Wer hat die Verkaufsrechte für Onlinesoftware?
developer
- recht
Ich habe vor einiger Zeit für eine Firma eine Onlinesoftware entwickelt. dummerweise habe ich damals auf die Rechnung geschrieben "Kosten für Entwicklung von Blabla". Jetzt habe ich eine Anfrage von einer anderen Firma vorliegen die eine fast identische Software braucht.
Geh ich richtig in der Annahme das ich jetzt nicht einfach die Software weiterverkaufen darf? Wie sieht es aus wenn ich die Software verändere und anders nenne?
Ganz schon blöde Situation.
Ich habe vor einiger Zeit für eine Firma eine Onlinesoftware entwickelt. dummerweise habe ich damals auf die Rechnung geschrieben "Kosten für Entwicklung von Blabla". Jetzt habe ich eine Anfrage von einer anderen Firma vorliegen die eine fast identische Software braucht.
Geh ich richtig in der Annahme das ich jetzt nicht einfach die Software weiterverkaufen darf? Wie sieht es aus wenn ich die Software verändere und anders nenne?
egal was du tust, das urheberrecht an deiner software kann dir niemand nehmen - auch nicht, wenn du sie als mitarbeiter eines unternehmens erstellt hast
die frage ist halt, ob du sie alleine erstellt hast, ob du eine nutzungsvereinbahrung mit dem kunden geschlossen hast usw
nur weil du das urheberrecht an etwas hast, heisst es noch lange nicht, dass du auch uneingeschränkt darüber verfügen kannst
anm: ich habe davon keine ahnung, das ist alles nur halbwissen - für rechtsgültige informationen konsultiere einen anwalt
Grundlage für Zitat #1168.
Hi!
egal was du tust, das urheberrecht an deiner software kann dir niemand nehmen - auch nicht, wenn du sie als mitarbeiter eines unternehmens erstellt hast
die frage ist halt, ob du sie alleine erstellt hast, ob du eine nutzungsvereinbahrung mit dem kunden geschlossen hast usw
nur weil du das urheberrecht an etwas hast, heisst es noch lange nicht, dass du auch uneingeschränkt darüber verfügen kannst
anm: ich habe davon keine ahnung, das ist alles nur halbwissen - für rechtsgültige informationen konsultiere einen anwalt
:)) YMMD - ehrlich schreibt am längsten!
off:PP
Ich habe vor einiger Zeit für eine Firma eine Onlinesoftware entwickelt. dummerweise habe ich damals auf die Rechnung geschrieben "Kosten für Entwicklung von Blabla". Jetzt habe ich eine Anfrage von einer anderen Firma vorliegen die eine fast identische Software braucht.
Geh ich richtig in der Annahme das ich jetzt nicht einfach die Software weiterverkaufen darf? Wie sieht es aus wenn ich die Software verändere und anders nenne?egal was du tust, das urheberrecht an deiner software kann dir niemand nehmen - auch nicht, wenn du sie als mitarbeiter eines unternehmens erstellt hast
Das ist so nicht korrekt. Wenn du als Mitarbeiter an Online-Software arbeitest unterliegen die Rechte deiner Arbeit dem Unternehmen. Wenn das Produkt endgültig beim Kunden ist übergibt das Unternehmen wiederrum die Rechte an den Kunden. Du als Angestellter hast keine Rechte an den Produkten die du für das Unternehmen entwickelst.
die frage ist halt, ob du sie alleine erstellt hast, ob du eine nutzungsvereinbahrung mit dem kunden geschlossen hast usw
Die Frage müsste eher lauten, ob es eine Vereinbarung gibt in der Festgehalten ist, dass der Quellcode weitehin für andere Projekte und Kunden verwendet werden darf.
nur weil du das urheberrecht an etwas hast, heisst es noch lange nicht, dass du auch uneingeschränkt darüber verfügen kannst
Wenn man Urheber einer Sache ist kann man auch uneingeschränkt darüber Verfügen. Anders ist es wenn man eine Genehmigung hat etwas zu Verwenden, das ist dann meist eingeschränkt
anm: ich habe davon keine ahnung, das ist alles nur halbwissen - für rechtsgültige informationen konsultiere einen anwalt
Besser ist das :)
Tach,
egal was du tust, das urheberrecht an deiner software kann dir niemand nehmen - auch nicht, wenn du sie als mitarbeiter eines unternehmens erstellt hast
Das ist so nicht korrekt.
doch, du meinst Verwertungsrechte nicht Urheberrechte.
Wenn du als Mitarbeiter an Online-Software arbeitest unterliegen die Rechte deiner Arbeit dem Unternehmen. Wenn das Produkt endgültig beim Kunden ist übergibt das Unternehmen wiederrum die Rechte an den Kunden. Du als Angestellter hast keine Rechte an den Produkten die du für das Unternehmen entwickelst.
Nur natürliche Personen können Urheberrechte besitzen, die Verwertungsrechte liegen im allgemeinen bei einem Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber, die Urheberrechte allerdings immer beim Urheber. Das Urheberrecht sieht in Deutschland eine Übertragung nur im Erbfall vor.
mfg
Woodfighter
nur weil du das urheberrecht an etwas hast, heisst es noch lange nicht, dass du auch uneingeschränkt darüber verfügen kannst
Wenn man Urheber einer Sache ist kann man auch uneingeschränkt darüber Verfügen. Anders ist es wenn man eine Genehmigung hat etwas zu Verwenden, das ist dann meist eingeschränkt
Auch das ist falsch. Vergibt der Urheber ausschließliche Nutzungsrechte, darf er keinem anderen mehr Nutzungsrechte einräumen. Selbst die eigene Nutzung durch den Urheber kann vertraglich ausgeschlossen werden.
Wenn ich das ganze Projekt überarbeite es aber einen ähnlichen Funktionsumfang hat dürfte es doch keine Probleme geben oder?
Klar kann ich viele Teile des Codes übernehmen, aber das ist doch immer so, oder? Ich war übrigens nicht angestellt, bin selbständig.
Schriftlich festgehalten wurde gar nichts, ausser die Rechnung halt. Ich hätte auf die Rechnung einfach Nutzungslizenz BLABLA schreiben sollen, dann hätte ich diese Probleme jetzt nicht.