hi,
Erstmal frag ich mich, was dein PLONK im anderen Threadsollte, wenn du es nicht durziehst. Sieht mir nach Kindergarten aus.
Das bezog sich nur auf den Thread.
Achso, wenn ich Javascript nutze, entfällt automatisch die Impressumspflicht, das war mir neu. Kannst du mir dazu ne Quelle nennen?
Du verdrehst da was, OP hat bei aktiviertem Javascript ein Impressum.
Wenn du es anders machst, musst du halt aufpassen, nicht abgemahnt zu werden.
Ein Impressum, das nicht erreichbar ist, existiert nicht. Aber du kannst mir sicher schriftlich belegen, inwiefern ein Webseitenbetreiber gegenüber Blinden nicht impressumspflichtig ist.
Du verdrehst da was, bei deaktiviertem Javascript steht gross und fett ein Hinweis, dieser gilt nicht nur für sehende, wie du schon selber sagst, gleiches Recht für alle, oder sollen wir jetzt Blinde gegen ihren Willen wie Behinderte behandeln, die vorgelesenes nicht verstehen können?
Bisher war ich der Meinung, dass behinderte Menschen die gleichen Rechte haben, wie nicht behinderte. Dass das Gesetzt in Punkto Impressum hier unterschiede macht, wusste ich bisher nicht und bin gespannt auf deine Zitate, Liste von Paragrapphen und Gerichtsurteilen, die deine Aussage untermauern.
Was unterscheidet mich von einem Blinden, wenn ich in diesem Fall Javascript deaktiviert/nicht zur verfügung habe?
Das Impressum ist erreichbar, wenn der Besucher der Seite bereit ist, die verwendete Technik der Seite zu Akzeptieren.
Auch ein Blinder Anwalt wird sich erstmal zu 100% vergewissern müssen, bevor er irgendwas in die wege leiten kann, wenn er das tut, hat er sein Impressum, so einfach ist das.
zu [1]: Besseres? Soll ich als Beispiel einen Bäcker bringen, der einen Seitenbetreiber abmahnt? Oder welche Berufsgruppe ist momentan dafür zuständig, wenn keine ANwälte?
Ich bezog mich auf _Blinden_ Anwalt, du musst zugeben, dieses Handicap ist für einen Abmahnwütigen-Anwalt Fachgebiet Internet nicht gerade von Vorteil.
mfg