Mega, dir ist bekannt, dass "Firma" ein Begriff des HGB ist oder?
Wie man als Einzelner doch an eine Firma (Firmenname gibt es nicht, denn "Firma" steht schon für den "Namen") kommt, wurde bereits erläutert: Er muss sich in das Handelsregister eintregen lassen.
Ist jemand eingetragen, hat er also eine Firma, muss er nicht mehr seinen vollen Namen nennen. Er muss die Bezeichnung führen, unter der er registriert ist. Und wenn das "Fantasiebezeichnung e.K." is, dann braucht er nicht mehr seinen Namen nennen.