Hallo Bleicher,
da muss man wohl mal klarheit schaffen:
Ich gehe jetzt davon aus, dass eine "Ich AG" ein Einzelunternehmen ist. Also eine AG im Sinne von Aktiengesellschaft ist es 100% nicht.
Du kannst bei einem Einzelunternehmen eine "Geschäftsbezeichnung"/einen "Fantasienamen" verwenden um im Geschäftsleben aufzutreten.
Die Anforderungen hieran sind, dass du ihn 1. nicht ohne deinen Vor- und Nachnamen nutzt (diese muss auf allen Geschäftsbriefen und so weiter deutlich erkennbar sein) und 2. darf er nicht irreführend sein. Du darfst also generell nicht übertreiben und doch zB BleicherInternational nennen, wenn du nur lokal in Hintertupfing tätig bist. Auch darft du dich KEINENFALLS Bleicher-hilfe AG oder dergleichen nennen. Hiermit wird der Anschein erweckt, dass es sich um eine Aktiengesellschaft handelt, was unzulässig ist sofern es sich nicht wirklich um eine AG handelt. (Weitere "verbotene" sind: GMBH, OHG, GBR, & Partner, ...)
Ganz wichtig: Du hast damit keine Firma. Firma ist der handelsrechtliche Begriff für den Namen eines Unternehmens. (Und du wilst nicht unter dem Handelsrecht stehen, nehme ich mal stark an;)
Wenn du dich als eingetragener Kaufman im Handelsregister eintragen lässt hast du eine Firma, bist aber auch Buchführungspflichtig und hast alle anderen vor und nachteile des HGB.
Nur für den Fall: Du darfst im Impressum oder sonstwo nicht schreiben, dass du "Inhaber:" von deinem Geschäft bist. Das erweckt den Eindruck, dass es sich um eine Rechtsform, die dem HGB unterliegt handelt --> Abmahnfähig
Noch zum Namen/ zur Bezeichnung an sich.
Du darfst dich bis auf oben genannte Ausnahmen nennen wie du willst. Du musst dich auch nicht registrieren lassen (außer natürlich die Gewerbeanmeldung aber das hat ja damit nichts zu tun). Es ist aber natürlich vorteilhaft sich vorher schlau zu machen ob ein Name bereits als Marke oder sonst wie geschützt ist, als es nacher dirch teure Abmahnungen herauszufinden.
Wenn es mehrere "bleichers" gibt und du in Süddeutschland ein kleines lokales Gewerbe hast und der andere im Norden dann kann da, außer der Name ist als Marke geschützt wenig passieren. Wenn der andere bleicher allerdings im Nachbarort schon länger unter dem Namen arbeitet, dann kann es Probleme geben bei Namensgleichheit/ähnlichkeit.
Den gleichen Namen wie im Handelsregister eingetragene Firmen zu nehmen ist generell nicht zu empfehlen.
Du kannst deine Geschäftsbezeichnugn auch markenrechtlich schützen lassen, das ist aber nicht billig.
Hoffe dir mit meinem Roman ein bisschen geholfen zu haben.
Gruß
Alex