Hallöle!
Zu deiner eigentlichen Frage: Ja, das geht eindeutig zu weit und nein, das musst du keinesfalls zulassen.
Ich habe mal (das ist jetzt ca. 15 Jahre her) beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung gearbeitet[1], da hatten wir einen Patienten, der auf Bitten seines Arbeitgebers hin von seiner Krankenkasse bei uns zur Begutachtung vorgestellt wurde. Der Vorgesetzte hatte die Stirn, uns anzurufen und zu versuchen, mich auszufragen und vor allem mich dazu zu bekommen, irgendetwas zu sagen, was ihm einen Grund hätte geben können, seinen Angestellten zu entlassen. Ich habe den guten Mann damals recht energisch davon überzeugt, dass es für ihn und _seine_ weitere Anstellung in dem (übrigens der Kirche nahestehenden) Betrieb sei, wenn wir beide vergäßen, dass er angerufen hat. Es gibt immer wieder Menschen, die meinen, ihre Grenzen überschreiten zu dürfen.
Aber zurück zu dir: Die Möglichkeit, dass ein Arbeitgeber die Krankenkasse darum bittet, seinen Angestellten dem MDK zur Begutachtung vorzustellen, gibt es immer noch. Wenn dein Arbeitgeber dir nicht traut, dann kann er ja diesen Weg gehen. Er wird zwar weder Auskunft über die Art deiner Erkrankung erhalten noch das Gutachten selbst, aber die Krankenkasse kann ihm (soweit ich weiss) wenigstens mitteilen, dass der Vertrauensarzt bezüglich des Krankenstandes die Meinung deines Hausarztes teilt[2].
Bitter würde es für deinen Arbeitgeber nur, wenn der MDK der Ansicht ist, dass 3 Wochen nicht genug sind. Auch das ist durchaus schon vorgekommen. ;o)
File Griese,
Stonie
[1]Nein, nicht als Arzt. Nur als Arzthelferin/Schreibkraft.
[2]Woran ich deiner Beschreibung nach keinerlei Zweifel hege.
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It's no good you trying to sit on the fence
And hope that the trouble will pass
'Cause sitting on fences can make you a pain in the ass.
Und im Übrigen
kennt auch Stonie Wayne.