bleicher: Firmen/Markenname?

Grüße,
mal eine gaanz blöde Frage:
gegeben: eine Ich AG oder sowas in der Art. Man überlegt sich einen Firmennamen - sagen wir - "Bla-Blub Diensleistungen"

muss man dies nun registrieren? oder kann man drauf los nutzen?
selbiges für internetadressen - bla-blubb.de einfahc registrieren, oder MUSS man sicherstellen dass dies einzigartig ist?

ich meine - mein nickname ist "bleicher" - wenn man nach "Bleicher" googelt, findet man einiges von Bleicher GmbH bis BleicherInternational.

dürfte ich jetzt eine webseite mit titel "Bleicher-hilfe AG" gründen oder muss ich mit jedem neuen namen zum DPMA?

MFG
bleicher

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  1. Moin!

    mal eine gaanz blöde Frage:
    gegeben: eine Ich AG oder sowas in der Art. Man überlegt sich einen Firmennamen - sagen wir - "Bla-Blub Diensleistungen"

    Der selbständig tätige Gewerbetreibende kann als Einzelperson keine Firma haben - dazu benötigte er Konstrukte mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit, wahlweise auch die Eintragung als Kaufmann im Handelsregister (erkennbar am "e.K." = eingetragener Kaufmann in der Firmenbezeichnung).

    Du kannst dir allerdings beliebige Phantasiebezeichnungen ausdenken, die du ohne Firma aber immer nur zusätzlich zu der gesetzlichen Mindestanforderung führen darfst. Mindestanforderung ist: Vorname und Zuname, und die Abwesenheit jeglicher eine Firma suggerierender Komponenten wie GbR, KG, AG, GmbH oder auch "& Co." bzw. "und Partner".

    muss man dies nun registrieren? oder kann man drauf los nutzen?

    Registrieren muß man das nur, wenn man ein Konstrukt größer als eine Einzelpersonenunternehmung bildet.

    selbiges für internetadressen - bla-blubb.de einfahc registrieren, oder MUSS man sicherstellen dass dies einzigartig ist?

    Eine Domain ist per Definition einzigartig. Allerhöchstens ist sie mit anderen bereits existierenden Domainnamen verwechselbar. Das ist aber relativ ungefährlich, wenn die Verwechslung nur den Namen tangiert, aber beispielsweise aufgrund komplett unterschiedlicher Geschäftsfelder der Irrtum garnicht erst greifen kann.

    ich meine - mein nickname ist "bleicher" - wenn man nach "Bleicher" googelt, findet man einiges von Bleicher GmbH bis BleicherInternational.

    dürfte ich jetzt eine webseite mit titel "Bleicher-hilfe AG" gründen oder muss ich mit jedem neuen namen zum DPMA?

    Das DPMA ist für die Registrierung von Firmennamen nicht zuständig, dafür gibt es das Handelsregister. Beim DPMA registrierst du nur Markennamen. Ob eine Phantasiefirmenbezeichnung sich als Marke eignet, würde ich aber erstmal bezweifeln. Die Markenanmeldung ist auch nicht kostenlos, es könnte im Zweifel billiger kommen, statt der Markenanmeldung direkt eine passende Firmengründung durchzuführen.

    Aber egal was du auch tust: Dir kann hinterher immer noch jemand in die Parade fahren und ein älteres Namensrecht geltend machen. Eine ausreichende Recherche ist also in jedem Fall unerläßlich, um die Wahrscheinlichkeit unangenehmer Überraschungen zu verringern.

    - Sven Rautenberg

    --
    "Love your nation - respect the others."
    1. Grüße,

      Der selbständig tätige Gewerbetreibende kann als Einzelperson keine Firma haben - dazu benötigte er Konstrukte mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit, wahlweise auch die Eintragung als Kaufmann im Handelsregister (erkennbar am "e.K." = eingetragener Kaufmann in der Firmenbezeichnung).

      jetzt merke ich, dass ich noch weniger ahnung vom Recht habe als ich bisher annahm - gegeben sind eigentlich zwei Selbstständige die kooperierend dienstleistungen anbiten wollen - ich dachte immer dass man es schon "Firma" nennen könne.

      darf sich so ein koop zumindest mit den namen der teilnehmer nach dem "Mustermann&Müller" Prinzip nennen O_o? oder fällt das jetzt auch unter Verbot von "& co" "& partners" ?

      tut mir leid - ich weiss dass diese fragen dumm sind, aber ich habe auch in "wirtschaft & rechtslehre" 4er kassiert...

      MFG
      bleicher

      --
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      1. Ich werde mal Antworten, Sven hat ja eh zur gleichen Zeit das gleiche geschrieben wie ich...;)

        Klar können sich zwei Selbstständige zusammenschließen um einem gemeinsamen Ziel entgegenzustreben.
        Ob sie es wollen/wissen oder nicht, sie gründen dabei, egal ob schrifltich oder mündlich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GBR, oder auch BGB-Gesellschaft).

        Hier gilt, dass beide Gesellschafter mit Vor und Zunamen (beides ausgeschrieben) im Geschäftsverkehr auftreten müssen.

        Also im Impressum auf Briefen (WICHTIG: auch Mails) und Rechnungen steht dann. Heinrich Hinz & Karl Kunz GBR + eventueller Fantasiename. (In dem Logo darf der Fantasiename allein stehen)

        Die beiden sollten aber beachten, dass sie solidarisch Haften. Es kann also Hinz etwas "verbocken" und der Geschädigte kann aber dann von Kunz den ganzen Betrag einklagen, wenn er meint, dieser wäre liquider als Hinz.

        Zur dem "& Co/Partner"
        Früher durften sich GMBHs und so noch so nennen. Seit ein paar jahren gibt es aber die "Partnerschaftsgesellschaft", bei der sich Freiberufler zusammenschließen können (also Anwälte und so). Deshalb dürfen Neugründer diesen Namenszusatz nicht mehr verwenden, weil er irreführend sein kann. (GMBHs die seit jeher schon den & PArtner Namen haben, dürfen diesen weiterführen.)

        Gruß
        Alex

        1. danke schön -
          bin am schluss doch schlauer als zu beginn.
          *was ich noch alles zu lernen habe*
          MFG
          bleicher

          --
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        2. Zur dem "& Co/Partner"
          Früher durften sich GMBHs und so noch so nennen. Seit ein paar jahren gibt es aber die "Partnerschaftsgesellschaft", bei der sich Freiberufler zusammenschließen können (also Anwälte und so). Deshalb dürfen Neugründer diesen Namenszusatz nicht mehr verwenden, weil er irreführend sein kann. (GMBHs die seit jeher schon den & PArtner Namen haben, dürfen diesen weiterführen.)

          Das gilt allerdings nur für den Zusatz "& Partner"; "& Co." o.ä. ist nachwievor zulässig, auch wenn man keine PartG ist.

          Siechfred

          --
          Obacht, hinter jedem noch so kleinen Busch könnte ein Indianer sitzen!
    2. Ob eine Phantasiefirmenbezeichnung sich als Marke eignet, würde ich aber erstmal bezweifeln.

      Warum? Dem DPMA ist es herzlich egal, zu welchem Zweck Du eine Wort- oder Bildmarke registrieren lässt, wenn damit keine Rechte Dritter verletzt werden.

      Die Markenanmeldung ist auch nicht kostenlos, es könnte im Zweifel billiger kommen, statt der Markenanmeldung direkt eine passende Firmengründung durchzuführen.

      Da wäre ich mir nicht so sicher, die Patentanwaltskanzlei meines Vertrauens nimmt für das Verfahren zwischen 500 und 1.000 EUR, damit ist alles abgedeckt, einschließlich Markenrecherche. Im Übrigen darf man nicht vergessen, dass die Registrierung einer Marke einen ganz anderen Schutzzweck verfolgt als die Eintragung einer Firma.

      Siechfred

      --
      Obacht, hinter jedem noch so kleinen Busch könnte ein Indianer sitzen!
      1. Hello,

        Warum? Dem DPMA ist es herzlich egal, zu welchem Zweck Du eine Wort- oder Bildmarke registrieren lässt, wenn damit keine Rechte Dritter verletzt werden.

        Damit das hier nicht unkritisiert stehenbleibt: Dem DPMA (Markenabteilung) ist es auch egal, ob rechte Dritter berührt werden. Es achtet nur auf absolute Versagensgründe für die Marke, bestenfalls noch auf offensichtliche (wenn jemand versucht eine große eingeführte und bekannte Marke zu verwenden)

        Und Kuriositäten gibt es auch immer wieder:
        So wurde z.B. die Marke "Bitburger" für das Produkt "Fleischklopsbrötchen für Programmierer" abgelehnt, nicht etwa, weil sie beschreibende Wirkung hätte (was ich noch verstanden hätte), sondern weil sie für die Menschen aus Bitburg angeblich eine zu große Einschränkung in der Bezeichnung ihrer eigenen Produkte (Bitburger Klopse, Bitburger Wurstwaren, ...) bedeutet hätte.

        Ob in Wirklichkeit der entscheidene Beamte ständig gut mit dem gleichnamigen Bier versorgt ist, weiß ich nicht...

        Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund

        Tom vom Berg

        --
        Nur selber lernen macht schlau
        http://bergpost.annerschbarrich.de
        1. Damit das hier nicht unkritisiert stehenbleibt:

          Und damit die Richtigstellung hier nicht ohne offizielle Quelle stehenbleibt:
          http://www.dpma.de/marke/markenschutz/index.html#a3

          ;)

          Siechfred

          --
          Obacht, hinter jedem noch so kleinen Busch könnte ein Indianer sitzen!
    3. Der selbständig tätige Gewerbetreibende kann als Einzelperson keine Firma haben

      Das ist schlichtweg falsch. Es muss lediglich beachtet werden, dass der volle Name der Einzelperson mit dem Firmennamen genannt wird. Beides in Kombination ist erlaubt und gar kein Problem.

      1. Mega, dir ist bekannt, dass "Firma" ein Begriff des HGB ist oder?

        Wie man als Einzelner doch an eine Firma (Firmenname gibt es nicht, denn "Firma" steht schon für den "Namen") kommt, wurde bereits erläutert: Er muss sich in das Handelsregister eintregen lassen.

        Ist jemand eingetragen, hat er also eine Firma, muss er nicht mehr seinen vollen Namen nennen. Er muss die Bezeichnung führen, unter der er registriert ist. Und wenn das "Fantasiebezeichnung e.K." is, dann braucht er nicht mehr seinen Namen nennen.

        1. Wie man als Einzelner doch an eine Firma (Firmenname gibt es nicht, denn "Firma" steht schon für den "Namen") kommt, wurde bereits erläutert: Er muss sich in das Handelsregister eintregen lassen.

          Ich habe mich auf "Man überlegt sich einen Firmennamen ..." des OP bezogen.
          Es ist richtig, eine Firma kann keine Einzelperson sein. Ich meinte, einen Firmennamen kann aber eine Einzelperson zusätzlich führen.

          Dadurch war meine obige Aussage falsch bzw. falsch formuliert. Und ich hoffe, mich jetzt berichtigt zu haben, bzw. mich klar ausgedrückt zu haben.

  2. Hallo Bleicher,

    da muss man wohl mal klarheit schaffen:

    Ich gehe jetzt davon aus, dass eine "Ich AG" ein Einzelunternehmen ist. Also eine AG im Sinne von Aktiengesellschaft ist es 100% nicht.

    Du kannst bei einem Einzelunternehmen eine "Geschäftsbezeichnung"/einen "Fantasienamen" verwenden um im Geschäftsleben aufzutreten.
    Die Anforderungen hieran sind, dass du ihn 1. nicht ohne deinen Vor- und Nachnamen nutzt (diese muss auf allen Geschäftsbriefen und so weiter deutlich erkennbar sein) und 2. darf er nicht irreführend sein. Du darfst also generell nicht übertreiben und doch zB BleicherInternational nennen, wenn du nur lokal in Hintertupfing tätig bist. Auch darft du dich KEINENFALLS Bleicher-hilfe AG oder dergleichen nennen. Hiermit wird der Anschein erweckt, dass es sich um eine Aktiengesellschaft handelt, was unzulässig ist sofern es sich nicht wirklich um eine AG handelt. (Weitere "verbotene" sind: GMBH, OHG, GBR, & Partner, ...)

    Ganz wichtig: Du hast damit keine Firma. Firma ist der handelsrechtliche Begriff für den Namen eines Unternehmens. (Und du wilst nicht unter dem Handelsrecht stehen, nehme ich mal stark an;)
    Wenn du dich als eingetragener Kaufman im Handelsregister eintragen lässt hast du eine Firma, bist aber auch Buchführungspflichtig und hast alle anderen vor und nachteile des HGB.

    Nur für den Fall: Du darfst im Impressum oder sonstwo nicht schreiben, dass du "Inhaber:" von deinem Geschäft bist. Das erweckt den Eindruck, dass es sich um eine Rechtsform, die dem HGB unterliegt handelt --> Abmahnfähig

    Noch zum Namen/ zur Bezeichnung an sich.
    Du darfst dich bis auf oben genannte Ausnahmen nennen wie du willst. Du musst dich auch nicht registrieren lassen (außer natürlich die Gewerbeanmeldung aber das hat ja damit nichts zu tun). Es ist aber natürlich vorteilhaft sich vorher schlau zu machen ob ein Name bereits als Marke oder sonst wie geschützt ist, als es nacher dirch teure Abmahnungen herauszufinden.

    Wenn es mehrere "bleichers" gibt und du in Süddeutschland ein kleines lokales Gewerbe hast und der andere im Norden dann kann da, außer der Name ist als Marke geschützt wenig passieren. Wenn der andere bleicher allerdings im Nachbarort schon länger unter dem Namen arbeitet, dann kann es Probleme geben bei Namensgleichheit/ähnlichkeit.

    Den gleichen Namen wie im Handelsregister eingetragene Firmen zu nehmen ist generell nicht zu empfehlen.

    Du kannst deine Geschäftsbezeichnugn auch markenrechtlich schützen lassen, das ist aber nicht billig.

    Hoffe dir mit meinem Roman ein bisschen geholfen zu haben.

    Gruß
    Alex