bleicher: Firmen/Markenname?

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Grüße,

Der selbständig tätige Gewerbetreibende kann als Einzelperson keine Firma haben - dazu benötigte er Konstrukte mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit, wahlweise auch die Eintragung als Kaufmann im Handelsregister (erkennbar am "e.K." = eingetragener Kaufmann in der Firmenbezeichnung).

jetzt merke ich, dass ich noch weniger ahnung vom Recht habe als ich bisher annahm - gegeben sind eigentlich zwei Selbstständige die kooperierend dienstleistungen anbiten wollen - ich dachte immer dass man es schon "Firma" nennen könne.

darf sich so ein koop zumindest mit den namen der teilnehmer nach dem "Mustermann&Müller" Prinzip nennen O_o? oder fällt das jetzt auch unter Verbot von "& co" "& partners" ?

tut mir leid - ich weiss dass diese fragen dumm sind, aber ich habe auch in "wirtschaft & rechtslehre" 4er kassiert...

MFG
bleicher

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