Ware umtauschen oder zurückgeben wegen Mangel?
Klaus
- recht
Hallo
ich habe mir am 18.08.2008 ein elektronisches Schachbrett + Uhr (zusammen ca. 600€) gekauft. Bei ca. 10 Figuren löst sich das grüne Filz ab. Ich habe vielelicht 4 Partien gespielt. Bei einigen sieht es auch so aus, als hätte da schon jemand selber nachgeklebt.
Ist das normal, dass sich der Filz schon nach so kurzer Zeit lößt?
Die Verkäuferin meint, ich solle einfach Klebstoff nehmen und das festkleben. Die Verkäuferin meinte gestern auch am Telefon, dass sie das Brett erst vor kurzem rein bekommen hat - was mich aber wundert, dabei war ein Katalog von 2007... Auf der Website des Herstellers gibt es ein Katalog 2008 - warum sollte der Hersteller alte Kataloge dazulegen?
Ich finde das alles etwas komisch.
Kann ich das Brett umtauschen oder zurückgeben wegen Mangel?
Klaus
Kann ich das Brett umtauschen oder zurückgeben wegen Mangel?
wenn der händler kulant ist ja, sonst hast du noch kein recht dazu
bez gewährleistung - hast du ein recht auf besserung oder preisminderung - zumindest in österreich darfst du selbst wählen, was du hier willst
wenn die besserung darin besteht, dass dir jemand mit klebstoff die filze draufklebt, muss du damit leben (ausser natürlich, das produkt sieht dann nicht so aus wie es aussehen soll [zb klebstoffränder oder flecken usw] oder es beeiträchtigt die funktionsfähigkeit)
Hallo suit,
da muss du wohl nochmal ins ABGB schauen ;)
auf der 1. Ebene besteht kein Recht auf Preisminderung oder Wandlung des Vertrages.
Es gilt hier grundsätzlich, dass der Verkäufer entweder nachbessern darf oder das defekte Teil austauscht.
Erst wenn dier 2 mal vergeblich nachgebessert oder ausgetauscht wurde kommen wir in Ebene2.
Jetzt hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder Wandlung. Wandlung kommt nur in Betracht, wenn der Mangel nicht unerheblich ist. (Hier könnte man zB so argumentieren, dass es ein teures Brett ist und die Gefahr besteht, dass es verkratzt wenn der Filz sich löst...kommt aber immer drauf an wie die Richter gelaunt sind)
Weigert sich der Verkäufer Ebene 1 durchzuführen sind wir gleich in Ebene 2. Genauso verhält es sich, wenn Ebene 1 mit zu großen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer verbunden ist.
Das ganze ist so um den §933 ABGB zu finden. Zum besseren Verständnis sollte man aber einen Kommentar dabei haben.
In Deutschland ist das ganze etwas anders formuliert, aber im Grunde gilt das selbe.
mfg
Alex
da muss du wohl nochmal ins ABGB schauen ;)
In Deutschland ist das ganze etwas anders formuliert, aber im Grunde gilt das selbe.
danke für die korrektur - ist schon ein paar jährchen her, als ich das letzte mal damit zu tun hatte :)
Hab ich gern gemacht ;)
Ich habe leider andauernd damit zu tun.
1. Studiere ich das Zeugs (in Österreich)
2. Habe ich zur Zeit eine Pechstähne bei gekauften Sachen :( (also kann ich das Gelertne gleich in die praxis umsetzen)
- Habe ich zur Zeit eine Pechstähne bei gekauften Sachen :( (also kann ich das Gelertne gleich in die praxis umsetzen)
jo, das ist immer uncool - ich hatte oft mit leute zu tun, die etwa mehrfach umgetauscht haben wollten und auch nach dem 5. mal umtauschen nicht ein alternativprodukt haben wollten ;)
- Habe ich zur Zeit eine Pechstähne bei gekauften Sachen :( (also kann ich das Gelertne gleich in die praxis umsetzen)
Beim mir häuft sich das seit einem viertel Jahr auch gewaltig, nach Stück ca. 50% nach Preis, sage und schreibe ca. 90% Reklamation.
Morgen ist mein Zelt dran und ich werde bezüglich des halben Jahres die Frage stellen, wie sie sich das Vorstellen, da ich nicht vorhabe früher als in einem dreiviertel Jahr wieder zu campen nur um ein erneutes Auftreten des Mangels nach ein paar Tagen erkennen zu können.
Kann ich das Brett umtauschen oder zurückgeben wegen Mangel?
wenn der händler kulant ist ja, sonst hast du noch kein recht dazu
Ach, wenn der Kunde die Reperatur selbst durchführen sollte, wird sich doch erklären lassen, daß diese schon zwei mal nicht zum Erfolg geführt hat. Frechheit muß bestraft werden.
Außerdem sind mehrere Figunren betroffen, mehrere Mängel an der Wahre Spiel. Die Regelung mit den zwei Nachbesserungen ist doch darauf zurückzuführen dem Verkäufer/Hersteller die Möglichkeit zu geben, solche Fehler zu beheben, die immer mal auftreten können und nicht grundsätzliche Konstruktions- und Herstellungsfehler.
Mahlzeit Klaus,
Ich finde das alles etwas komisch.
Scheint so.
Kann ich das Brett umtauschen oder zurückgeben wegen Mangel?
Bestellung/Onlinekauf o.ä., so dass das Fernabsatzgesetz greift? Oder Ladenkauf? Rein rechtlich (IANAL) hat der Verkäufer erstmal das Recht auf Nachbesserung. Wenn er das nicht hinbekommt (ggf. auch nach mehreren Versuchen), hast Du das Recht auf Wandlung oder Rückgabe. Während des ersten halben Jahres der zweijährigen Gewährleistungsfrist muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat - danach bist Du an der Reihe.
Zur differenzierten Klärung wende Dich an eine Verbraucherzentrale (dafür sind sie da) oder den Anwalt Deines geringsten Misstrauens. Rechtsberatung darf hier im Forum nicht geleistet werden.
MfG,
EKKi
Kann ich das Brett umtauschen oder zurückgeben wegen Mangel?
Frag Tante Google und sie wird Dir antworten. Gleich der erste Treffer beantwortet all Deine Fragen.
Siechfred
Hi Siechfred
Kann ich das Brett umtauschen oder zurückgeben wegen Mangel?
Frag Tante Google und sie wird Dir antworten. Gleich der erste Treffer beantwortet all Deine Fragen.
auf so einfache Sachen kommt man manchmal gar nicht :-(
Der Käufer braucht sich nicht auf den Hersteller verweisen zu lassen.
die Verkäufering meinte, entweder ich repariere das alleine oder ich muss mich halt an den Hersteller (auf niederländisch oder englisch) wenden...
als Kaufmann (Kauffrau?) sollte die Verkäufering (Geschäftsinhaberin) doch wissen, dass ich mich nicht an den Hersteller wenden muss, oder?
Klaus
Hallo,
als Kaufmann (Kauffrau?) sollte die Verkäufering (Geschäftsinhaberin) doch wissen, dass ich mich nicht an den Hersteller wenden muss, oder?
Zu erstmal: Nicht jeder Verkäufer/Ladeninhaber ist Kaufmann/frau, aber das ist ja hier egal.
Ich denke, dass sich auch die dümmsten Verkäfer mit dem Gewährleistungsrecht auskennen, aber einfach die Vorgabe haben viel Umsatz machen zu müssen und wenig Rückzuerstatten...
Dann werden eben die Kunden verarscht - es gibt wahnsinnig viele Leute die drauf reinfallen und so nie zu ihrem Recht kommen...Traurig aber wahr
Ich denke, dass sich auch die dümmsten Verkäfer mit dem Gewährleistungsrecht auskennen, aber einfach die Vorgabe haben viel Umsatz machen zu müssen und wenig Rückzuerstatten...
kann ich bestätigen, habe einige zeit im handel gearbeitet - in den meisten fällen wurde auf den hersteller verwiesen weil die ja eine direkte servicehotline haben und das für den kunden viel bequemer geht, weil nach der abwicklung das produkt direkt wieder an den kunden verschickt wird ;)
Dann werden eben die Kunden verarscht - es gibt wahnsinnig viele Leute die drauf reinfallen und so nie zu ihrem Recht kommen...Traurig aber wahr
es gibt aber auch durchaus berechtigte verweise auf den händler - intel box prozessoren zb, die würde ich NIE über den handel reklamieren, direkt über intel reklamieren kostet genau 10 minuten deines lebens um bei intel anzurufen - 2 tage später hast du einen neuen prozessor in der hand
wenn man das ganze über normale distributionskanäle abwickelt, kann das monate kosten ;)
Mahlzeit Alex,
Zu erstmal: Nicht jeder Verkäufer/Ladeninhaber ist Kaufmann/frau, aber das ist ja hier egal.
Es ist zwar egal, aber es stimmt auch nicht. Jeder, der Handelsgeschäfte betreibt, ist per se Kaufmann.
MfG,
EKKi
Hi EKKi,
ich denke wir haben beide recht.
Ich sage nicht jeder Verkäufer/Ladeninhaber ein Kaufmann ist.
Erklärung: ein Verkäufer kann auch nur ein angestellter sein also fällt es hier eh schon mal flach. Ein Ladeninhaber muss auch nicht unbedingt Kaufmann sein. Er kann zB Kleinunternehmer(kein HGB) sein...
Du hast auch recht:
Jeder der Handelsgeschäfte betreibt ist per se Kaufmann
==> Handelsgeschäfte ==> HGB ==> Kaufmann
mfg
Alex
Hi,
Der Käufer braucht sich nicht auf den Hersteller verweisen zu lassen.
als Kaufmann (Kauffrau?) sollte die Verkäufering (Geschäftsinhaberin) doch wissen, dass ich mich nicht an den Hersteller wenden muss, oder?
Wissen tut's sie's vielleicht auch, aber für sie ist es weniger Aufwand, Dich an den Hersteller zu verweisen, als die Sache selbst zu regeln. Also versucht sie das erstmal ...
cu,
Andreas
die Verkäufering meinte, entweder ich repariere das alleine oder ich muss mich halt an den Hersteller (auf niederländisch oder englisch) wenden...
Blödsinn.
als Kaufmann (Kauffrau?) sollte die Verkäufering (Geschäftsinhaberin) doch wissen, dass ich mich nicht an den Hersteller wenden muss, oder?
Verarsche zum Selbstschutz, denke ich. Wer weiß, wie lange das Ding schon bei ihr im Laden vor sich hin gemodert hat, evtl. ist das der Grund, warum dann irgendwann der Kleber nicht mehr hält. Letztlich muss *sie* kleben, nicht Du. Und wenn das nichts bringt, muss *sie* in letzter Konsequenz das Ding zurücknehmen und Dir entweder ein anderes geben oder das Geld zurückerstatten. Und das machen gerade kleine Händler sehr ungern.
Ich als Pragmatiker würde übrigens mit der Dame über eine Kaufpreisminderung verhandeln, schließlich scheint das Ding ansonsten ja zu funktionieren und gefallen tut es Dir ja offenbar auch, sonst hättest Du es nicht gekauft.
Man muss nicht in jedem Fall die große BGB-Keule schwingen ;)
Siechfred