K.O.-Kriterien für Benutzung von BSD/GPL-Libs?
Zettelkasten
- recht
Hallo,
ich bin derzeit auf der Suche nach einer frei verwendbaren Bibliothek und habe Varianten mit der GPL und BSD-Lizenz gefunden. Nun ist die Frage, ob ich die Bibliotheken verwenden darf. Meine (langen... und langsam frustrierenden) Recherchen im Netz ergaben teilweise widersprüchliche Ergebnisse, sodass ich jetzt doch mal hier fragen will. Aber zuerst zur Situation:
Es geht um Bibliotheken in JavaScript, d.h. man hat keine vorcompilierte Datei, die man mit seinem Code zusammen linkt, sondern der Quelltext selber wird veröffentlicht (hier kam ich z.B. ins Stocken: Verwende ich dann die Bibliothek oder den Programmcode? Bei der GPL scheint das ja irgendwie einen Unterschied zu machen). Mehrere Bibliotheken mit der selben Funktionalität habe ich teilweise unter BSD und teilweise unter GPL entdeckt.
Mir ist es nun weder möglich
Es handelt sich übrigens um kommerzielle Software.
Wäre echt toll, wenn jemand darüber bescheid weiß ob ich eine Bibliothek mit GPL oder BSD-Lizenz verwenden darf und mir helfen kann.
Viele Grüße,
Zettelkasten
Hi Zettelkasten!
Die Grundregeln sind einfach:
GPL: Wenn du GPL code verwendest, hat dein Programm auch wieder unter GPL zu stehen (open source)
BSD ("advertising clause"): Man muß den Originalersteller der Software nennen.
Ich finde das weder kompliziert noch unfair - wenn man also Software als eine eigene Kreation verhökern will, muß man entweder den Sourcecode von jemand anders kaufen, oder ihn selbst entwickeln.
Grüsse,
Richard
Noch ein kleines PS.: Vielleicht hilft dir LGPL weiter, da diese die Verwendung von open source Modulen in closed source erlaubt - beachte hier jedoch auch die Regeln: http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_Lesser_General_Public_License
Moin.
- GPL: Wenn du GPL code verwendest, hat dein Programm auch wieder unter GPL zu stehen (open source)
Genauer: free software, nicht nur open source...
Noch ein kleines PS.: Vielleicht hilft dir LGPL weiter, da diese die Verwendung von open source Modulen in closed source erlaubt - beachte hier jedoch auch die Regeln: http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_Lesser_General_Public_License
Für Skriptsprachen würde ich persönlich Perl's Artistic License 2.0 der LGPL vorziehen.
Christoph
Hallo,
vielen Dank, ritschmanhard und Christoph, für die Antworten!
Ich finde das weder kompliziert noch unfair - wenn man also Software als eine eigene Kreation verhökern will, muß man entweder den Sourcecode von jemand anders kaufen, oder ihn selbst entwickeln.
Ich finde die Lizenzen auch durchaus fair (wobei das ja eine moralische Frage ist), aber nicht wirklich trivial. Nicht umsonst sind die Lizenzen regelmäßig Thema in den Rechtsabteilungen.
Aber dass dir niemand was schenkt (Betreff), stimmt so nicht. Ich habe schon mehrere Quellcodes gefunden, die unter _keiner_ solcher Lizenzen stehen sondern einen Header haben der in etwa aussagt "der Quellcode stammt von mir, aber macht damit was ihr wollt; mir ist es egal". Ich habe das im übrigen auch schon so gemacht...
Und vielen Dank auf den Hinweis mit der LGPL. Das ist genau das was ich suche!
Viele Grüße, Zettelkasten
Hi,
Aber dass dir niemand was schenkt (Betreff), stimmt so nicht. Ich habe schon mehrere Quellcodes gefunden, die unter _keiner_ solcher Lizenzen stehen sondern einen Header haben der in etwa aussagt "der Quellcode stammt von mir, aber macht damit was ihr wollt; mir ist es egal".
Das ist die MDE-Lizenz - MirDochEgal ...
MfG ChrisB
- BSD ("advertising clause"): Man muß den Originalersteller der Software nennen.
Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass es sowohl eine - ältere, und inzwischen recht ungebräuchliche - Version der BSD-Lizenz gab, in der diese Klausel tatsächlich enthalten war, und dass es aber auch eine moderne, heutzutage wesentlich häufiger benutzte Version der BSD-Lizenz gibt, in der eine solche Klausel gar nicht mehr vorhanden ist. Siehe dazu auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/BSD-Lizenz#.E2.80.9Eadvertising_clause.E2.80.9C