

          Hans

          1. Hi,

            Das ist ein Verweis eben auch privat nichts zu speichern oder zu kopieren.

            Eine Almwiese ist nicht grün, sond pink-violett gestreift!

            M.a.W.: Glaubst Du alles, was man dir sagt? =;-)

            Das bedeutet hier wird nicht nur für Selbstzwecke, was ja schon verboten wäre, gespeichert, nein es wird sogar veröffentlicht.

            1. Indem Du die Seiten ins öffentlich (und erst recht ohne jede Robots-Exclusion) ins Internet stellst, gibst Du konkludent deine Erlaubnis, daß Suchmaschinen auf deine Website losgehen. Denn
            2. Die Suchmaschinen sind fürs Web existentiell - wie auch der BGH bereits befand.

            Wenn ich, wie viele hier meinen, doch drucken und speichern darf, dann ist das Wort "Privat" doch in solchen AGBs völlig nutzlos und rechtsunwirksam.

            Jo, wie so vieles in AGBs, oder Filmvorspännen, oder EULAs, oder ...

            Gruß, Cybaer

            --
            Man kann doch sehr leicht jenen tugendhaften Menschen begegnen, (...) die eine Art "unkrümmbaren Zeigefinger" besitzen, der ständig den kalten Wind des Rechthabens ausströmt. (Wolfgang Huber, Bischof)
            Die Tugend jagt nicht den Teufel, sondern den Sündhaften. Damit wird sie zum Terror. (Hans-Ulrich Jörges, Journalist)
    2. Hello,

      Eine Kopie für private Zwecken, für den _reinen, persönlichen_ Gebrauch kann Dir niemand verbieten. Denn schließlich werden Internetseiten ja auf Deinem Rechner gespeichert, in so fern hast Du, ob Du es willst oder nicht, bereits eine Kopie der Daten auf Deinem Rechner.

      Mit dieser Formulierung kann ich so nicht mehr einverstanden sein.
      Die Rechtsprechnungzum Urheberrecht unterscheidet hier zwischen technisch bedingten temporären Kopien (Anmerkung: Cache) und permanten Kopien, egal auf welchen Datenträgern.

      Das Recht, die Entscheidung zu treffen, ob ein Werk öffentlich zugänglich bleibt, verbleibt beim Urheber, auch wenn er es öffentlich zugänglich macht. Ausnahme: er tritt dieses Recht ab.

      Ein harzliches Glückauf

      Tom vom Berg

      --
      Nur selber lernen macht schlau
      1. Hello,

        Mit dieser Formulierung kann ich so nicht mehr einverstanden sein.
        Die Rechtsprechnungzum Urheberrecht unterscheidet hier zwischen technisch bedingten temporären Kopien (Anmerkung: Cache) und permanten Kopien, egal auf welchen Datenträgern.

        #--------------->
        § 44a
        Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen

        Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,

        1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder

        2. eine rechtmäßige Nutzung

        eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.
        #---------------<

        Ein harzliches Glückauf

        Tom vom Berg

        --
        Nur selber lernen macht schlau
      2. Eine Kopie für private Zwecken, für den _reinen, persönlichen_ Gebrauch kann Dir niemand verbieten. Denn schließlich werden Internetseiten ja auf Deinem Rechner gespeichert, in so fern hast Du, ob Du es willst oder nicht, bereits eine Kopie der Daten auf Deinem Rechner.

        Mit dieser Formulierung kann ich so nicht mehr einverstanden sein.
        Die Rechtsprechnungzum Urheberrecht unterscheidet hier zwischen technisch bedingten temporären Kopien (Anmerkung: Cache) und permanten Kopien, egal auf welchen Datenträgern.

        Falsch. Dort wo das Urheberrecht auf technisch bedingten temporären Kopien eingeht (§ 44a), geht es um Kopien bei einem Dritten die zur Übermittlung nötig sind. Der Cache des eigenen PC zählt dazu nicht. Selbst wenn, wäre es nicht verboten davon eine Kopie anzufertigen, wenn der Cache keine rechtswidrige Vorlage darstellt, was der Fall sein wird. Oder siehst Du so eine Einschränkung im § 53 , § 44a oder sonst wo im UrHG?

        1. Hello,

          Falsch. Dort wo das Urheberrecht auf technisch bedingten temporären Kopien eingeht (§ 44a), geht es um Kopien bei einem Dritten die zur Übermittlung nötig sind. Der Cache des eigenen PC zählt dazu nicht. Selbst wenn, wäre es nicht verboten davon eine Kopie anzufertigen, wenn der Cache keine rechtswidrige Vorlage darstellt, was der Fall sein wird. Oder siehst Du so eine Einschränkung im § 53 , § 44a oder sonst wo im UrHG?

          Lies doch nochmal den §44 durch, bevor Du 'falsch' schreibst.

          ...
             2. eine rechtmäßige Nutzung

          eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine
             eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.

          Das ist beim Anschauen von Internetseiten der Fall.
          Die sind ja schließlich zu diesem Zwecke im Internet veröffentlicht worden.
          Du darfst die Seite aber nur temporär speichern, eben zum sofortigen angucken...

          Wenn der Seiteninhaber darüberhainaus etwas anderes lizensiert, dann darfst du auch das Andere...

          Ein harzliches Glückauf

          Tom vom Berg

          --
          Nur selber lernen macht schlau
          1. Du darfst die Seite aber nur temporär speichern, eben zum sofortigen angucken...

            Woraus soll sich das ergeben? Der § 44 schränkt nichts ein, er erlaubt nur etwas zusätzlich. Eine Privatkopie von Webseiten oder von Webseiten im Cache ist im Rahmen des § 53 immer zulässig außer man hat sich zu etwas anderem verpflichtet.

  2. Hi,

    "Eine Kopie für Selbstzwecke ist erlaubt, diese darf nicht weitergegeben werden

    Das ist falsch. Sei darf weitergegeben werden (an Personen aus dem persönlichen Umfeld). Sie darf aber nicht veröffentlich werden (also Personen zugänglich gemacht werden, die nicht deinem persönichen Umfeld entstammen).

    und darf auch nicht durch aushebeln eines Kopierschutzes erfolgen"

    Wobei das Aushebeln nicht *strafbar* ist, wenn es privten Zwecken dient.

    Wie sieht das denn bei anderen Medien (Zeitungen, Internetseiten,usw.) aus?

    Kommt drauf an.

    Darf ich eine Kopie einer Zeitungsseite machen? (Für den eigenen Bedarf wohlgemerkt)Denn dort drin steht ja oft zu lesen "Nachdruck verboten"

    Papier ist geduldig. ;->

    Aber damit ist die erneute Veröffentlchung gemeint, nicht dein eigener Ausdruck/dene eigene Kopie.

    Verboten ist aber, eine Zeitung/ein Buch *komplett* zu kopieren!

    Bei manchen Medien, ist sogar bereits die auszugsweise Privatkopie verboten (Notenblätter, Landkarten, Software)

    Na dann hat man ja Glück wenn man wenigstens noch die Seite anschauen darf.

    Du wirst lachen: Es gibt Menschen, die leben vom Erstellen urheberrechtlich geschützter Werke. Es soll sogar hier im Forum so manchen davon geben ... =:-)

    Wenn doch solche Sachen mal weniger grau, dafür mehr Schwarz/Weiss wären, hätte man wenigstens Klarheit.

    Ganz einfach: Kopieren ist verboten. Generell. Punkt.

    Es gibt aber Ausnahmen, wo der Rechteinhaber oder das Gesetz eine Kopie erlauben. Für private Nutzung wären das:

    • Musik & Videos: komplett
    • Bücher & Zeitschriften: teilweise

    Gruß, Cybaer

    --
    Man kann doch sehr leicht jenen tugendhaften Menschen begegnen, (...) die eine Art "unkrümmbaren Zeigefinger" besitzen, der ständig den kalten Wind des Rechthabens ausströmt. (Wolfgang Huber, Bischof)
    Die Tugend jagt nicht den Teufel, sondern den Sündhaften. Damit wird sie zum Terror. (Hans-Ulrich Jörges, Journalist)
    1. Nachtrag:

      Es gibt aber Ausnahmen, wo der Rechteinhaber oder das Gesetz eine Kopie erlauben. Für private Nutzung wären das:

      • Musik & Videos: komplett

      (das ist der Standard, der prinzipiell auch für alle Medien gilt, bei denen das Gesetz die Erlaubnis zur privaten Kopie nicht beschränkt: also auchz.B. für Internetseiten.)

      Gruß, Cybaer

      --
      Man kann doch sehr leicht jenen tugendhaften Menschen begegnen, (...) die eine Art "unkrümmbaren Zeigefinger" besitzen, der ständig den kalten Wind des Rechthabens ausströmt. (Wolfgang Huber, Bischof)
      Die Tugend jagt nicht den Teufel, sondern den Sündhaften. Damit wird sie zum Terror. (Hans-Ulrich Jörges, Journalist)
  3. "Eine Kopie für Selbstzwecke ist erlaubt, diese darf nicht weitergegeben werden und darf auch nicht durch aushebeln eines Kopierschutzes erfolgen" <- korregiert mich bitte, wenn ich irre.

    Bitte, es heißt "korrigiert". ;-)

    ... sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
    Quelle § 53 UrHG, der übrigens "Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch" heißt.