Zur dem "& Co/Partner"
Früher durften sich GMBHs und so noch so nennen. Seit ein paar jahren gibt es aber die "Partnerschaftsgesellschaft", bei der sich Freiberufler zusammenschließen können (also Anwälte und so). Deshalb dürfen Neugründer diesen Namenszusatz nicht mehr verwenden, weil er irreführend sein kann. (GMBHs die seit jeher schon den & PArtner Namen haben, dürfen diesen weiterführen.)
Das gilt allerdings nur für den Zusatz "& Partner"; "& Co." o.ä. ist nachwievor zulässig, auch wenn man keine PartG ist.
Siechfred
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Obacht, hinter jedem noch so kleinen Busch könnte ein Indianer sitzen!
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