Grüße,
Der selbständig tätige Gewerbetreibende kann als Einzelperson keine Firma haben - dazu benötigte er Konstrukte mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit, wahlweise auch die Eintragung als Kaufmann im Handelsregister (erkennbar am "e.K." = eingetragener Kaufmann in der Firmenbezeichnung).
jetzt merke ich, dass ich noch weniger ahnung vom Recht habe als ich bisher annahm - gegeben sind eigentlich zwei Selbstständige die kooperierend dienstleistungen anbiten wollen - ich dachte immer dass man es schon "Firma" nennen könne.
darf sich so ein koop zumindest mit den namen der teilnehmer nach dem "Mustermann&Müller" Prinzip nennen O_o? oder fällt das jetzt auch unter Verbot von "& co" "& partners" ?
tut mir leid - ich weiss dass diese fragen dumm sind, aber ich habe auch in "wirtschaft & rechtslehre" 4er kassiert...
MFG
bleicher