Texter mit x: Was darf ich alles für private Zwecke speichern oder kopieren?

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Du darfst sie nur nicht vervielfältigen.

Wobei sich so ein Verbot nur aus dem Gesetz oder einem wirksamen Vertrag ergeben kann. Für die Kopie einer besuchten frei zugänglichen Internetseite, gibt es also nur die gesetzlichen Einschränkungen.

Und außerdem zitiere ich hier mal frei unseren Cheatah: Ein Kopierschutz, den Du umgehen kannst, ist kein "wirksamer Kopierschutz", also vom Gesetz gar nicht erfasst.

Was nicht stimmt.